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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neue Patientenverfügung 2021 ! und weitere Vorsorgedokumente



ein Gast
23.09.2021, 18:57
Hola

...mir ist gerade dieser Link zur neuen Patientenverfügung 2021 über den Weg gelaufen.

Aktuell und BGH-konform. Dringender Aktualisierungsbedarf für alte Patientenverfügungen!

https://mein.afilio.de/l/patientenverfuegung-erstellen?utm_source=google&utm_medium=display&utm_campaign=DE:COR:DISPLAY:SIMILAR/INSIGHTS/CI:ALL&utm_term=&utm_content=TEST&utm_matchtype=&gclid=EAIaIQobChMI3pzB5MKV8wIVWOO7CB3TUA00EAEYASAA EgItTfD_BwE

Evtl. gibt es ja hier im Forum "User" die sich damit noch nicht beschäftigt haben !?

Hinter dem Link "IMPRESSUM" werden weitere Vorsorgedokumente (ganz unten) z.B. Testament usw. angeboten.

Alles Wichtige zur Vorsorgevollmacht wird von "Afilio" hier erklärt:

https://www.afilio.de/ratgeber/vorsorgevollmacht

elke
24.09.2021, 11:06
Hier muss man die Patientenverfügung beim Notar machen.

TC 490
24.09.2021, 11:29
Hier muss man die Patientenverfügung beim Notar machen.
Außer Notar gibt es auch noch die Möglichkeit sie in einer Behörde in Las Palmas de Gran Canaria zu machen. Dort ist sie kostenlos. Allerdings muss man spanisch sprechen und verstehen bzw. jemanden dabei haben, der der Sprache mächtig ist.

Reisebär
24.09.2021, 11:42
Außer Notar gibt es auch noch die Möglichkeit sie in einer Behörde in Las Palmas de Gran Canaria zu machen. Dort ist sie kostenlos. Allerdings muss man spanisch sprechen und verstehen bzw. jemanden dabei haben, der der Sprache mächtig ist.

Ähnliches kann ich im Rahmen eines Testament bestätigen.
Wir haben hier einen Notar, der deutsch spricht.
Da meine Frau kein spanisch spricht und wir unser Testament modifizieren wollten, habe ich ihn darauf angesprochen.
Da ist es auch so (Aussage Notar):
Ein amtliches Testamenrt wird logischerweise hier in spanisch verfasst.
Dabei musst du alles selber verstehen, was in dem Dokument verfasst ist.
Sprichts du nicht ausreichend spanisch, muss ein AMTLICH zugelassener Übersetzer dabei sein.
Es reicht nicht einmal, wenn es der Notar übersetzt.