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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einheitliche Telefonnummer um Selbstmorde zu verhindern



TC 490
29.04.2019, 18:40
Spanien wird in Kürze eine leicht zu merkende öffentliche Telefonnummer einrichten um Selbstmorde zu verhindern. Sie wird 24 Stunden erreichbar sein.
Ein lange Zeit tot geschwiegenes Problem wird jetzt als "dringend" bezeichnet.

Im Jahr 2017 nahmen sich in Spanien 3679 Personen (10 jeden Tag) das Leben, 2718 Männer und 961 Frauen.

Reisebär
29.04.2019, 19:01
Das die Selbstmordrate gestiegen ist, haben aber auch die Banken, und durch zu spätes eingreifen der spanische Staat mit zu verantworten.
Denn im Rahmen der Finanz- und Immobilienkrise haben ja die Banken rigoros die kleinen Wohnungs- und Eigenheimbesitzer mitsamt ihren Familien auf die Straße gesetzt.
Ohne Gnade und ohne Rücksicht auf Verluste. In dieser Ausweglosigkeit haben sich auch viele das Leben genommen.
Aber mittlerweile haben die Banken dabei ja nicht mehr so leichtes Spiel aufgrund von Gesetzesänderungen.

TC 490
29.04.2019, 19:38
Hab mir gerade mal interessehalber die Daten bis Jahr 2000 gesucht. Lagen seither immer über 3000 Personen.
2016: 3569
2015: 3602
2014: 3910
2013: 3870
2012: 3539
2011: 3180
2010: 3158
2009: 3429
2008: 3457
2007: 3263
2006: 3246
2005: 3399
2004: 3507
2003: 3478
2002: 3371
2001: 3189
2000: 3393

felin
30.04.2019, 12:41
Naja, das kann man auch anders sehen.
Die Banken trifft meiner Meinung erst in 2. Linie diese Entwicklung.
Ich sehe die Ursache in der Arbeitsmarktreform, einige Unternehmer haben ohne Rücksicht ihre neuen Möglichkeiten genutzt und so einige Arbeiter in Verzweiflung gebracht. Aber Spanien musste ja einiges einfach aus anderen EU-Ländern kopieren.....
Ich könnte da so einige Beispiele erzählen, da schüttelt man nur den Kopf.
2013 ist schon ein deutlicher Anstieg der Selbstmorde zu sehen.

Reisebär
30.04.2019, 13:02
@felin
Sicher hast du auch Recht, dass die Arbeitsmarktreform auch der Auslöser war.
Aber genau das zieht ja den Rattenschwanz nach sich.
Arbeitslosigkeit --> kein Geld mehr für die Hypothek --> Obdachlos --> keine Perspektive --> Selbstmord

kuehnetec
30.04.2019, 13:20
Die Statistik ist in ES bestimmt auch nur recht "ungenau" geführt so wie in D
denn hier in D werden viele "Fälle" auch unter den Tisch gekehrt und nicht als
Folge von Verwerfungen der sogn.Arbeitsmarkt- und Sozial- "Reformen" gesehen.
Vermutlich ist das in ES auch nur die Spitze des Eisberges von Fällen die nicht zu legnen sind.
Hinzu kommt das in ES es keine "grundsätzliche" soziale Absicherung gibt
so wie in D.
Aber auch in D kommt es zu Fällen wo Menschen durch alle Raster fallen
und wo durch die Ämter noch kräftig
hinterher getreten wird mit fördern und fordern.

Es ist ja schon mal ein Weg sich in ES Gedanken um ein Hilfsangebot zu machen.

Mfg Andreas

felin
30.04.2019, 13:20
@ Reisebär, genau so, aber die "Klatsche" hat PP dafür gerade eingefahren, gut so.

Reisebär
30.04.2019, 13:43
...........Hinzu kommt das in ES es keine "grundsätzliche" soziale Absicherung gibt
so wie in D...........

Mfg Andreas

Also wir persönlich, sogar als residente Ausländer haben das anders erlebt.
Ich habe in Spanien die absolute dauerhafte Erwerbsunfähigkeit bekommen.
In Deutschland kannst du den Kopf unter dem Arm tragen und bekommst die nicht.
Die Seg.Soc. hat mir zunächst nur die Berufsunfähigkeit zugesprochen, das Sozialgericht in 3-minütiger Verhandlung sofort die absolute Erwerbsunfähigkeit.
In der Zeit der "nur" Berufsunfähigkeit hat natürlich das Geld an allen Ecken gefehlt.
Somit konnte ich Aufstockung durch Sozialhilfe beantragen, konnte Wohngeld beantragen .
Des weiteren:
Ich habe beim Spanier gearbeitet, dadurch war mein Frau als Hausfrau bei mir in der Seg.Soc. familienversichert.
Als meine Frau dann ihre Altersrente von Deutschland bekam, sagte die Seg.Soc. natürlich, das nun die Krankenversicherung im Land des Rentenversicherungsträgers zuständig sein.
Da aber einige Monate (Monate nicht Jahre) Mitgliedszeit in der gesetzlichen KV fehlen, wurde meine Frau nicht in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen.
Da geht auch nichts auf Kulanz oder ähnlichem. Das steht so in dem deutschen Asozialgesetzbuch.
Das zum Thema Sozialstaat in Deutschland.
Die Seg.Soc. hat sich zwei Jahre mit der deutschen Sozialversicherung rumgestritten und meine Frau war in der Zeit quasi nicht versichert.
Bis letztendlich die Seg.Soc. entschieden hat, meine Frau aus Kulanzgründen wieder bei mir in die Familienversicherung aufzunehmen.
Somit ist sie jetzt mit allen Rechten gesetzlich krankenversichert, und das sogar noch beitragsfrei.
In Deutschland hätten wir unsere Renten versteuern müssen.
In Spanien ist meine Invalidenrente steuerfrei, und die meiner Frau auch, weil sie unterm Satz liegt.
In Deutschland hätten wir KV Beiträge zahlen müssen,
In Spanien nicht.
In Spanien hatte ich einige Jahre die Medikamente komplett gratis, jetzt muss ich ein Minimum zuzahlen.
Natürlich weiß ich nicht, ob in ganz Spanien so verfahren wird oder ob es in Catalunia (wo ich nur noch 4 Wochen wohne) andere Regelungen gibt.
Daher sehe ich deine obige Aussage etwas differenzierter.
Und verstehe auch nicht, wie Spanier einen so schlimmen sozialen Abstieg machen können, wenn sogar mir, als residentem Ausländer so geholfen wird.
Also in meinen Augen ist Spanien gegenüber Deutschland der bessere Sozialstaat, aber eben wegen meiner subjektiven, positiven Erfahrungen.

Was ich weiter unten schrieb, sind halt das, was ich in den Medien gehört habe.

arnold-o
30.04.2019, 13:54
Na Reisebär, ich habe genau die gegenteiligen Erfahrungen gemacht. Hier in D Schwerbehinderung seit über 20 Jahren ankerkannt. Die Base und der spanische Arzt wissen nichteinmal ob nach spanischem Recht eine Minusvalia bestätigt wird, eben wegen der möglichen Kosten für die dortige SV. Der Witz an der Sache,: ich als ehemaliger deutscher Beamter bin mit Familie privatversichert und würde dem spanische Staat wie auch immer, gar nicht zur Last fallen. Das bestätigen eigentlich alle Beteiligten, aber die spanische Gesetzgebung wäre halt so.

felin
30.04.2019, 13:55
Ich denke auch, das muss man sehr differenziert sehen.
Auch Arbeiter sind hier durchaus sozial abgesichert.
Klar muss man die Anwartschaft dafür erfüllt haben.
Aber man kann vergleichbare Sozialhilfe bekommen, genau so wie Wohngeldzuschuss.
Teilweise ist es vom Alter abhängig, auch vom Familienstand sprich Kinder usw.
Dazu kommt, das die Arbeitsgerichte auch sehr arbeitnehmerfreundlich sind.
Wege gibt es durchaus, man muss sie nur gehen.

Reisebär
30.04.2019, 15:02
Das stimmt.
ES ist auch das gewusst wie.
Von Amts wegen sagt dir natürlich keiner, geh mal dort hin, geh mal hier hin.
Ich habe sogar festgestellt, das viele Spanier nicht mal wissen, was ihnen eigentlich zusteht.
Ich habe das im Prinzip auch alles übers Netz herausgefunden.
Wobei ich aber auch einen tollen Hausarzt habe, der sich etwas auskennt und mich stets in die richtige Richtung gewiesen hat, wenn ich bei ihm nachgefragt habe.
Du kannst in Spanien alles bekommen, musst es halt nur wissen.

arnold-o
30.04.2019, 16:24
Da sind wir wieder bei meinem Lieblingsthema. In D findet man allein schon wegen der fehlenden Sprachbarriere gelegentlich einen Fachmann. In GC suche ich bisher vergeblich einen solchen. Ich möchte damit keinesfalls die besonders gut gemeinten Ratschläge, gerade hier im Forum schmälern. Im Gegenteil, sie sind sehr häufig Gold wert.
Jack

franky64
02.05.2019, 22:13
Des weiteren:
Ich habe beim Spanier gearbeitet, dadurch war mein Frau als Hausfrau bei mir in der Seg.Soc. familienversichert.
Als meine Frau dann ihre Altersrente von Deutschland bekam, sagte die Seg.Soc. natürlich, das nun die Krankenversicherung im Land des Rentenversicherungsträgers zuständig sein.
Da aber einige Monate (Monate nicht Jahre) Mitgliedszeit in der gesetzlichen KV fehlen, wurde meine Frau nicht in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen.
Da geht auch nichts auf Kulanz oder ähnlichem. Das steht so in dem deutschen Asozialgesetzbuch.


@ Reisebär, das interessiert mich jetzt mal, deiner Frau können höchstens Monate in der RV fehlen, weil man muss ja mind 5 Jahre eingezahlt haben um überhaupt was zu bekommen....
was hat denn die KV damit zu tun? Ich lerne ja gerne was dazu, kannst du das mal näher ausführen?

kuehnetec
03.05.2019, 10:48
@felin,
es passt nicht ganz so in den Beitrag aber ich halte diese Info
für doch wichtig für die "atlantischen Inselbewohner"
es könnte sein das doch der
eine oder andere davon profitiert.

Seit dem 01.08.2017 hat sich in D was in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) geändert:

https://www.tk.de/techniker/service/leistungen-und-mitgliedschaft/versicherung/versichert-im-ruhestand/aenderungen-in-der-krankenversicherung-der-rentner-2004872
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/2017/februar/hhvg/9-10-regelung.html

So werden auch Kindererziehungszeiten nun besser in D angerechnet das entschärft die 9/10 Reglung bei der Vorversicherung in der KV
im Zuge zur KVdR.
Es ist jetzt unter Umständen auch der noch der Wechsel des Versicherten aus der PKV (Private Krankenkasse) zur GKV
d.h in die KVdR bei Renteneintritt möglich! (Das spart erheblich Beiträge in Rentenalter!)

Wenn man in der PKV war ist die ehemalige gesetzliche Krankenkasse zuständig wo man mal versichert war
den Antrag zu prüfen.

Man muss aber wenn man von der Neureglung
profitieren möchte selber einen Überprüfungsantrag
auf Zugang zur KVdR bei der eigenen gesetzlichen Krankenkasse stellen automatisch passiert nichts.
Wichtig nicht abwimmeln lassen bei der
Antragstellung dei der KV unbedingt auf einen schriflichen Bescheid bestehen!

Ich würde jedem empfehlen möglichst frühzeitig
vor Renteneintritt einen Rentenberatungstermin beim Rentenversicherungsträger
in D in Anspruch zu nehmen dort lassen sich im Gespräch alle Fragen rund um die Rente und um gesetzliche
Krankenkasse erörtern.

Sehr wichtig ist es auch den Rentenversicherungsverlauf
im Rahmen einer "Kontenklärung" genau zu prüfen
oftmals so meine Erfahrung aus meinem Umkreis sind Versicherungszeiten
eventuell fehlerhaft übermittelt worden.
Diese Fehlzeiten
gilt es zu berichtigen mit
stichhaltigen eigenen Unterlagen z.b mit Unterlagen vom Finanzamt,Arbeitsverträgen usw...

Oft fehlen Versicherungszeiten von Ausbildungen,Umschulungen,Weiterbildungen
und auch einige "Massnahmen" der Arbeitsagentur (Jobcenter!) sind
oftmals nicht vermerkt.
Sollte eine "Massnahme" aus ESF Mitteln (Europäischer Sozialfond) finanziert
worden sein müssen Rentenbeiträge angerechnet werden für diese Zeiten.

Sollte man Versicherungszeiten
aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
aus dem EU Ausland haben unbedingt
prüfen ob diese Zeiten auch der deutschen Renteversicherung gemeldet wurden.
Das passiert auch meistens nicht automatisch da muß mann sich
selber darum kümmern das die Zeiten angerechnet werden.

Alles was mit sozialversicherungstechnischen Fragen und
um leben,arbeiten,Rentenbezug im EU Ausland zu tun hat
lässt sich beim EURES Berater kostenlos abklären:
https://ec.europa.eu/eures/public/de/homepage

Mfg Andreas

Reisebär
03.05.2019, 11:02
@ Reisebär, das interessiert mich jetzt mal, deiner Frau können höchstens Monate in der RV fehlen, weil man muss ja mind 5 Jahre eingezahlt haben um überhaupt was zu bekommen....
was hat denn die KV damit zu tun? Ich lerne ja gerne was dazu, kannst du das mal näher ausführen?

Im Prinzip hat Andreas ja schon alles gut erklärt.
Aber du hast scheinbar etwas falsch verstanden. Ich sprach nicht von fehlenden Monaten in der RV sondern bei der Mitgliedszeit in der gesetzlichen KV.
Und da kommt dann die von Andreas angesprochene 9/10 Regelung zum Tragen.
Du musst also in der zweiten Arbeitshälfte deines Lebens mindestens 9/10 (also 90 %) der Zeit in einer gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied gewesen sein, um im Rentenalter Zutritt zur gesetzlichen KV der Rentner zu bekommen.
Angerechnet werden dabei auch Mitgliedszeiten in anerkannten ausländischen gesetzlichen KV, auch die Mitgliedszeiten als Familien-versicherter.
Meine Frau war halt nun mal in den letzten Jahren bei mir in der Seg.Soc. in Spanien familienversichert.
Und laut spanischem Recht (ich glaube auch EU Recht) erlischt dieses Recht auf Familienversicherung mit dem Zeitpunkt, zu dem der Familienversicherte eine eigene Rente bezieht. Dann ist für die KRANKENVERSICHERUNG das Land zuständig, in dem auch die Rente gezahlt wird In diesem Falle also Deutschland, weil meine Frau deutsche Altersrente bezieht.
Da ihr aber im Rahmen dieser 9/10 Regelung einige Monate Mitgliedszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung fehlen, verweigert man ihr den Beitritt zur gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner.
Nun alle Klarheiten beseitigt? x105

franky64
03.05.2019, 11:43
hmmm, ja jetzt wo das deutlicher schreibst, fällt mir ein...da hatte ich mal was von gelesen, bei mir selbst ist nämlich auch da was pending...

Ich war von 1996 - 2009 in D immer mal abwechselnd PKV-GKV , von 2009 bis 2017 nur in der PKV, 2017 bin ich dann nach GC und dort in der Securidad Social und zusätzlich in der PKV , nun bin ich kurz vor 55, bin hier autonomo. Ich lasse mich jetzt nochmal für einen Monat in D anstellen um das Recht zu bekommen
bei einer evtl Rückkehr nach D vor dem Rentenalter zumindest in die GKV wechseln zu können, ich weiss das es einen Basistarif gibt, aber GKV ist dennoch besser .

Hat eigentlich jemand einen Massstab, wenn man in meinem Alter hier in Spanien in die PKV geht, wie teuer wird diese so ungefähr innerhalb der nächsten Jahre als Rentner, momentan leiste ich mir die PKV für meine Frau und für mich (knapp 160€ pro Kopf) Das ist kein Massstab zu den Preisen in D, aber es kommt drauf an wie der Preis in 20 Jahren ausieht.....

kuehnetec
03.05.2019, 11:44
@Reisebär,
Ich würde aber trotzdem mal einem EURES Berater kontaktieren
die haben doch mehr Überblick über die gesetzlichen Reglungen
die in der EU Anwendung finden müssen.

Die Krankenversicherungsfachkräfte sind oftmals mir komplizierten Versicherungsfragen aus der EU überfordert dafür gibt es den EURES Berater
der erklärt auch der KV die Gesetzeslage die in dem speziellen Fall anzuwenden ist.

Warscheinlich hat die gesetzliche Krankenkasse in D
deine Frau jetzt als" freiwilliger
sonstiger Versicherter" versichert.

Warscheinlich muß deine Frau jetzt als Rentner den vollen Beitragsatz
für "freiwillig Versicherte" bei ihrer KV bezahlen.

Der Beitrag zur KV der Rentner ist aber viel günstiger gerade bei
kleinen Renten ist das ein geldwerter Vorteil.

Jede gesetzliche Krankenkasse hat einen Beirat da kann man auch solche Sachen
klären lassen ohne das erstmal Kosten auflaufen.
Widerspruch gegen den Bescheid würde ich auch erstmal einlegen
ich würde denen auch mitteilen das man sich an den EURES Berater wenden
wird um die Sache zu klären.

Manchmal hilft schon die Androhung das man sich Hilfe von übergeordneten
Stellen beschafft um die Sache ins rollen zu bringen.

Habt ihr mit deutschen Krankenversicherung eine Möglichkeit
rechtsverbindlich zu kommunizieren z.b durch ein persönliches
elektronisches Postfach?
Das bieten die meisten deutschen Krankenkassen mittlerweile an.
Dann wird vieles einfacher mit denen rechtsverbindlich aus der Ferne zu kommunizieren.
Das hat den Vorteil das sich Verwaltungsprozesse und Anfragen sich erheblich vereinfachen lassen
ohne den nervenden langen Postweg.

So ist es auch möglich die eletronischen Schreiben und
Bescheide gleich zum Eures Berater
weiterzuschicken....

Mfg Andreas

Reisebär
03.05.2019, 12:03
Hallo Andreas,
das Thema ist für uns mittlerweile durch.
Nachdem sich die Seg.Soc. und die deutsche Krankenkasse (es lief also schon auf höherer Ebene) letztendlich 2 Jahre gestritten haben, hat die Seg.Soc. meine Frau wieder als vollwertiges Mitglied bei mir als familienversichert aus Kulanz aufgenommen, weil es ja auch ein spanische Gesetz gibt, nach dem niemand ohne Krankenversicherung sein muss.
Dadurch haben wir dann endgültig mit diesem Asozialstaat (zumindest für Deutsche) endgültig abgeschlossen, unseren Traum erfüllt und ziehe ja jetzt auf die Insel, wo wir unseren Lebensabend verbringen.
Hier leben wir steuerfrei, da meine Invalidenrente in Spanien steuerfrei ist und meine Frau weit unter dem Satz leigt.
Und wir zahlen hier auch keine KV Beiträge.
Ich habe unseren Fall nur als Beispiel genannt, wie es gehen kann.
Ich hatte eine sehr kompetente und nette Ansprechpartnerin bei der Techniker, mit der ich auch über E-Mail konferieren konnte.
Die hat mir auch alle entsprechenden Gesetzestexte zukommen lassen.
In Deutschland ist es ja sogar so schlimm, wenn uns die Techniker oder auch jede andere, aus Kulanz aufgenommen hätte, wie die Seg.Soc., dann hätten sowohl die KV als auch wir mit einem Strafverfahren rechnen müssen. Ich glaube, man hätte es dann Sozialbetrug genannt.
Das ist Deutschland.
Aber trotzdem allerbesten Dank fuer deine wirklich guten Tipps, die hoffentlich auch anderen noch helfen können. :!:

TC 490
09.09.2021, 12:54
Hab mir gerade mal interessehalber die Daten bis Jahr 2000 gesucht. Lagen seither immer über 3000 Personen.
2016: 3569
2015: 3602
2014: 3910
2013: 3870
2012: 3539
2011: 3180
2010: 3158
2009: 3429
2008: 3457
2007: 3263
2006: 3246
2005: 3399
2004: 3507
2003: 3478
2002: 3371
2001: 3189
2000: 3393

Selbstmorde spanienweit 2017-2019
2019: 3671
2018: 3539
2017: 3679

TC 490
12.05.2022, 16:34
Seit gestern ist die spanienweit gültige Telefonnummer 024 für Selbstmordgefährdete in Betrieb. Der offizielle Name dieser Rufnummer lautet: Línea de Atención a la Conducta Suicida.
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