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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zweitwohnsitz Playa del Ingles



Beardbln
13.03.2015, 15:21
Hallo liebe Freunde,

nachdem meine Frühpension durch ist, möchte ich gerne einen Zweitwohnsitz in Playa del Ingles begründen und die meiste Zeit des Jahres
dort verbringen.
Mein Mann hält hier in Berlin die Stellung in unserer gemeinsamen Wohnung.

Muss ich mich dann auch bei den spanischen Behörden anmelden?
Ist es besser wenn ich mich als Resident anmelde?

Was bedeutet die 180 Tage-Frist?

Ich hoffe hier gibt es einige erfahrene Mitglieder die mir ein paar Tipps geben können :-)

Danke und viele Grüße,
Uwe

Combo
06.04.2015, 17:56
Ich plane selbst demnächst auf die Insel zu kommen. Ich kann Dir leider nicht viel dazu sagen. Aber ich denke mal es ist besser sich anzumelden. Wir sind ja schließlich deutsche und in dieser Frage ganz korrekt. :)

30°
06.04.2015, 18:36
Frühpension? Beamte? D.h. Vollversteuerung der Pension. Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien! Das wird kompliziert. Da braucht Ihr einen guten Steuerberater. Und zwar vor der Übersiedlung. Es würde mich nicht überraschen, wenn die Lösung des Pendelns, mal für 2 mal für 3 Monate aufs Inselchen ohne Ummeldung im Endergebnis die billigere Variante ist. Und ein Auto lässt sich immer mal für ein paar Wochen anmieten, während die Arzttermine und Gesundheitschecks in D anstehen.

fritzlilein
07.04.2015, 09:08
Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Spanien/Deutschland ist die deutsche Beamtenpension am Ort des Bezugs, also in D zu versteuern. Alle weiteren Einnahmen aber in Spanien (wenn Sie dort steuerlich erfasst sind).
Mit dem (Nicht!)-Anmelden halte ich es wie im Vorbeitrag beschrieben.
Ich habe von Bekannten schon erlebt, dass sie nach Anmeldung in ES, in einen steuerlich Wust gerieten, da die spanische Finanzbehörde Feinheiten des DBA nicht anwenden wollten. Und ein Prozess gegen diese, wenn sie z.B. die Beamtenpension nochmal besteuern, ist ein jahrelanges Ärgernis.

schnuffe
08.04.2015, 19:04
Hallo zusammen,
habe mal eine Frage zur 90/ 180 Tage Regelung, z.B.:
ich fliege am 01.05. auf die Insel, also endet die 180 Regelung am 28.10.
bleibe vom 01.05. bis 30.06. = 60 Tage
komme zurück am 28.09. bis 28.10. = 30 Tage
Ist meine Rechnung richtig? Und wie lange muss ich nun in Deutschland bleiben, damit die Rechnung wieder von vorne beginnen kann?
Oder anders gefragt: wann darf ich nun wieder einreisen?

Habe viel im Internet recherchiert, leider nix gefunden. Vielleicht weiss das jemand von Euch

LG schnuffe

felin
08.04.2015, 19:41
Die 180 Tage Aufenhalt beziehen sich nur "am Stück".
Wenn Du also die Insel/Land verlässt und danach wieder einreist, beginnt die Rechnung von vorn.
Sicherheitshalber immer Ticket aufheben.

schnuffe
09.04.2015, 06:49
ah ok, ich darf 180 Tage am Stück bleiben, nach Hause fliegen und theoretisch am nächsten Tag wieder einreisen.
Bei dieser Regelung müsste ich mich auch nicht in ES anmelden.

fritzlilein
09.04.2015, 08:45
Ich glaube, dass das mit den 180-Tage-Blöcken und und der kurzfristigen Ausreise so nicht stimmt.
Meines Wissens gilt für die Berechnung das Kalenderjahr/Steuerjahr. Und wenn in diesem Zeitraum die Anwesenheit die Hälfte der Jahresdauer übersteigt (=183 Tage), man in Spanien steuerpflichtig wird.
Würde man der Argumentation von felin folgen, wäre man in Spanien auch dann nicht steuerpflichtig, wenn man insgesamt zwar 363 Tage dort lebt, diese aber durch ein oder zwei Tage Auslandsaufenthalt "stückelt".

thomas
09.04.2015, 13:06
Jetzt wo du es schreibst, fällt mir ein, man könnte ja mal das Bobele (B.Becker) und andere Promis fragen, die alle schon wegen Steuerhinterziehung in dieser Sache vor Gericht standen, deshalb glaube ich, hast du recht

hjb
09.04.2015, 17:01
Der Rechtsanwalt:
http://www.pedrocubasabogados.com/
hat in der Buschtrommel Nr. 235 - (http://www.buschtrommel.es/)
eine ausführliche rechtliche Darstellung zum Thema: "Steuerwohnsitz Deutschland oder Spanien" veröffentlicht.

fritzlilein
10.04.2015, 08:32
Diese Ausgabe (Februar 2013) steht aber wohl nicht mehr im Netz.
Nur die letzten drei.

hjb
10.04.2015, 11:06
Wer den Artikel möchte, kann ihn bei mir via PN anfordern

.

sonnenfischer
12.04.2015, 09:47
Diese 180-Tage-Thematik ist nur die halbe Wahrheit.
Letztendlich gilt, wer seinen Wohnsitz oder Aufenthalt in Deutschland hat, unterliegt mit seinem Einkommen der deutschen Steuerpflicht.

Wie im Fall des Themenerstellers würde (wenn ich es richtig verstehe) auf jeden Fall ein Wohnsitz in Deutschland bestehen bleiben. Selbst wenn man im Ausland gemeldet wäre und die Wohnung in Deutschland ein ganzes Jahr lang leer steht, würde dies nichts daran ändern, da man die Wohnung jederzeit "bezugsfähig" hätte.

Deshalb bitte nicht so viel Wert auf die Anwesenheitstage legen. Besser gleich den Weg zum Steuerberater suchen und die individuelle Situation klären. Das schafft Klarheit :-)

Stephan1
12.04.2015, 16:32
Nur zur Klarstellung. Im deutschen Meldegesetz heißt es "wenn die Wohnung regemäßig zum wohnen und schlafen" benutzt wird muss man sich dort anmelden. Wenn eine Wohnung also bezugsfähig ist aber nicht durch mich bewohnt wird darf ich sie nicht als Wohnsitz melden.

doble-siete
12.04.2015, 17:05
Nur zur Klarstellung. Die Ursprungsfrage ist eine rein steuerrechtliche. Solche Fragestellungen sind nach meiner Erfahrung mit reiner Logik oder Bezügen zum deutschen Melderecht nicht zu erfassen.

Empfehle daher auch, dort wo die Haupteinnahmequelle liegt, einen Steuerberater mit europarechtlichem Hintergrund zu suchen.

doble-siete
12.04.2015, 17:11
Empfehle auch hier:

http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken/steuer-tipps/artikel/wegzug-aus-deutschland-fester-wohnsitz-und-gewoehnlicher-aufenthalt.html

und hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%B6hnlicher_Aufenthalt_(Steuerrecht)

mal zu schauen.

Beardbln
28.04.2015, 13:31
Hi fritzilein,
ich werde eh pendeln und nie länger als 3-4 Monate am Stück in GC sein werde (unterbrochen von 3-4 Wochen in Berlin).......werde in GC aber ein Appartment als Langzeitmieter
beziehen....
Trotzdem nicht anmelden als Resident???

fritzlilein
28.04.2015, 17:55
Ich bin jährlich ca. 5 Monate ohne Unterbrechung auf GC. Habe hier Eigentum und Auto, melde mich aber trotzdem nicht an, um von vornherein Nachfragen zu vermeiden.

Kai30GC
29.04.2015, 13:30
Kurz und knapp: Einen Steuerberater/in konsultieren. Denn es kommt auf einige ganz individuelle Faktoren an. Ich kann empfehlen: "Asesores Canarios" mit Mona Johansson oder R & M Consultores mit Nayra Roda. Beide deutschsprachig und mit Sitz im Edificio Mercurio Torre I.

Beardbln
30.04.2015, 09:14
Danke Euch allen für die Hinweise und Tipps :-))

kuehnetec
30.04.2015, 10:00
Hallo,
eine sinnvolle Sache ist ein internationaler Medikamentenpass:
http://www.ct-arzneimittel.de/assets/media/CT/ct_PDF/CT_Medikationspass.pdf
Sowas gibts auch eventuell in der Apotheke des Vertrauens in Deutschland zum mitnehmen als Broschüre.
Mfg Andreas

kayman36
01.05.2015, 11:20
180 Tage, wen interessiert das überhaupt?? Ich bin seit 3 Jahren ständig länger als 180 Tage auf der Insel, zwischen durch mal nach hause fliegen um nach dem rechten zu sehen, quasi pendeln, aber mich hat noch nie jemand am Flughfafen oder sonst irgendwieoder irgendwo darauf angesprochen das ich länger als 180 Tage auf der Insel bin oder war, anmelden würde ich mich aber hier nie.

butyler
02.09.2015, 12:30
Kayman, das ist doch sehr "löblich". Man nutzt halt die Infrastruktur eines Landes, zahlt halt blos dort keine Steuern. Und wen interessieren schon Gesetze...