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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuern/Abgaben bei Immo-Verkauf



norbert43
17.06.2016, 11:27
Hallo, die Gemeinde!
Ich denke, jemand kann mir bestimmt Auskunft geben:
Ich bin Resident
Ich möchte meine Garage verkaufen.
Gekauft 2008 um 4000.- Euro lt. Escritura
Verkaufe sie heute um 6000.- Euro.
Was habe ich als Verkäufer an Steuern und Abgaben zu leisten und muss ich eine Steuererklärung dafür abgeben.
Ich mache hier sonst keine Steuererklärungen, weil ich österreich. Beamter war und daher meine Pension in Österreich versteuern MUSS.
Danke Norbert

arnold-o
17.06.2016, 12:47
Hallo Norbert,

kann Dir ebenfalls als ehem. Beamter in D. schreiben, was normal wäre: Jährliche Eigennutzungssteuer aufgrund Valor Catastral, neu jetzt für 2015 2 % bzw. 1,1% x Steuersatz 19,5 %.
Für den Gargenverkauf muß der Käufer 3 % vom Kaufpreis, also 180 Euro einbehalten und mit Modelo 211 abführen. Du könntest dir dann einen Teil oder die ganzen 180 Euro mit Hilfe eines Antrags wiederholen. M.E. wäre jedoch der Aufwand zu hoch, allein eine Gestoria würde vermutlich mehr Geld für den entsprechenden Antragt nehmen Auf uns Ausländer warten die ja geradezu, habe erst vor wenigen Wochen 250 Euro zahlen müssen, weil in meinem vorausgefüllten Modelo 600 (Grunderwerbssteuer ein acuh von den Bankmitarbeitern (Sabadell) nicht zu verifizierender (kleiner) Fehler war.

TC 490
17.06.2016, 13:00
Wenn er in Spanien resident ist (wie er schreibt) und er konnte dies mit einem Zertifikat des spanischen Finanzamts beim Notar belegen, dann werden keine 3% für´s Modell 211 einbehalten.

TC 490
17.06.2016, 13:06
Ansonsten müssten für den Verkäufer anfallen: Im Rathaus "Impuesto sobre el Incremento de Valor de los Terrenos de Naturaleza Urbana" im allgemeinen als "Plusvalía" bekannt (ausser der Käufer übernimmt das freiwillig) und wegen der "ganancia patrimonial" möglicherweise das Modell 100 (Einkommensteuererklärung natürlicher Personen) (normalerweise ab ca. 1 April bis 30. Juni jeden Jahres). Ob das Modell 100 bei diesem eher kleinen Gewinn gemacht werden muss, kann ich nicht sagen.

arnold-o
17.06.2016, 13:14
Sorry, habe überlesen, dass Norbert Resident ist, TC 490 hat natürlich recht.

TC 490
17.06.2016, 13:16
Mal sehen ob er es nachweisen konnte, das stelle ich mir nicht so einfach vor, wenn er bisher noch nie spanische Einkommensteuer (als Residenter, nicht die Einkommensteuer ausländischer Personen) abgegeben hat.

norbert43
17.06.2016, 13:24
danke Euch beiden.
Wegen der 180.-- mache ich mir keinen Kopfweh, soll so sein.
also fallen sonst keine Gebühren oder Steuern an, so wie ich das jetzt sehe.
Ein Immobüro behauptet nämlich, Plusvalía und Grunderwerbssteuer
(was ich mir für den VERKÄUFER gar nicht vorstellen kann) falle an,
und ein Rechtsanwalt behauptet, die Kosten kämen bei diesem Verkauf auf ca 2000.-- Euro.
Zu dieser Aussage schweige ich lieber, sonst müsste ich "Idiot" sagen. (Vrzeihung für diesen Ausdruck)
lg
norbert

norbert43
17.06.2016, 13:42
Hab grad was gelesen von "Gewinnsteuer" von 19% oder 20%.
Dürfte wohl die Einkommensteuer sein, oder ?
Ich kenn mich da einfach gar nicht aus und von den "zuständigen" Stellen erfährt man nichts, leider.

TC 490
17.06.2016, 13:44
Ich reime mir die Sache zusammen: Nachdem du schreibst, dass du dir wegen 180 Euro keinen Kopf machst, gehe ich davon aus, dass du dem Notar nicht beweisen konntest, dass du resident bist und ergo wurden dir als Steuerausländer 3% vom Kaufpreis als Anzahlung für den möglicherweise zu versteuernden Gewinn abgezogen.

Es fallen die Sachen an die ich weiter oben geschrieben habe, egal ob resident oder nicht resident.
Die Plusvalía „Impuesto sobre el Incremento de Valor de los Terrenos de Naturaleza Urbana" zahlt der Verkäufer (ausser wenn der Käufer es freiwillig übernimmt, das müsste dann aber in der Notarurkunde drinstehen) und wenn mit der „Grunderwerbsteuer“ der „Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales“ gemeint ist, so zahlt diese der Käufer, ohne dies bekommt er die Garage nicht ins Grundbuch eingetragen.

In Bezug auf den Gewinn zwischen Kauf- und Verkaufspreis liegt es an dir zu entscheiden ob du das Mod. 210 nimmst (für Steuerausländer) oder das Modell 100 (für Steuerinländer).
Achtung! Das bedeutet nicht, dass ich behaupte du musst den Gewinn versteuern, jedoch solltest du dich darüber informieren ob du es musst oder nicht.

Wo aber die Summe 2000 Euro herkommen, kann ich mir auch nicht vorstellen.

TC 490
17.06.2016, 13:52
Wie hoch ist denn der Katasterwert der Garage? Dann kann ich dir ungefähr ausrechnen was die Plusvalía (Rathaus) hier in San Bartolomé de Tirajana kosten würde.

arnold-o
17.06.2016, 13:55
Hallo TC 490, ein kleiner Schreibteufel hat sich in eingeschlichen; es muss statt Mod. 210 wohl richtig Mod. 211 heißen, korrekt?

arnold-o
17.06.2016, 13:56
Vielleicht noch ein TIP: Auf der Gemeindeseite Mogan gibt es sogar einen Modellrechner für die Höhe der Plusvalia.

TC 490
17.06.2016, 14:04
Hallo TC 490, ein kleiner Schreibteufel hat sich in eingeschlichen; es muss statt Mod. 210 wohl richtig Mod. 211 heißen, korrekt?
Nee war schon richtig, nur der Käufer der die 3% einbehalten und ans Finanzamt abführen muss benutzt das Mod. 211 und gibt dem Verkäufer wenn bezahlt eine Kopie.
Der Verkäufer (Steuerausländer) benutzt dann das Modell 210 um den Gewinn oder Verlust zu deklarieren und zieht sich darin den mit dem Mod. 211 gezahlten Betrag ab.

norbert43
17.06.2016, 14:09
Katasterwert?
Eben, das weis ich nicht.
Ich musste nur vor ca 5 Jahren "STRAFE" bezahlen, weil der Kaufpreis von 4000 zu wenig war (angeblich)
Da steht:
Valores Autoliquidados 4000.-
Valores Comprobados 10.700.--
ist vom Oficina Tributaria
Concepto: TUB Transmisiones y derechos reales sobre inmuebles urbanos

arnold-o
17.06.2016, 16:52
Danke TC 490, wieder etwas dazugelernt. Bekommt der Verkäufer dann die von der Bank abgestempelte Ausfertigung "Ejemplar para la Administracion"? Muß er die Ausfertigung dann mit Mod. vorlegen oder genügt die einfache Anrechnung?

TC 490
18.06.2016, 16:37
Bekommt der Verkäufer dann die von der Bank abgestempelte Ausfertigung "Ejemplar para la Administracion"?
Nein das Exemplar für den Verkäufer heisst "ejemplar para el transmitente no residente".


Muß er die Ausfertigung dann mit Mod. vorlegen oder genügt die einfache Anrechnung?
Da bin ich überfragt.

TC 490
18.06.2016, 16:39
Katasterwert?
Eben, das weis ich nicht.
Ich musste nur vor ca 5 Jahren "STRAFE" bezahlen, weil der Kaufpreis von 4000 zu wenig war (angeblich)
Da steht:
Valores Autoliquidados 4000.-
Valores Comprobados 10.700.--
ist vom Oficina Tributaria
Concepto: TUB Transmisiones y derechos reales sobre inmuebles urbanos
Der Katasterwert (valor catastral) steht auf der Grundsteuerquittung die jährlich oder zweimal pro Jahr an´s Rathaus bezahlt wird.
Für die Plusvalía beim Rathaus spielt weder der Kaufpreis noch der im Rahmen der Steuer "Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales" festgestellte höhere Wert eine Rolle.

norbert43
19.06.2016, 13:48
Danke für Eure Hilfe, bin wieder g'scheiter geworden
Norbert