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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : N.I.E beantragen



Peter F
18.02.2016, 13:29
Moin
So, erste Schritte sind durch. Wohnung gefunden und angemietet und prepaid Telefonkarte besorgt um Internetzugang zu haben. War schwieriger als erwartet, evtl. war ich zu blauäugig, die Sprachbarriere hatte ich doch etwas unterschätzt. Mehr dazu mal in einem anderen Beitrag. Jetzt geht es an die N.I.E Nummer um ein Bankkonto zu eröffnen um Handy- und Internetverträge abschließen zu können. Bin im Netz auf verschiedene Infos, Berichte gestossen, zur Absicherung jetzt hier nochmal die Frage an euch Erfahrene, was brauche ich aktuell dafür und wo muss ich hin.
Bisher gesehen:

- Antragsformular EX-14 ausfüllen Original + Fotokopie
> hier habe ich auch etwas über ein aktuelles (?) Formular (Ex-15?) gelesen und über Zusatzformular (E-121?)

- Personalausweis oder Pass Original + Fotokopie
> FotokopiedesAusweisesaufeinerA4-Seite,wobeiVorder-undRückseitedes Dokumentes auf der gleichen Seite der Fotokopie sein müssen. Auf dieser Fotokopie dürfen keine weiteren Dokumente zu sehen sein. (Von:http://www.spanien-auswandern.net/downloads/NIE_Ausfuellhilfe.pdf)

- Nachweis über den Grund der Beantragung der N.I.E.
> hier habe ich diesen Hinweis gefunden:
"...So können Sie einen leichter nachweisbaren Grund angeben, wie z.B. „Ich möchte ein Bankkonto eröffnen“. Dazu gehen Sie zu einer Bank und bitten diese um die Ausstellung eines Schreibens, in dem die Bank bescheinigt, dass Sie dort ein Konto eröffnen wollen. Da die Ausländerbehörde nur überprüft, ob es sich um eine Originalbescheinigung der Bank handelt (mit Unterschrift und blauen Stempel), und nicht ob Sie tatsächlich ein Konto ob Sie tatsächlich ein Konto eröffnen, haben Sie somit den vorgeschriebenen Nachweis erbracht." (Von http://pais.asia/Spanien-Information/Steuernummer--NIE--Residencia-/body_steuernummer--nie--residencia--eingemeindung.html)

Dann habe ich auch etwas über Termine vereinbaren gelesen (Cita Previ?), kann mir da evtl. eine/r etwas dazu sagen?

Mein momentaner Plan:
1. Zur Bank gehen wo ich sowieso ein Konto haben möchte um einen Handy und Internetvertrag abschließen zu können. Für mich wohl Ing-Direct, haben auch eine Filiale in Las Palmas. Dort bestätigen lassen, dass ich eine N.I.E brauche.
2. Antrag (Anträge?) und Ausweiskopien fertig machen.
3. Ab zum Amt. Hoffentlich mit Termin, sollst halt warten und warten und hoffen.
Drankommen, Eingansstempel und Einzahlschein für die Bearbeitungsgebühr abholen.
4. Bearbeitungsgebühr bei einer Bank einzahlen und mit dem Einzahlungsbeleg wieder zum Amt, hoffentlich mit Termin.
5. Irgendwann dann nochmal hin und N.I.E bekommen.

Dann geht es weiter...
Wie es wirklich abläuft werde ich berichten.

Anmerkungen, Verbesserungsvorschläge, Downloadlinks für die richtigen Formulare, Adressen vom zuständigen Amt (wohne in San Lorenzo), Links zu Beiträgen im Forum die schon alles sagen (die ich aber leider nicht gefunden habe), immer her damit bitte.

Danke und Grüße
Peter

P.S. Ein bisschen graut es mir vor dem ganzen Prozedere, aber muss ja.
P.P.S. Ganz schön oft hoffen und warten im Beitrag, Ämterkram halt. :wink:

elke
18.02.2016, 16:33
Ich kann dir nur raten, nimm einen Dolmetscher mit. Das habe ich auch gemacht.

Peter F
19.02.2016, 09:02
Hallo Elke,
Dolmetscher, am besten Spanisch sprechender Freund, ist eine gute Idee und wäre praktisch, aber habe ich auf Gran Canaria leider noch nicht. Ich wüsste auch nicht ob ich denen zumuten wollte mit mir beim Amt rumzusitzen und hoffen dran zu kommen oder kannst du mir mehr zur Terminvereinbarung sagen?

@ Alle: welches Formular ist den nun momentan notwendig EX-14, EX-15 und braucht es dazu noch das Formular E-121?
Und gibt es ein Amt zum N.I.E beantragen in Maspalomas? Evtl. wird dort eher auch mal etwas englisch oder deutsch gesprochen?

Danke und Grüße
Peter

elke
19.02.2016, 11:49
Ich war bei der Polizei in San Fernando. Dort wird nur spanisch gesprochen.

Sigi
20.02.2016, 21:45
Residencia und empadronamiento, NIE, NIF, DIF, DNI

Viva Ausgabe Nr. 30 und 31











DNI/NIF/CIF: Der DNI

(=„documento nacional de identidad”) ist der Ausweis jedes spanischen Bürgers. Fast jeder kennt hier seine eigene Ausweisnummer auswendig, weil diese sich im Laufe des Le-bens nicht ändert und man sie für alles Mögliche braucht. In Spanien gibt man darum so gut wie nie Geburtsdatum und Geburtsort an, sondern überall nur die DNI-Nummer. Sie ist auch die Steuernummer (NIF, „número de identificación fiscal”) für die Spanier. Die spanischen Firmen, Körperschaften oder Eigentümergemeinschaften haben statt einem DNI/NIF eine „CIF“ (código de identificación fiscal). Fängt die Nummer bei einer Gesellschaft mit „A“ an, handelt es sich um eine Aktiengesellschaft, fängt sie mit „B“ an, handelt es sich um eine GmbH, mit „G”, um eine Eigentümergemeinschaft, usw.



AUSLÄNDERNUMMER NIE
(oder Ausländeridentifikationsnummer) NIE (número de identificación de extranjeros).
Ausländer können eine NIE-Nummer beantragen, wenn sie in Spanien Geschäfte machen wollen. Die benötigt man aber auch, wenn man eine Immobilie kaufen oder erben möchte, ein Auto kaufen will, eine GmbH gründen will, ein Bankkonto eröffnen will, wenn man arbeiten will, usw. Ohne NIE geht gar nichts hier. Die neuen NIE-Nummern fang und man erhält diese bei der Polizei oder in den spanischen Botschaften oder Konsulaten. Ohne NIE kann man keine Steuererklärungen abgeben, und ohne NIE kann man den Kauf oder die Erbschaft einer Immobilie nicht ins Grundbuch eintragen lassen. Um eine Immobilie zu erwerben, muss man sich nicht als Resident anmelden, aber eine NIE-Nummer sowie die entsprechende Anmeldung als Steuerzahler (alta censal) beim spanischen Finanzamt (Hacienda) benötigt man sehr wohl. Man kann also eine NIE-Nummer haben, ohne in Spanien zu leben oder hier steuerrechtlich ansässig zu sein. Die NIE-Nummer gilt ein Leben lang. Seit Neuestem (23.04.2012) kann die NIE nun wieder über einen notariell bevollmächtigten Vertreter oder einen Anwalt über dessen Kammer beantragt werden kann.


RESIDENCIA
(Bescheinigung der Aufenthaltsgenehmigung):
“El certificado de registro como ciudadano de la Unión“ (=wortwörtlich „Bescheinigung der Eintragung als EU-Bürger ins Ausländerregister”, kurz oft, „Residencia“ genannt) ist eine Bescheinigung die EU-Bürger theoretisch beantragen müssen, wenn sie sich in Spanien länger als drei Monate am Stück aufhalten. Sie war bis 2007 blau und mit Foto wie ein Ausweis (meine Mandanten liebten ihren „spanischen Ausweis“ und zeigten ihn stolz überall!), danach erschien sie in Grün im DINA4 Format (ziemlich unpraktisch und unansehnlich!), jetzt bekommt man sie wieder in grün und im Kreditkartenformat (aber ohne Foto). Da die jetzige „Residencia“ kein Foto enthält, gilt sie nicht als Ausweis, also können Sie sich damit leider nicht ausweisen. Sie beweist nur, dass Sie hier leben dürfen, und dass Sie sich hier nicht nur vorübergehend aufhalten. Und da ihre Nummer gleich ist wie die Steuernummer, gilt sie auch als Nachweis von der spanischen Steuernummer. Die „Residencia“ ist nicht notwendig, um hier eine Immobilie zu erwerben oder zu besitzen.
Um die „Residencia“ zu bekommen, muss man nur nachweisen, dass man
A) in Spanien arbeitet;
B) in Spanien als Selbstständiger angemeldet ist; oder
C) gesetzlich oder privat krankenversichert ist und ausreichende Mittel hat (Bankkontos, Rentennachweis, usw.), wenn man in Spanien nicht arbeitet (z.B. Rentner); oder
D) als Student angemeldet ist und man über eine Krankenversicherung verfügt, sowie über ausreichende Mittel; oder
E) dass man verwandt ist mit jemandem der diese Bedingungen erfüllt.
Nach 10 Jahren Residencia dürfen Sie die spanische Staatsbürgerschaft beantragen (2 Jahre wenn Sie eine/n Spanier/in geheiratet haben).



EMPADRONAMIENTO
(Anmeldung bei der Gemeinde).
Wer länger als drei Monate in Spanien bleibt oder eine Arbeit aufnimmt, muss sich bei der spanischen Gemeinde (Ayuntamiento) des Wohnortes anmelden (empadronamiento). Zieht man um, muss man sich ummelden. Verlässt man Spanien, sollte man sich abmelden. Für die Anmeldung ist der Pass bzw. Ausweis und der Nachweis eines Wohnsitzes in der Gemeinde (z.B. Mietvertrag, Kaufvertrag, Strom- oder Wasservertrag, oder Genehmigung von jemandem, der da bereits angemeldet ist) notwendig. Bei der Anmeldung erhält man ein „volante de empadronamiento”, und Sie können jederzeit auch (gebührenpflichtig) eine Anmeldebescheinigung beantragen (certificado de empadronamiento, in der Regel nur 3 Monate lang gültig). Die Daten des Einwohnermelderegisters für Dritte sind nicht öffentlich zugänglich. Sobald Sie angemeldet sind, passiert Folgendes:
- Sie können bei den spanischen Gemeindewahlen wählen, und kandidieren.
- Auf den Kanaren, erhalten Sie bessere Preise bei der Wasserversorgung
- 50 Prozent Ermäßigung bei Flügen zwischen den Inseln oder zum spanischen Festland.
- Wenn Sie ein Gericht oder ein Amt sucht, sendet es die Zustellungen dahin; wohnen Sie aber nicht dort, wo Sie angemeldet sind, und werden Sie nicht gefunden, wird man Ihnen alles per Staatsanzeiger zustellen, was sehr schädlich sein könnte. (z.B. wenn Sie sich nicht verteidigen können, weil Sie von der Klage oder Strafe nichts erfahren haben).
-Sie können nur in Spanien heiraten, wenn Sie oder ihr „Schatz“ in einer spanischen Gemeinde angemeldet sind.
Grundvoraussetzung für bestimmte Sozialleistungen ist, dass Sie seit einem bestimmten Zeitraum im Einwohnermeldeamt eingetragen sind.
Ein „certificado de empadronamiento“ dient als offizieller Wohnsitznachweis und wird bei zahlreichen amtlichen Anträgen und Vorgängen verlangt, wie z.B. bei der Anmeldung im Gesundheitszentrum, Anmeldung eines Fahrzeuges bei der spanischen Verkehrsbehörde, Anmeldungen in Kindergärten und Schulen usw.
Die Gemeinde kann regelmäßig prüfen, ob man tatsächlich dort wohnt, wo man angemeldet ist, und kann Sie abmelden, wenn das nicht mehr stimmen sollte.



WANN IST MAN IN SPANIEN STEUERRECHTLICH RESIDENT (ANSÄSSIG)?
Sind Sie Resident, müssen Sie eventuell die spanische Einkommensteuererklärung machen, oder die neue informative Steuererklärung wenn Sie Eigentum (über 50.000€) im Ausland besitzen. Sind Sie Nichtresident (nicht ansässig), müssen Sie eventuell die Nicht-Residenten-Steuererklärung machen (wenn Sie eine Immobilie in Spanien besitzen oder hier Einkommen haben).
Unabhängig vom „empadronamiento“ oder sogar von der „residencia”, ist man normalerweise in Spanien „steuerrechtlich“ resident (ansässig), wenn man mehr als 183 Tage lang lebt (kurze Reisen ins Ausland werden dabei nicht berücksichtigt) oder wenn der Ehemann/die Ehefrau, die gemeinsamen Kinder in Spanien leben (außer bei getrennt lebenden Ehepartnern), oder wenn man in Spanien das Zentrum der wirtschaftlichen Aktivitäten hat. (Um das zu beurteilen, kann das spanische Finanzamt unter anderem die Anmeldungen als Beweis davon halten (dafür ansehen), dass Sie tatsächlich hier in Spanien leben, und unter Umständen verlangen, dass Sie Ihre Welteinkommen hier besteuern; aus diesem Grund sollten Sie sich wirklich überlegen, ob es doch richtig ist, eine Residencia oder Empadronamiento zu haben, nur um von etwas billigerem Wasser oder billigeren Flügen zu profitieren, ohne andere schwerwiegende steuerrechtliche Folgen zu berücksichtigen...).
Allerdings, gemäß Artikel 4 des neuen am 1/1/2013 in Kraft getretenen Doppelbesteuerungsabkommens zwi-schen der BRD und dem „Königreich“ Spanien (übersehen Sie jetzt bitte die-sen Absatz wenn Sie kein tiefes Inte-resse am Thema haben, bevor Sie langanhaltende, schwere Kopfschmerzen bekommen!), eine ansässige Person ist, im Sinne dieses Abkommens, „eine in einem Vertragsstaat ansässige Person, die nach dem Recht dieses Staates (...), dort aufgrund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts, des Ortes ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig(...).

Ist nach Absatz 1 eine natürliche Person in beiden Vertragsstaaten ansässig, so gilt Folgendes: Die Person gilt als nur in dem Staat ansässig, in dem sie über eine ständige Wohnstätte verfügt; verfügt sie in beiden Staaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als nur in dem Staat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen); kann nicht bestimmt werden, in welchem Staat die Person den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen hat, oder verfügt sie in keinem der Staaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als nur in dem Staat ansässig, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat; hat die Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in beiden Staaten oder in keinem der Staaten, so gilt sie als nur in dem Staat ansässig, dessen Staatsangehöriger sie ist; ist die Person Staatsangehöriger beider Staaten oder keines der Staaten, so regeln die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten die Frage in gegensei-tigem Einvernehmen. Ist nach Absatz 1 eine andere als eine natürliche Person in beiden Vertragsstaaten ansässig, so gilt sie als nur in dem Staat ansässig, in dem sich der Ort ihrer tatsächlichen Geschäftsleitung befindet”. Olé!
Wäre es nicht leichter gewesen zu schreiben: Sie wohnen dort, wo Ihr Herz sich am wohlsten fühlt? Vielleicht, aber so eine schöne Welt gibt es nicht...



5. ANDERE WICHTIGE ANMELDUNGEN:
• Die Steueranmeldung als Steuerzahler (“alta censal“ oder „alta fiscal”). Sehr wichtig, damit Sie das Finanzamt erreichen kann und damit Sie Steuerer-klärungen einreichen dürfen. Ziehen Sie um, sollten Sie sich sofort ummelden.
• Die Anmeldung Ihres Autos beim Verkehrsamt (Jefatura Provincial de Tráfico). Das Auto soll man dort anmelden, wo man wohnt ( also wo man „empadronado“ ist). Viele ziehen um, und melden sich bei der Gemeinde um, vergessen aber, das Auto umzumelden... Danach wundern sie sich darüber, dass die Strafzettel nicht nach Hause kommen, und dass sie im Staatsanzeiger veröffentlicht wurden, sodass sie sich dagegen nicht wehren konnten...
• Die Anmeldung bei der Sozialversicherung braucht man natürlich, wenn man hier arbeiten will, als Angestellter oder als Selbstständiger. Bei der Anmeldung erhält man die Sozialversicherungsnummer (código de cuenta de cotización oder número de la Seguridad Social).
• Anmeldung beim Konsulat. Sie ist wichtig, damit Sie die Gerichte oder Behörden aus Ihrem Land erreichen können, wenn Sie sich dort abgemeldet haben.

Peter F
22.02.2016, 11:55
Moin
Danke für die Antwort/Ubersucht. Hast du evtl. auch einen Link zur Quelle?
Ich habe jetzt auch noch etwas auf einer offiziellen spanischen Seite zur N.I.E gefunden: http://www.exteriores.gob.es/Consulados/HAMBURGO/de/InfoAus/Paginas/NIE.aspx
ich hoffe mal das dort verlinkte Formular ist das aktuelle.
Grüße
Peter

Sigi
22.02.2016, 15:57
Seit Neuestem (23.04.2012) kann die NIE nun wieder über einen notariell bevollmächtigten Vertreter oder einen Anwalt über dessen Kammer beantragt werden kann.
zum Beispiel : Kanzlei Perez Alonso & Partner , C.C. Sonnenland , Maspalomas Tel.: 928 14 24 45 ..... dort spricht man Deutsch. Viel Glück

tauro1970
22.02.2016, 20:58
Um die N.I.E zu beantragen gehst du zur Polizei in San Fernando. Nach der Kontrolle ist es der 1. Raum rechts.
Du brauchst nur ein Formular. Welches weiss ich nicht mehr. Und eigentlich auch keinen Übersetzer. Hinsetzen, etwas warten, Formular abgeben. Danach sagen sie dir nur dass du die N.I.E. in 2 Wochen abholen kannst.
2 Wochen später wieder dahin. Dann bekommst du einen Zettel für die Einzahlung. Damit ab zur Bank, Bar einzahlen und mit der Quittung wieder zur Polizei. Dann gibts dafür endlich die N.I.E.
Eigentlich reicht es wenn du Hallo und Tschüss sagen kannst

arnold-o
23.02.2016, 07:24
Leider ist es nicht ganz so einfach, das Formular EX. 15 muss schon vollständig und korrekt ausgefüllt sein. Für unsere minderjährige Tochter fehlte, obgleich das wohl so nirgendwo steht, die Geburts- und Abstammungsurkunde zum Nachweis, dass wir die anmeldenden Eltern sind, die alleinige Unterschrift der 16-jährigen reichte nicht. Dies wurde uns mehrfach auf spanisch, zuletzt recht unwillig wohl erklärt. Erst ein Uniformierter, der zufällig vorbeischaute, war so freundlich, den lauter werdenen Redeschwall ins Englische zu übersetzen und so wussten wir wenigstens, dass wir leider vergebens da waren und haben einen neuen Anlauf beim nächsten Inselbesuch unternommen.
Lange Rede kurzer Sinn; es erspart Zeit und Nerven wenigstens jemanden anzusprechen, der etwas dolmetschen kann. Beispielsweise wird in der monatlich erscheinenden kostenlosen deutschsprachigen Boulevard-Gran-Canaria m.W. ein solcher Service für kleines Geld angeboten.

Wolfgang K
23.02.2016, 10:52
EX 18 - alles in einem Rutsch -NIE und "sog Residencia" in einem Rutsch

und es ist überhaupt nicht so schwer wie immer behauptet wird, alles alleine und ohne spanisch Kenntnisse zu erledigen.

Es wir einem immer freundlich geholfen - meine Erfahrung ohne ein Wort spanisch zu können, ca. 6 Mon alt!

Versuchen, wenns nicht klappt, kann man immer noch Hilfe gegen oft viel Geld anfordern.

aektschen
23.02.2016, 12:40
Ich war damals um meine Gofor (ich glaube so nennt man die Leute, die für Geld helfen) sehr glücklich. Ich glaube der Tag mit ihr hat mich rund EUR 50,- gekostet. Wir hatten morgens das Einwohnermeldeamt, dann die Polizei, dann Überweisung, dann wieder Polizei, dann NIE in der Hand und dann noch Wasser, Strom und Telefon. Ich war mit ihr von 10 bis 15 Uhr unterwegs und alles war an einem Tag komplett erledigt.
Keine Ahnung ob es heute anders ist (wegen der Wartezeit, die oben steht), aber ich war froh es nicht alleine gemacht zu haben. Falls jemand die Kontaktdaten von ihr haben möchte, kann er mir gerne ne PN schicken.

Wolfgang K
23.02.2016, 13:44
für 50E/Tag -- buchen!!!
:-)

Gestoría -- Leute die für Geld helfen?

dyson
23.02.2016, 16:04
Natürlich wird Dir in einer Gestoria für Geld bei gesetzlichen und steuerlichen Anliegen geholfen, das ist ja das Arbeitsspektrum so einer Kanzlei.
Wenn Du aber nur jemanden brauchst, der Dich z.B. aus sprachlichen Gründen zu einem Amt u.ä. begleitet oder Dir den Weg abnimmt, dann wendest Du Dich an einen Go For (go= gehen, for= für).

tauro1970
24.02.2016, 16:21
@arnold-0
Stimmt, bei Minderjährigen brauchst Du die Geburtsurkunde. Bei meiner Tochter hat die deutsche gereicht. Und natürlich der Ausweis. Das war aber schon alles. Meine Söhne haben die spanische Geburtsurkunde. Da muss man sich dann hier extra noch die für die die N.I.E ausstellen lassen

Peter F
14.04.2016, 11:50
So, mal ein Update. Ich bin immer noch nicht Resident und habe keine N.I.E Nummer, aber Schritt für Schritt:
Diese Info für Residencia inkl. N.I.E war hilfreich: http://www.spanien.diplo.de/contentblob/3378698/Daten/5269911/ddaufenthaltsrechteubuergerinspanien.pdf
"Vorzulegen sind erfahrungsgemäß folgende Unterlagen:
- Antragsformular EX 18 (...)
- gültiger deutscher Reisepass (u. ggfs. abgelaufene tarjeta de residencia)
- Nachweis der Zahlung der Einschreibegebühr (...)" [Anmerkung -> erst nach Einreichung möglich]

Für meine Partnerin: (das lief gut)
"-als abhängig Beschäftigter, der Nachweis eines Arbeitsvertrages, einer
Einstellungsbestätigung oder eine Beschäftigungsbescheinigung"
abgeben musste sie:
- EX-18
- Kopie Reisepass
- Kopie Arbeitsvertrag
- Kopie Mietvertrag
- Kopie Versicherungskarte

Prozedere lief so beim Ausländeramt:
- Nummer geben lassen und warten.
- Unterlagen abgeben und Einzahlungsschein geben lassen.
- zur Bank gehen und einzahlen.
- wieder auf das Amt Nummer geben lassen und warten oder einfach dreist durchgehen und wenn der Beamte frei wird sich bemerkbar machen. Einzahlungsbeleg abgeben und fertig.

Bei mir ist die Sache etwas zäher, da ich hier nicht arbeite. Formell heißt das:
"als Nichterwerbstätiger, eine Krankenversicherung und der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel..."
was ich einreichen muss:
- EX-18
- Kopie Reisepass
- Kopie Mietvertrag
- Kopie Versicherungskarte & dazu noch eine Bestätigung über Versicherungsschutz, ich habe ein Zusatz der Envivas (Stempel ist wichtig, nur mit Unterschrift ging nicht). x13
- Kontostand mit tagesaktuellem Stempel der Bank (dadurch ging mein Konto bei einer Bank in Dland nicht)
- Kontoauszüge der letztren drei Monate. (War die neuste Aussage nachdem ich endlich ein NichtResidentenkonto zum Vorlegen meines Guthabens gemacht hatte. Also noch Kontoauszüge des deutschen Kontos machen, werden diesmal auch ohne Stempel akzeptiert, durch das andere, gestempelte Bankformular. Naja, beim dritten Anlauf klappt es vielleicht.)

Nicht so einfach, geht sicher teilweise auch lockerer, aber dies war jetzt meine (frustige) Erfahrung.

nur N.I.E beantragen hatte ich auch zwischendurch probiert. Dann ja nicht beim Ausländeramt sonder Ausländerpolizei. Scheiterte daran, dass ich keine guten Gründe vorlegen konnte. Autokaufvertrag oder so hab ich nicht und keine Bank wollte mit schriftlich mitgeben das ich eine N.I.E für eine Kontoeröffnung brauche ("weil ist ja normal") bzw. wollte mir höchstens ein NichtResidentenkonto machen, was kostet.
Ich weiß, auch hier geht es oft entspannter über die Bühne, aber dies ist wieder meine Erfahrung.

Habe mittlerweile ein NichtResidentenkonto bei der Deutschen Bank, da dort die Sprachbarriere gering war und vor allem die Kontokonditionen genau erklärt wurden und das "cuenta nomina" (Gehaltskonto) bei monatlichem Zahlungseingang von 600+ und zwei Benutzungen der Karte gebührenfrei ist. Das Einrichten des NichtResidentenkontos kostet aber 30 Euro für zwei Jahre. (Angaben natürlich ohne Gewähr)
Als Resident wäre es ganz gratis gewesen. Bisschen unbequem ist für mich, wenn ich jetzt (durch vorlegen meines Guthabens) endlich Resident werde das Konto aufgelöst und ein neues aufgemacht werden muss (da ich ja dann "nicht mehr NichtResident bin"), einfach umstellen geht wohl nicht. Naja, es ist wie es ist.
Poc a poco
Liebe Grüße
Peter

mark
15.04.2016, 13:45
Na das hat sich ja nicht gelohnt die 50-70€ für einen "Kanarienvogel" zu sparen der mit geht... Der die aktuellen / individuellen Abläufe kennt, und der weiss was man sagen muss, damit es schnell erledigt ist.

Das mit dem Konto scheint mir nicht die klügste Strategie zu sein.

Auch kann es natürlich sein, dass Du einfach falsch aufgetreten bist, die Beamtin gerade einen Einlauf vom Chef kriegte, oder denen Deine Nase nicht passte...

Bei mir klappte es problemlos im letzten Jahr und ich bin auf die ganzen unsinnigen Forderungen gar nicht eingegangen. Es hilft mehrfach zu wiederholen was genau man will, und warum, und dass man alle Belege dabei hat, und ansonsten freundlich zu bleiben und vielleicht sogar einen Witz zu machen. So wie die Canarios es auch machen.

Wenn man die Augen verdreht bei der Forderung nach einer Bankbestätigung über bekanntes, allgemeines Recht macht es den "Sesselfurzern" auch vielleicht erst recht Spass darauf zu beharren, aus irgendeiner sadistischen Vorliebe heraus, wer weiss...

Aber jetzt bist Du ja bald durch damit, vielen Dank für den Bericht das ist ja schon interessant auch für andere.

Peter F
15.04.2016, 16:37
Moin
Mit jemand von hier wäre es sicher netter gewesen und evtl. auch besser gegangen, an der Sprache lag es aber eher nicht. Erstes Mal reichten Unterlagen halt nicht weil nicht gestempelt, zweites Mal weil dann Guthaben doch nicht gereicht hat sondern 3 Monate Kontoauszüge, weil das Konto neu ist dann vom alten, deutschen Konto. Hatte er aber davor so nicht erklärt sondern nur, dass er mein Guthaben mit tagesaktuellem Stempel will. Stimmung war eigentlich auch ganz nett, auch wo ich bei der Ausländerpolizei war, aber halt das Formelle... Ist ja in Dland auch nicht anders, dem einen reicht ne Unterschrift, der andere will mit Stempel, noch ein anderer ist mit einer Kopie zufrieden. Gutes Karma/Ausstrahlung für Ämter hab ich aber wirklich nicht, so sehr ich mich bemühe. ;)
Aber läuft ja.
Ach ja, Update von der Deutschen Bank hab ich, Konto kann doch einfach umgestellt werden, warum mit beim erstellen des Kontos was anderes gesagt wurde, wohl ein Missverständnis halt.
Bald dann Residencia und erstmal für Sprachkurs einschreiben und Fähre nach Teneriffa buchen. :)
Grüße
Peter

DocLuminor
05.08.2016, 12:56
Ich habe in der konsultarischen Abteilung der Berliner Botschaft die Nie beantragt, hatte mir online das Formular mit deutscher Anleitung runtergeladen und ausgefüllt.
Das war alles sehr einfach und ich frage mich ob diese Nie Nummer die ist, die ich brauche um mir auf Gran Canaria einen 125ccm Motorroller anzumelden.
Gruß Doc

entchenbine
03.09.2016, 11:38
aektschen das würden wir auch machen

entchenbine
03.09.2016, 11:39
Ich war damals um meine Gofor (ich glaube so nennt man die Leute, die für Geld helfen) sehr glücklich. Ich glaube der Tag mit ihr hat mich rund EUR 50,- gekostet. Wir hatten morgens das Einwohnermeldeamt, dann die Polizei, dann Überweisung, dann wieder Polizei, dann NIE in der Hand und dann noch Wasser, Strom und Telefon. Ich war mit ihr von 10 bis 15 Uhr unterwegs und alles war an einem Tag komplett erledigt.
Keine Ahnung ob es heute anders ist (wegen der Wartezeit, die oben steht), aber ich war froh es nicht alleine gemacht zu haben. Falls jemand die Kontaktdaten von ihr haben möchte, kann er mir gerne ne PN schicken.
Das würden wir auch so machen

arnold-o
03.09.2016, 17:22
Hallo DocLuminor,

es gibt auch auf den Kanaren nur eine NIE pro Person; dass diese dann noch für z.B. Steuerzahlungen (Beispiel Modelo 210) mit Modelo 030 "zusätzlich" zur quasi NIF wird, ist ein anderes Thema. Für Motoradkauf und wohl auch für die Gemeindesteuer reicht die "Berliner NIE".

DocLuminor
27.09.2016, 13:18
Danke Arnold

angjoh
05.10.2016, 15:53
Hatte die N.I.E. Nummern für mich und meine Lieben innerhalb von 3 Std (Policia Nacional - Bank - Policia Nacional alles zu Fuss in San Fernando). Am Eingang ein Polizist, er war SEHR freundlich. Drinnen war es dann nicht mehr ganz so ;-) dennoch hat alles wunderbar funktioniert. Die anderen (viele Schweden und Norweger) hatten ausnahmslos alle Übersetzer dabei. Sollte jemand Hilfe benötigen oder Fragen zum aktuellen Prozedere haben, kann er mich gerne anschreiben. LG Angie

Hallo Canarias
06.10.2016, 00:02
Muss ich die Polizisten auch DRINNEN in Schutz nehmen. Ich spreche auch nur drei Worte Spanisch. Der eine am Schalter hat zwar die Augen verdreht, als ich gesagt habe, dass ich kein Spanisch spreche. Dann hat er einem Kollegen gewunken, der kam dann - der sprach perfekt deutsch. Sehr freundlich und zuvorkommend! Hat mich auch noch darauf hingewiesen, dass die erste NIE nur drei Monate gilt, und man die dann verlängern muss. Von mir bekommt die Policia Nacional in Maspalomas die volle Punktzahl!

angjoh
06.10.2016, 13:27
Jeder hat mal einen schlechten Tag. Ich sag ja nur wie es bei mir war und ich spreche fliessend spanisch. Augen verdrehen empfinde ich z.B. als unhöflich und nicht normal, würde ich an meinem Arbeitsplatz so nicht machen. Jeder empfindet anders. Für die Bearbeitung, Schnelligkeit, etc. gebe ich ebenfalls volle Punktzahl. Es war viel los und ging dennoch sehr schnell voran.

franky64
28.10.2016, 21:52
weiss jemand ob es ZWINGEND notwendig ist eine Nie zu haben um einen DSL Anschluß bei moviestar zu ordern? Oder reicht ein konto und Mietvertrag?
Ich kriege mehrfach unterschiedliche Angaben von Leuten....

Ich kann Montag versuchen schnell eine Nie zu bekonmmen, aber wenn das mehrere tage oder 2 Wochen dauert wie mehrfach hier beschrieben
kriege ich ne Krise!

Hallo Canarias
30.10.2016, 00:20
Ob man für einen ADSL Anschluss eine NIE braucht, weiss ich nicht. Aber eine NIE kann man theoretisch in einem Tag bekommen...

arnold-o
30.10.2016, 10:41
Ganz generell gilt wohl, kein Vertragsabschluß auf GC ohne NIE.

angjoh
30.10.2016, 14:21
Habe zuletzt meinen Vertrag nur abgeändert und selbst dazu habe ich sie gebraucht. LG

arnold-o
30.10.2016, 15:02
Ja, so ist das wohl; selbst eine Prepaid-Karte für einen mobilen Router bekam ich nicht ohne NIE; habe dann dem Verkäufer verständlich gemacht, dass es wohl hier auf GC langsam groteske Formen annimmt und er hat mich nach längerem Zureden dann mit deutscher Pers.-Ausweisnummer ins System eingegeben. Nicht ohne zu erklären, dass dies eine Ausnahme sei.

angjoh
30.10.2016, 18:21
Wenn Du alle Unterlagen (Originale UND Kopien!) hast und frühzeitig bei der Policia bist, hast Du mittags Deine NIE. Viel Erfolg!

franky64
01.11.2016, 18:59
kurzes Update:

gegen 9:00 bei der Polizei in die 20 Personen schlange eingereiht. Dann an der Reihe, ohne Übersetzer, an eine Frau geraten, diese nett und freundlich gefragt ob Sie englisch oder aleman kann, sie meinte ein bisschen englisch.
Wir hatten den Antrag vorausgefüllt, das hat uns jemand gemacht der das schön öfter gemacht hat und der spanisch kann. Dazu Mietvertrag und Perso in Vor und Rückseite kopiert.
Ich wurde auf englisch gefragt wieso ich die brauche, gesagt wegen Internet und Konto. ein bisserl getipper und paar stempel dann hatte ich ein Formular. Dann zur Sabadell, 9,45€ eingezahlt, wieder zurück zur Polizei, das vorgezeigt, es wurde einmal nach unten gegriffen und ich hatte meine NIE, diese ist augenscheinlich auch nicht mehr auf 3 Monate begrenzt

arnold-o
01.11.2016, 19:49
Nein franky64, das mit der Befristung von drei Monaten ist schon länger vorbei - wohl zuviel Aufwand auch für die spanischen Behörden? -, habe meine NIE mit Befristung aus 2014 mehrfach vorgelegt und wurde dann höflich darauf hingewiesen, das sie nicht mehr gültig sei, außer diesem Hinweis gesch allerdings weiter nichts. Ich bin also zu dem Ergebnis gekommen, dass ich auch weiter nichts mache.

angjoh
02.11.2016, 12:46
Das ist super. Freut mich das es auch bei Dir so reibungslos funktionierte. Auch auf meinem Zettel steht nichts von einer Befristung. LG Angie

Karsten_Bielefeld
21.02.2022, 15:00
Hallo zusammen!

Eine Zwischenfrage:

Wir möchten ein kleines Häuschen in Las Palmas kaufen und benötigen hierzu eine NIE.

Wo ist es möglich die NIE Nr. in Las Palmas relativ kurzfristig zu bekommen und das ohne seinen Wohnsitzt dort anzumelden?
Da wir noch ein paar Jahre in Deutschland arbeiten werden.

Kann jemand einen deutschsprachigen Anwalt/Notar/Steuerberater in Las Palmas empfehlen?

Die Wartezeit für einen Termin im Konsulat in Düsseldorf für eine NIE beträgt aktuell 4-5 Wochen (Stand: Feb. 2022).

Grüße aus dem verregneten Bielefeld

Karsten

felin
21.02.2022, 17:01
Termin vereinbaren bei der Ausländerpolizei, Online oder per Telefon:
https://citanie.es/oficinas/las-palmas/
Was man an Dokumenten benötigt, steht alles unter diesem Link.
Vor Ort solltest Du die NIE am selben Tag erhalten können, je nachdem wie spät Dein Termin fällt, höchstens aber nach 2 Tagen erledigt.

"Tipp": Je nachdem wie gut die Spanischkentnisse sind, evtl. einen Dolmetscher mitnehmen.