Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wechsel Zuständigkeit der Zivilregister
Die Zivilregister werden ab dem 15. Juli diesen Jahres nicht mehr von der Justiz geführt sondern von den Handelsregistern.
Der aktuelle Justizminister hat die Reform des Zivilregisters vorläufig gestoppt um erneut mit Verhandlungen zu beginnen um einen Konsens zu finden. Grund ist die mehrheitliche Ablehnung der Organistationen gegen diese Reform.
Um Zeit zu gewinnen wurde nun das Inkrafttreten der Reform auf Juni 2017 verschoben.
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