Buenolobo
19.08.2015, 13:07
Hallo alle,
kann jemand den angehängten Artikel übersetzen?
Es geht darum, dass im Generalbebauungsplan von SBT alle Häuser, die seinerzeit zur touristischen Nutzung gebaut wurden, wieder der alleinigen touristischen Vermietung zugeführt werden sollen.
Das würde viele treffen, die Resident sind oder die es auch nur alleine zeitweise selbst nutzen.
Gruß von Buenolobo
Es gibt noch einen Artikel von KSR zu diesem Thema:
Le Mardi 18 août 2015 17h42, "info@ksrgrancanaria.com" <info@ksrgrancanaria.com> a écrit :
Liebe Kunden,
wegen der Dringlichkeit der Angelegenheit möchte ich Sie hiermit vorab über eine beunruhigende gesetzliche Entwicklung
informieren, die fast alle betreffen kann.
Im Rahmen der seit vielen Jahren in Arbeit befindlichen Weiterentwicklung des seit 1996 existierenden General-Bebauungsplans,
der u.a. in den Jahren 2009, 2011 und 2013 für den Süden Gran Canarias bereits einige Veränderungen erfahren hat, ergibt sich
aufgrund der Zuweisung der Verantwortlichkeit innerhalb der komplizierten kanarischen Legislation für den Gemeindebereich
von San Bartolomé de Tirajana folgendes:
Es soll eine Zusatzklausel verabschiedet werden, die den Modernisierungsplan und das Tourismusgesetz für den Bereich von
Bahia Feliz bis Pasito Blanco in der Form einschliessen würde, dass die meisten Anlagen EXKLUSIV (da auf touristisch ausgewiesenem
Grund und Boden) für die touristische Vermietung genutzt werden müssen.
Sollte diese anstehende Klausel von der Gemeinde verabschiedet werden, drohen bei Nichteinhaltung Strafen von 30-300.000 €.
Das Eigentum darf weder als 1. noch als 2. Wohnsitz genutzt, noch privat vermietet werden.
Mit anderen Worten, das Eigentum soll Vermietgesellschaften übergeben werden, die über Renovierungen und Zahlung bestimmen
können.
Hier ist der Protest jedes Einzelnen und im Kollektiv gefragt. Damit Eigentümergemeinschaften Widerspruch einlegen können,
muss zuvor in einer ausserordentlichen Eigentümerversammlung der Vorstand beauftragt werden, im Namen der Miteigentümer
zu widersprechen. Gleichzeitig sollte jeder Eigentümer persönlich Einspruch einlegen.
Ich werde Sie auf dem laufenden halten und bemühe mich um ein Modell für den schriftlichen Einspruch. Die Einspruchsfrist
wurde ursprünglich auf den 25. August 2015 festgelegt, ist aber jetzt um einen Monat verlängert.
Hier wird nicht immer so heiss gegessen wie gekocht, sollte aber dieses Gesetz wirklich zum tragen kommen, bedeutet dies auch einen
Wertverlust der Immobilie und hat weitere weitgreifende wirtschaftliche Folgen.
Herzliche Grüsse
Karin-Sybille Rosenfeld
000-KSR
kann jemand den angehängten Artikel übersetzen?
Es geht darum, dass im Generalbebauungsplan von SBT alle Häuser, die seinerzeit zur touristischen Nutzung gebaut wurden, wieder der alleinigen touristischen Vermietung zugeführt werden sollen.
Das würde viele treffen, die Resident sind oder die es auch nur alleine zeitweise selbst nutzen.
Gruß von Buenolobo
Es gibt noch einen Artikel von KSR zu diesem Thema:
Le Mardi 18 août 2015 17h42, "info@ksrgrancanaria.com" <info@ksrgrancanaria.com> a écrit :
Liebe Kunden,
wegen der Dringlichkeit der Angelegenheit möchte ich Sie hiermit vorab über eine beunruhigende gesetzliche Entwicklung
informieren, die fast alle betreffen kann.
Im Rahmen der seit vielen Jahren in Arbeit befindlichen Weiterentwicklung des seit 1996 existierenden General-Bebauungsplans,
der u.a. in den Jahren 2009, 2011 und 2013 für den Süden Gran Canarias bereits einige Veränderungen erfahren hat, ergibt sich
aufgrund der Zuweisung der Verantwortlichkeit innerhalb der komplizierten kanarischen Legislation für den Gemeindebereich
von San Bartolomé de Tirajana folgendes:
Es soll eine Zusatzklausel verabschiedet werden, die den Modernisierungsplan und das Tourismusgesetz für den Bereich von
Bahia Feliz bis Pasito Blanco in der Form einschliessen würde, dass die meisten Anlagen EXKLUSIV (da auf touristisch ausgewiesenem
Grund und Boden) für die touristische Vermietung genutzt werden müssen.
Sollte diese anstehende Klausel von der Gemeinde verabschiedet werden, drohen bei Nichteinhaltung Strafen von 30-300.000 €.
Das Eigentum darf weder als 1. noch als 2. Wohnsitz genutzt, noch privat vermietet werden.
Mit anderen Worten, das Eigentum soll Vermietgesellschaften übergeben werden, die über Renovierungen und Zahlung bestimmen
können.
Hier ist der Protest jedes Einzelnen und im Kollektiv gefragt. Damit Eigentümergemeinschaften Widerspruch einlegen können,
muss zuvor in einer ausserordentlichen Eigentümerversammlung der Vorstand beauftragt werden, im Namen der Miteigentümer
zu widersprechen. Gleichzeitig sollte jeder Eigentümer persönlich Einspruch einlegen.
Ich werde Sie auf dem laufenden halten und bemühe mich um ein Modell für den schriftlichen Einspruch. Die Einspruchsfrist
wurde ursprünglich auf den 25. August 2015 festgelegt, ist aber jetzt um einen Monat verlängert.
Hier wird nicht immer so heiss gegessen wie gekocht, sollte aber dieses Gesetz wirklich zum tragen kommen, bedeutet dies auch einen
Wertverlust der Immobilie und hat weitere weitgreifende wirtschaftliche Folgen.
Herzliche Grüsse
Karin-Sybille Rosenfeld
000-KSR