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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Testament --> Information für Residenten



felin
05.02.2017, 15:17
Den hier lebenden Residenten empfehle ich unbedingt ein nach spanischem Recht gültiges Testament zu verfassen und durch einen Notar beim "Registro Civil" registrieren zu lassen.
Im Todesfall erspart Ihr den Hinterbliebenden damit einen horrenden Aufwand an Behördengängen und evtl. auch ganz böse Überraschungen.

Für Hinterbliebene: Das Testament, "Certificado de últimas voluntades" MUSS bis maximal 15 Tage nach dem Tod beantragt sein !!!
Sollte nach einem Todesfall, z.B. von der Bank und Behörden das Zertifikat "Certificado de últimas voluntades" gefordert werden, kann man es im Registro Civil in Las Palmas gegen Vorlage seiner Residencia + Passport und dem "Certificado de defuncion" beantragen.
Dieser Antrag ist nicht weiter schwierig auszufüllen, es werden nur die Daten (Wohnort + Name des Verstorbenen, sowie die eigenen) benötigt. Die Antragsgebühr beträgt 3,70 Euro und kann man in der Bank gleich neben dem Amt einzahlen.
Das Zertifikat: "Certificado de defuncion" erhält man vom Bestattungsinstitut, übrigens mit je 3 nationalen und 3 internationalen Totenscheinen.

Vor Antragstellung muss man auf dem Rathaus im "Oficina de Estadística" den Verstorbenen "Baja" melden, auch hierfür braucht man seine Residencia + Pass sowie das Certificado de defuncion + Totenschein.

Alle Mitarbeiter, egal ob im Rathaus, Gericht etc. sind extrem freundlich und auch hilfsbereit in dieser Situation, keine Scheu.

Das Büro, wo man das "Certificado de últimas voluntades" beantragt ist hier: Calle Reyes Catolicos 47
http://www.google.de/maps/@28.0982817,-15.4141187,3a,77.1y,94h,91.49t/data=!3m6!1e1!3m4!1sB8bwjyHMAcevPO3gBZQ4cg!2e0!7i1 3312!8i6656?hl=es

30°
05.02.2017, 15:59
Hallo!

Kleine Ergänzung. EU-Bürger haben die Möglichkeit zu bestimmen, dass auch ihr Heimatrecht gilt, d.h. ein auf GC lebender Deutscher kann durch Testament regeln, dass deutsches und nicht spanisches Recht zur Anwendung kommen soll (Art 22 EU-ErbVO) .
Bevor man sich vorschnell festlegt, rate ich, sich vorher bei einem erbrechtlich versierten Anwalt schlau zu machen. Denn spanisches Recht kann durchaus von deutschem Erbrecht abweichen. Dazu fällt mir ad hoc die Frage nach dem Pflichtteil ein.

felin
05.02.2017, 16:06
Ob sich das spanische Recht aushebeln lässt, da habe ich jetzt mal Bedenken. Gerade die 15 Tage Frist wird da aber ganz erheblich dazwischenfunken.
Mit einem spanischen Testament ist das wesentlich abgesicherter.
Und es nicht nur der Pflichtteil.
Wenn es z.B. ein Gemeinschaftskonto gab und die Bank das "Certificado de últimas voluntades" haben will und man es nicht vorlegen kann, sind erst mal 50% der Einlage eingefroren.

30°
05.02.2017, 17:19
Hallo felin!

Genau deswegen sollte man sich anwaltlich beraten lassen. Zum Thema "Aushebeln" habe ich den einschlägigen Artikel zitiert. Näheres dazu: http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2015/510003/IPOL_STU(2015)510003_DE.pdf

Hintergrund ist, dass nunmehr grundsätzlich das Recht desjenigen Staates zur Anwendung kommt, in dem der Erblasser zuletzt gelebt hat.

felin
05.02.2017, 17:40
Hintergrund ist, dass nunmehr grundsätzlich das Recht desjenigen Staates zur Anwendung kommt, in dem der Erblasser zuletzt gelebt hat.

So sieht es aus.

Und mein Eingangssatz war:

Den hier lebenden Residenten empfehle ich unbedingt ein nach spanischem Recht gültiges Testament zu verfassen und durch einen Notar beim "Registro Civil" registrieren zu lassen.
Im Todesfall erspart Ihr den Hinterbliebenden damit einen horrenden Aufwand an Behördengängen und evtl. auch ganz böse Überraschungen.


Du kannst mir glauben, der / die Hinterbliebene hat in dieser Situation mit ganz anderen Problemen fertig zu werden, da wäre ein hiesiges Testament vorher zu machen ein Kinderspiel gegen.

30°
05.02.2017, 18:45
@felin: Das gilt nicht nur auf GC, sondern auch in D. Ich stimme dir voll und ganz zu :mrgreen:. Ein notarielles Testament ist schon was Feines.

felin
05.02.2017, 18:49
Ja natürlich, keine Frage.
Allerdings wird man hier mit Dingen konfrontiert, die "wir" so als Deutsche mal nicht kennen.
Das hast dran zu knabbern, ist heftig.

Da ist der Grund warum ich dieses Thema aufgemacht habe.
Was erleichtern kann, hilft.

gordita
12.10.2018, 19:57
Ich hätte eine Frage zu einer allgemeinen Erbschaftsangelegenheit. Mein spanischer Onkel starb und hat das Haus seiner spanischen Schwester vererbt, die sehr krank in Sevilla lebt. Sie hat einen Abogado eingeschaltet und ihm bereits mehrere Tausend Euro bezahlt und nach vier Jahren hat sich immer noch nichts getan. Sie hat ein Testament, wo sie die Erbin ist.

Nun möchte ich zum juzgado in Telde gehen und mich erkundigen, woran es hängt, denn dem Abogado trauen wir nicht mehr.

Nun meine Fragen:
- Wie heißt die Abteilung, die sich mit Erbschaftsangelegenheiten beschäftigt?
- Wo kann ich in Erfahrung bringen, welcher Richter für unsere Angelegenheit zuständig ist? Denn ich weiß nur Telde.

Ich würde mich freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könntet. Gern auch mit einem Link oder anderen Informationen. Mein Spanisch ist noch nicht so gut, dass ich telefonisch etwas klären könnte, deshalb möchte ich vorbeifahren und direkt vor Ort nachfragen.

gordita

p. s.
Ich hoffe, ich bin hier richtig, wenn nicht, sagt mir, in welchem Thread das besser aufgehoben wäre, dann kopiere ich meinen Text dort hinein und lösche es hier. Danke!

felin
12.10.2018, 20:53
Ich würde mit den ganzen Unterlagen zum Juzgado Nr.1 in Las Palmas gehen. Unten links im 1. Gebäude.
Auch wenn Du vielleicht nicht viel erreichst, so helfen sie Dir zumindest mit den nötigen Informationen weiter.
Nicht von den Menschenmengen abschrecken lassen, das geht relativ zügig voran.
Ansonsten ist für Erbschaftsangelegenheiten eher ein Notar der Ansprechpartner, nicht ein Rechtsanwalt.
Jedenfalls solange es nicht um Streitfälle geht, sondern wie bei der Schwester um Umsetzung des Testamentes.

gordita
12.10.2018, 21:32
Danke Felin, also juzgado no. 1. Ich wollte aber nach Telde gehen, weil die zuständig sind. Sollte ich da nichts erreichen, fahre ich nach Las Palmas. Danke!

felin
12.10.2018, 21:38
Bei meiner Angelegenheit war damals Las Palmas zuständig, da lag die Sachlage aber etwas anders.
Viel Glück!

gordita
13.10.2018, 10:46
Danke, könntest du mir noch sagen, ob juzgado de instrucción no. 1 oder juzgado de primera instancia no. 1 für Erbschaften zuständig ist? Weißt du das noch?

felin
13.10.2018, 11:14
Leider kann ich Dir das nicht genau sagen, vermutlich juzgado de 1. inst. in der Calle Malaga.

Das war im 1. Gebäude ganz rechts, von dort aus musste ich dann in die Calle Reyes Catolicos (sind 10 min. zu Fuss), dort hatten sie alle nötigen Formulare wegen Erbschaft/Testament usw. Ist ein vollkommen unscheinbares Gebäude, kurz nach der Santander Bank auf der rechten Seite.

gordita
13.10.2018, 15:40
Danke dir! :-)

TC 490
16.10.2018, 07:58
Ich hätte eine Frage zu einer allgemeinen Erbschaftsangelegenheit. Mein spanischer Onkel starb und hat das Haus seiner spanischen Schwester vererbt, die sehr krank in Sevilla lebt. Sie hat einen Abogado eingeschaltet und ihm bereits mehrere Tausend Euro bezahlt und nach vier Jahren hat sich immer noch nichts getan. Sie hat ein Testament, wo sie die Erbin ist.

Ist bekannt ob der Onkel das Erbe angenommen hat? So eine Urkunde nennt sich "Aceptación de herencia". Der normale Weg wäre eigentlich, dass der Onkel oder in seinem Namen jemand der von ihm bevollmächtigt ist vor einem Notar die Erbschaft annimmt. Der Notar sagt was er dazu alles braucht. Danach geht´s mit dieser Urkunde zum Finanzamt um die Erbschaftssteuererklärung zu machen und dann mit den ganzen Unterlagen zum Eigentumsregister wo die Umschreibung gemacht wird. Eigentlich eine relativ einfache Sache.

Ich kann mir nur vorstellen, dass die vielen tausend Euro mit Notarkosten und Erbschaftssteuer zu tun haben. Im Falle dass der Verstorbene nicht im Grundbuch drinstand, der Onkel aber auf jeden Fall im Grundbuch eingetragen werden will, dann wird´s teuer und es sind weitere Schritte notwendig. Dennoch ist die Grundvoraussetzung für alles nachfolgende die Notarurkunde der "Aceptación de herencia".

gordita
17.10.2018, 01:29
Das ist sehr hilfreich. Das werde ich erfragen. Danke!

TC 490
17.10.2018, 05:48
Einen weiteren Schritt den du tun könntest um zu sehen ob die Schwester deines Onkels vielleicht schon im Grundbuch eingetragen ist wäre, dass du zum Grundbuchamt der Region gehst wo die Immobilie eingetragen ist. Dort kannst du dir eine "Nota simple informativa" oder ein "Certificado" beantragen (Nota informativa (ca. 10 Euro) ist wesentlich günstiger als Certificado). Daraus könntest du entnehmen ob sie bereits als Eigentümer eingetragen wurde bzw. noch nicht und wenn nein wer dort eingetragen ist. Das ganze kann man auch online machen, sofern du nicht vor Ort bist und zwar hier: registradores.org

TC 490
17.10.2018, 05:49
Ist bekannt ob der Onkel das Erbe angenommen hat? So eine Urkunde nennt sich "Aceptación de herencia". Der normale Weg wäre eigentlich, dass der Onkel oder in seinem Namen jemand der von ihm bevollmächtigt ist vor einem Notar die Erbschaft annimmt. Der Notar sagt was er dazu alles braucht. Danach geht´s mit dieser Urkunde zum Finanzamt um die Erbschaftssteuererklärung zu machen und dann mit den ganzen Unterlagen zum Eigentumsregister wo die Umschreibung gemacht wird. Eigentlich eine relativ einfache Sache.

Ich kann mir nur vorstellen, dass die vielen tausend Euro mit Notarkosten und Erbschaftssteuer zu tun haben. Im Falle dass der Verstorbene nicht im Grundbuch drinstand, der Onkel aber auf jeden Fall im Grundbuch eingetragen werden will, dann wird´s teuer und es sind weitere Schritte notwendig. Dennoch ist die Grundvoraussetzung für alles nachfolgende die Notarurkunde der "Aceptación de herencia".
Sehe gerade dass ich überall im Text "Onkel" schrieb. Also hier die Korrektur: Überall wo "der Onkel" steht soll es "seine Schwester" heissen.

gordita
18.10.2018, 00:33
Danke, TC490, ich habe jetzt erfahren, dass die Aceptación de hereda noch nicht erteilt wurde und ich soll genau deshalb nachfragen. Dass mit dem Grundbuchamt werde ich auch machen, da es ihr vorher schon gehörte und sie es ihrem Bruder schenkte und sich als Wohnungsberechtigt hat eintragen lassen. Zumindest hätte es so erfolgen sollen, als es vor zig Jahren (ich schätze 30) erfolgte. Da er nun vor ihr starb, gilt sein Testament, dass es wieder an sie zurückfällt. Leider haben sie bei der Schenkungsurkunde nicht gleich einen Zusatz eingebaut, dass bei seinem Tod das Haus wieder an sie zurückfällt.

Da sie von einem Bruder betreut wird, läuft alles über einige Ecken, trotzdem kann ich mir nicht erklären, warum es so lange dauert. Allerdings wollte der Betreuer meiner Tante (ihr Bruder) erst den Wert des Hauses verringern, weil die einen viel zu hohen Preis angesetzt hatten. Das Gutachten liegt aber auch schon seit zwei Jahren vor. Ich war leider nicht in die ganzen Vorfälle involviert und mein Onkel, der meine Tante betreut, ist auch schon 70 Jahre alt. Da kommen die Informationen leider nur häppchenweise. Aber ich habe mir eure Punkte hier notiert und werde mich mal schlau machen, damit ich überhaupt mal erfahre, wie weit das mit dem Erbe ist, woran es krankt, was noch fehlt, usw.

Erbschaftssteuer fällt nicht an, weil sie zu 100% behindert ist.

TC 490
18.10.2018, 22:42
Ok das alles klingt schonmal nicht mehr so einfach wie es ursprünglich aussah. Nachdem was du schriebst, würde ich an deiner Stelle beim Grundbuchamt anfangen und zwar mit einem "Certificado" und nicht mit einer "Nota simple informativa", damit du sehen kannst wie der aktuelle Zustand der Immobilie ist und vor allem ob das was vor 30 Jahren veraktet (oder abgemacht) wurde überhaupt ins Grundbuch eingeschrieben wurde.

gordita
19.10.2018, 00:51
Erstaunlicherweise habe ich heute sehr viel erfahren, obwohl sie mir eigentlich gar keine Auskunft hätten erteilen dürfen. Beim juzgado de Telde liegt alles soweit vor, es fehlte nur ein Dokument oder Zertifikat (?), welches vom ministerio de fiscal bearbeitet, aber am 8.10. fertiggestellt wurde und bereits auf dem Weg zum juzgado ist. Danach steht wohl dem Erbe nichts mehr im Wege. Dauert voraussichtlich ein Monat, dann müsste mein Onkel die Erlaubnis vorliegen haben, damit meine Tante endlich das Haus erben kann.

gordita
03.09.2021, 19:59
Eine Tante ist gestorben und ihr Bruder (lebt in D) erbt ein Haus auf GC. Was muss oder kann man machen, damit es nach dem deutschen Erbrecht behandelt wird? Oder geschieht das automatisch? Das glaube ich nicht, denn in Spanien gilt ja, dass die Kinder erben und nicht die Ehefrau. Könnt ihr da Auskunft geben? Wisst ihr was? Oder muss ich sofort zum Notar?

30°
03.09.2021, 22:27
Mit der Erberei ist das so eine Sache. Ist inzwischen etwas kompliziert geworden, Stichwort: Europäische Erbrechtsverordnung.

Die Tante war Deutsche oder Spanierin? Wo hat sie zuletzt gelebt? Hat sie ein Testament hinterlassen (da kann z.B. vom deutschen Erblasser festgelegt werden, dass deutsches Recht gelten soll).

Du siehst, Fragen über Fragen. Da in diesem Forum verständlicherweise kein Rechtsrat erteilt werden darf, rate ich zum Gang zu einem Anwalt, der sich im Erbrecht auskennt. Was willst Du beim Notar? Der beurkundet, der Anwalt berät.

arnold-o
04.09.2021, 08:17
Hallo Gordita. Wir haben vor drei Jahren von einer Erbengemeinschaft (Deutsch/Norwegisch) auf GC eine Wohnung gekauft. Diese waren und wurden vertreten durch Pedro Cubas (Rechtsanwalt) im Torre II Edificio Mercurio Playa del Ingles. Hatte einen sehr, sehr guten Eindruck.

ein Gast
04.09.2021, 11:04
Hola

TIPP von "arnold-o" siehe hier:

http://www.pedrocubasabogados.es/aleman/

gordita
04.09.2021, 15:06
Danke, ich hatte nämlich schon angefangen zu suchen. :-)

gordita
08.02.2022, 23:28
Ich schreibe einfach weiter hier in diesem Threat, weil es immer noch ums Erben geht. :-) Ich hoffe, das ist okay, wenn nicht, bitte Bescheid geben.

Es ist jetzt so, dass ich erbe. Für die Abwicklung habe ich eine Asesoria beauftragt, die alle erforderlichen Unterlagen zusammensucht und in einer Wochen ist die Erbschaftsannahme bei einem Notar. Soweit so gut.

Nun geht es um die Erbschaftssteuern. Da kann ich den Betrag in Raten innerhalb von drei Jahren abbezahlen. Die Ratenzahlung wird von der Asesoria beantragt. Das ist auch soweit klar. Nun kommen meine Fragen.

Die Steuern muss ich in Sevilla zahlen, weil die Erblasserin in Sevilla lebte. Was ich mich frage, ist, wohin ich das Geld überweisen muss oder, wenn es abgebucht wird, wo (Webseite?) ich Bescheid geben kann, wenn ich eine Sonderzahlung leisten möchte. Oder kann ich hier zum Finanzamt gehen und um Auskunft bitten? Ich weiß nur nicht, ob die sich hier mit dem System in Andalusien auskennen, weil die Gesetze ja pro Bundesland unterschiedlich sind.

Bei normalen Steuern bekommt man ja Bescheid, was bei den Erbschaftssteuern nicht so ist. Leider bekomme ich von der Asesoria hierzu keine Auskünfte, aber ich muss in einer Woche schon einen Teil überwiesen haben, deshalb eilt das alles ein wenig.

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen, wo ich mich erkundigen kann.

gordita
08.02.2022, 23:38
Ich stelle gleich noch eine Frage. Erst hieß es, dass ich in GC die Steuern zahlen muss, weil die Immobilie auf GC ist. Nun soll ich die Steuern in Sevilla zahlen, weil dort der Erblasser wohnte. Weiß einer von euch, ob nicht der Standort der Immobilie entscheidet?

felin
08.02.2022, 23:46
Um eine 100%ige Antwort zu bekommen würde ich in diesem Fall direkt im Finanzamt nachfragen.

gordita
09.02.2022, 00:08
Du meinst, dass ich das auch beim hiesigen FA nachfragen kann? Denn telefonisch tue ich mich einfach schwerer, als wenn ich mit den Leuten persönlich spreche.

felin
09.02.2022, 00:23
Hast eine PN

Reisebär
09.02.2022, 14:22
Moin,
hier kannst du dir online einen Termin beim Finanzamt Maspalomas machen.
https://www2.agenciatributaria.gob.es/wlpl/TOCP-MUTE/Identificacion
Weißt du wo das ist?
https://www.google.com/maps/place/Administraci%C3%B3n+de+Hacienda+de+San+Bartolom%C3 %A9+de+Tirajana/@27.758211,-15.6017025,16.17z/data=!4m9!1m2!2m1!1sAgencia+Tributaria+in+der+N%C3 %A4he+von+Maspalomas,+Spanien!3m5!1s0xc3f62b4af75c 74b:0xc71989f24bc4f3fa!8m2!3d27.7584943!4d-15.5983231!15sCjdBZ2VuY2lhIFRyaWJ1dGFyaWEgaW4gZGVy IE7DpGhlIHZvbiBNYXNwYWxvbWFzLCBTcGFuaWVuIgOIAQGSAR V0YXhfY29sbGVjdG9yc19vZmZpY2U?hl=de

gordita
09.02.2022, 15:16
Weißt du zufällig, ob sie dort deutsch sprechen? Keine Voraussetzung, aber wäre schön. Ich muss mich jetzt erstmal durch die Webseite übersetzen, wenn ich es richtig verstand, ist für mein Anliegen kein Termin in Vecindario frei. Dann würde ich es im Süden versuchen.

gordita
09.02.2022, 15:46
so, Termin gemacht, mal sehen, was ich in Erfahrungen bringen kann. :-)

Reisebär
09.02.2022, 19:48
Hola Gordita,
ich war letztens dort wegen dem Cl@ve.
Da hat keiner deutsche gesprochen.
Wünsche dir viel Erfolg.

TC 490
09.02.2022, 22:44
Laut diesem Artikel https://www.abogadosyherencias.com/impuesto-sucesiones-y-donaciones/

"Deberás presentar el impuesto en la Comunidad Autónoma donde haya tenido el fallecido su última residencia habitual."

muss die Erbschaftssteuer in jener Comunidad Autónoma präsentiert und ergo gezahlt werden wo der Verstorbene seinen letzten normalen Wohnsitz in Spanien hatte.

Wenn er keinen Wohnsitz in Spanien hatte soll das gelten:

"Si el fallecido no ha tenido residencia habitual en España, el lugar de presentación será:

La Delegación de Hacienda de Madrid.
Si alguno o todos los herederos tienen residencia habitual en España, en la Comunidad Autónoma donde resida alguno de ellos."

entweder das Finanzamt Madrid oder wenn einer oder alle Erben einen festen Wohnsitz in Spanien haben, jene Comunidad Autónoma wo irgendeiner von ihnen wohnt.

TC 490
09.02.2022, 23:11
Nun geht es um die Erbschaftssteuern. Da kann ich den Betrag in Raten innerhalb von drei Jahren abbezahlen. Die Ratenzahlung wird von der Asesoria beantragt. Das ist auch soweit klar. Nun kommen meine Fragen.

Die Steuern muss ich in Sevilla zahlen, weil die Erblasserin in Sevilla lebte. Was ich mich frage, ist, wohin ich das Geld überweisen muss oder, wenn es abgebucht wird, wo (Webseite?) ich Bescheid geben kann, wenn ich eine Sonderzahlung leisten möchte. Oder kann ich hier zum Finanzamt gehen und um Auskunft bitten? Ich weiß nur nicht, ob die sich hier mit dem System in Andalusien auskennen, weil die Gesetze ja pro Bundesland unterschiedlich sind.

Bei normalen Steuern bekommt man ja Bescheid, was bei den Erbschaftssteuern nicht so ist. Leider bekomme ich von der Asesoria hierzu keine Auskünfte, aber ich muss in einer Woche schon einen Teil überwiesen haben, deshalb eilt das alles ein wenig.

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen, wo ich mich erkundigen kann.

Was ich nicht verstehe, zumindest wenn der Teil den du überweisen sollst mit der reinen Erbschaftssteuer zu tun haben soll, ist:
Warum kann die Asesoría keine Auskunft geben? Ich gehe davon aus, dass die Erbschaftssteuer irgendjemand beantragt haben muss und das sollte doch wahrscheinlich deine Asesoría gewesen sein. Desweiteren gehe ich davon aus, dass eine Ratenzahlung dieser Steuer erst vom zuständigen Finanzamt genehmigt werden muss und deshalb müssten ja Unterlagen dazu da sein (Antrag und Entscheidung). Weiterhin gehe ich davon aus, dass man die Erbschaftssteuererklärung erst machen kannst wenn du notariell das Erbe angenommen hast. Kann es also sen, dass diese Teilzahlung von der du sprichst evtl. etwas anderes ist wie z.B. Anzahlung Kosten Asesoría, Notaría und evtl. Dolmetscher?

TC 490
09.02.2022, 23:23
Ich gehe davon aus, dass deine Asesoría (sofern sie es nicht selbst machen kann) nach dem Notartermin eine Asesoría in Andalusien beauftragen wird damit diese die Erbschaftssteuer dort abwickeln. Sollte das nicht so sein: ich habe schon mehrmals bei solchen Fällen außerhalb der Kanaren diese Asesoría beauftragt, die arbeiten soweit ich weiß spanienweit. https://www.gestoriapons.com/

gordita
10.02.2022, 00:24
Ich hatte mich in den letzten Tagen informiert. Da hieß es, dass Immobilien in der Comunidad versteuert werden, wo diese sich befinden. Und auch - wie du TC 490 - gelesen, dass ansonsten der Ort gilt, wo die Person als letztes gelebt hat. Das heißt Bargeld wird in Andalusien und die Immobilie dort, wo sich die Immobilie befindet. Auch las ich, dass bis zu einer Steuer von 55.000€ nur 0,01% gezahlt werden müssen. Das gelte für die Steuerklassen I - III und nicht wie sonst nur für I + II. Das gilt übrigens seit dem 1.1.2021.

Die Erbschaftsannahme ist erst nächste Woche, aber genau an dem Tag ist auch der letzte Tag der 6 Monate, in denen normalerweise die Steuer bezahlt werden muss. Die Ratenzahlung wird beantragt und die fehlende Auskunft war wegen Überlastung.

Ich meinte die Ratenzahlung für die Höhe der Erbschaftssteuer, die man ja in Raten zahlen kann. Hinzu kommen natürlich noch die Kosten für Notar, Asesoria, Grundbucheintragung, plusvalía etc. Das sind also getrennte Sachen.

gordita
10.02.2022, 00:32
Ich werde berichten, wie es weitergeht.

TC 490
10.02.2022, 01:25
Ok jetzt ist es klarer.

gordita
12.02.2022, 18:34
Also, es ist Fakt, dass ab dem 1.1.2020 das Erben wieder viel günstiger geworden ist. Die Punkte, die ich oben schrieb stimmen also und bis zu einem bestimmten Betrag zahlt man auf GC nur 0,01%.
Wie schön!

gordita
24.03.2022, 11:55
Laut diesem Artikel https://www.abogadosyherencias.com/impuesto-sucesiones-y-donaciones/

"Deberás presentar el impuesto en la Comunidad Autónoma donde haya tenido el fallecido su última residencia habitual."

muss die Erbschaftssteuer in jener Comunidad Autónoma präsentiert und ergo gezahlt werden wo der Verstorbene seinen letzten normalen Wohnsitz in Spanien hatte.



Hallo TC490,
ich noch mal, es ist zum Verrücktwerden, nachdem mir die Asesoría bestätigte, dass ich hier auf GC versteuern muss, weil das Haus hier ist, heißt es nach der Erbschaftsannahme plötzlich wieder, nee, ich muss in Sevilla versteuern. Nur leider ist dazwischen ein Unterschied von ca. 25.000€.

Du hast ja oben (was ich zitiert habe) geschrieben, dass dort versteuert wird, wo die Verstorbene lebte. Gilt das auch explizit für Häuser, die hier auf GC sind? Weißt du das?
Denn ich meine mich zu erinnern, dass zwar sonst alles dort versteuert wird, wo die Verstorbene lebte, aber das es wohl eine Ausnahme gäbe, wenn ein Haus woanders ist.

Vielleicht weißt du das ja. Ansonsten werde ich einen Termin beim Finanzamt machen und hoffe, dass sie so reden, dass ich ihnen folgen kann, ergo, sie verstehe. :-)

gordita
24.03.2022, 14:01
ich antworte mir mal selbst. In deinem Artikel wird nicht weiter unterschieden. Aber ich verstehe nicht, wieso mir die Asesoría nicht klipp und klar sagen kann, was ich zahlen muss und wo genau das steht. Ich muss dringend besser Spanisch sprechen, damit ich mich durchfragen kann.