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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Welche Zonen sind "nicht touristisch" eingestuft?



Kati
07.09.2016, 08:51
Hallo, Wir beabsichtigen eine kleine Wohnung/Apartman auf Gran Canaria zu kaufen für Vermietungszweck. Wir sind Neulinge auf diesem Gebiet, aber das habe ich schon erfahren, dass es Unterschied gibt's zwischen touristischen Zonen und nichttouristischen Zonen. Meine Frage wäre: Was ist der Unterschied zwischen den beiden, was die Vermietung betrifft? Welche sind auf Gran Canaria die offiziell nichttouristische Zonen, wo sind sie, welche Gebiete, ganz konkret? Wir möchten eigentlich eine Wohnung nicht weit vom Meer kaufen? Was lohnt sich besser wirtschaftlich gesehen, eine Wohnung (Kaufpreis ca. 75 000 EUR) auf touristischen Zonen zu kaufen, oder auf nichttouristischen Zonen? Besten Dank für die Antworten im voraus!

Tangomaus
07.09.2016, 09:54
Kati - bist Du Dir sicher, daß um diesen Preis eine Wohnung zu kaufen ist?
Wenn, dann irgendwo jwd - wenn Du weisst, was ich meine.

Lg.

dyson
07.09.2016, 10:31
Für 75.000€ kann man selbstverständlich ein einfaches kleines Appartement auf GC kaufen! Auch in PdI, Puerto Rico oder anderen Ferienorten. Natürlich nichts mit mehreren Zimmern und Topausstattung, da muß man dann für den Preis doch etwas weiter außerhalb gehen.

Kati
07.09.2016, 10:44
Natürlich, ich habe schon mehrere ausgesucht, zB. im Apartmanhaus Labrada, oder in Puerto Rico im Haus Riolos- nur ein paar Beispiele. Sie kosten zwischen 66 000- 75 000 EUR. Aber nicht das war die Frage!!!!

dyson
07.09.2016, 17:56
WennDu die Wohnung zum "Vermietzweck" kaufen willst musst Du Dich entscheiden, ob Du an Touristen oder an Dauermieter vermieten willst. Im ersten Fall mußt Du darauf achten, daß sich die Wohnung in einer Anlage befindet, in der touristische Vermietung stattfindet und, vor allem, stattfinden darf. Am besten Du setzt Dich mit der jeweiligen Communidad in Verbindung und informierst Dich. Dort wird man Dir sagen, welche Gesellschaft die Vermietung übernimmt und welche Kosten anfallen.

fio
08.09.2016, 09:30
Der Unterschied liegt darin, dass bei "touristisch vermietbaren Zonen" Auflagen für die Vermietung gegeben sind. U.a. eine Rezeption, eine "Vermietungsgesellschaft" usw.
Beinahe alle größeren Bungalowanlagen auf GC sind noch in solchen Zonen, bis auf Monte Rojo in San Agustin. Die löste vor zwei Jahren ihren Vermietungsvertrag komplett auf.
fio

germrauschi
08.09.2016, 10:46
Danke. fio, endlich mal eine klare Aussage zu diesem Thema; denn Fakt ist: wenn ich ein Mietobjekt erwerbe, egal wo, kann ich entweder selbst darin wohnen oder es eben vermieten.
Dabei gibt es selbstverständlich verschiedene Auflagen zu erfüllen, die von Fall zu Fall geprüft werden müssen.
Kaufe ich ein Objekt, welches auf dem Papier, also vertraglich, als "touristisch nutzbare" Anlage deklariert ist, kann ich darin nicht dauerhaft wohnen, sondern muss es überwiegend dem eigentlich Zweck (Vermietung an Touristen) zuführen.
Aber das sind alles Dinge, die man pauschal vorab nicht kommentieren kann. Von daher eine juristische Person, Anwalt oder Notar vorab konsultieren und den Vertrag durchchecken.
Alles andere ist "Kaffeesatzleserei".