Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Aufenthaltsstatus auf den Kanaren
Reisebär
01.07.2022, 14:14
Also ich kenne ja schon viele gesetzliche Regelungen, aber hier steh ich im Rahmen meiner Hilfe für Freunde auf dem Schlauch.
Es deht sich hier um den Lebensmittelpunkt, also die 183 Tage Aufenthalt im Jahr.
Deutschland hat Sonderregelungen, sodass ein deutscher Staatsbürger auch in Deutschland steuerresodent bleibt, auch wenn er mehr als 183 Tage im Ausland lebt.
Wenn nämlich alles in Deutschland da
für spricht, dass er in D wohnt. Also eigene /Mitwohnung die nur von ihm selbst genutzt wird.
Krankenversicherung nur in D.
Nun habe ich aber gehört (noch unbestätigt) dass dies zwar von allen Unionsstaaten akzeptiert wird, aber die Kanaren da Sondergesetze erlassen haben.
So das im Falle eines Aufenthaltes von mehr als 183 Tagen im Jahr diese Person somit steuerpflichtig in Spanien UND in Deutschland wäre.
Weiß jemand, wo ich dazu die Gesetze finde?
Können ruhig die rein spanischen gesetze sein.
Danke und Gruß
Wenn die Person einen Wohnsitz in D und dort Einnahmen hat, muss in D versteuert werden. Aber Einnahmen in D müssen ja nicht in Spanien versteuert werden. Oder handelt es sich um die Rentenzahlung?
arnold-o
01.07.2022, 20:06
Hallo #gordita, du sprichst hier auch die Rentenzahlung aus D an. Mein Kenntnisstand: 5 % (noch) pauschalierte Steuer in D und je nach Höhe (über "Freibetrag") quasi erneute Versteuerung nach spanischem Steuerrecht unter Anrechnung der deutschen Steuerzahlung. Beachte: Das spanische Steuerrecht kennt im Grundsatz über dem Grundfreibetrag keine diversen Freibeträge wie das deutsche Steuerrecht und keine Ausgabenberücksichtigung.
Wolfgang K
02.07.2022, 08:53
https://www.google.com/amp/s/europa.eu/youreurope/citizens/work/taxes/income-taxes-abroad/indexamp_de.htm
Reisebär
02.07.2022, 11:19
Wenn die Person einen Wohnsitz in D und dort Einnahmen hat, muss in D versteuert werden. Aber Einnahmen in D müssen ja nicht in Spanien versteuert werden. Oder handelt es sich um die Rentenzahlung?
So einfach ist das nicht.
Bei der Versteuerung zählt der Lebensmittelpunkt.
Und eines ist das einzige was in Deutschland und Spanien eiegntlich gleich wäre:
Dort wo der Lebensmittelpunkt, also die steuerliche Residenz ist, dort ist auch das WELTEINKOMMEN dieser Person steuerpflichtig.
Und dann scheiden sich die Geister.
Spanien sagt eindeutig, wenn du mehr als 183 Tage in Spanien lebst (dabei zählen kurze Unterbrechungen NICHT als Unterbrechung dieses Aufenthaltes), bist du verpflichtet, dich resident anzumelden und bist somit auch in Spanien unbegrenzt steuerpflichtig.
In Deutschland heißt es, wenn du deinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hast, also dort eine selbstgenutzte Miet-/Eigentumswohnung, Krankenversicherung, soziale Kontakte usw. , ist dein Lebensmittelpunkt in Deutschland, selbst wenn du dich weniger als 183 Tage dort aufhältst.
Du siehst, es ist alles nicht so einfach.
Reisebär
02.07.2022, 11:21
https://www.google.com/amp/s/europa.eu/youreurope/citizens/work/taxes/income-taxes-abroad/indexamp_de.htm
Moin Wolfgang.
Was willst du mir mit EU sagen?
Diese Lobbyvereinigung, die rein nichts für die Bürger tut sonder nur für Industrie und Kapital.
Was EU ist siehst du an meinem Post #5
Zwei Unionsländer und beide agieren in Punkto Besteuerung und Lebensmittelpunkt anders, verstoßen somit sogar gegen das DBA Spanien-Deutschland.
Das ist EU.
Danke @reisebär, habe ich wieder was dazu gelernt. Werde den Thread auf alle Fälle weiter verfolgen.
Wolfgang K
03.07.2022, 18:13
...
Was willst du mir mit EU sagen?...
Nix!
Aber die dortigen Hinweise sind nicht uninteressant, insbesondere der Hinweis auf das zuständige FA zur Abklärung!
Auch gibt es in Spanien genügend RA, Notare etc. , die über das Steuerrecht kompetent aufklären können und ggf. bei evtl. Strafverfolgung zur Seite stehen.
Zumindest ist danach jeder hoffentlich auf der "sicheren Seite".
Ich möchte nicht wissen, wieviele "steuerrechtlich bedenklich " im Ausland wohnen.
Waidpower
04.07.2022, 15:16
Und dann gibt es ja auch noch die Beamtenpensionen, die immer in Deutschland versteuert werden.
https://www.costanachrichten.com/costa-blanca/steuern-spanien-beamter-pensionaer-finanzamt-pension-rente-denia-doppelbesteuerungsabkommen-polizist-rentner-resident-costa-blanca-90098355.html
MoganPueblo
04.07.2022, 18:25
Spanien sagt eindeutig, wenn du mehr als 183 Tage in Spanien lebst (dabei zählen kurze Unterbrechungen NICHT als Unterbrechung dieses Aufenthaltes), bist du verpflichtet, dich resident anzumelden und bist somit auch in Spanien unbegrenzt steuerpflichtig.
Nicht ganz, es ist auch möglich Resident in Spanien zu sein ohne sein Welteinkommen in Spanien versteuern zu müssen. Als Resident kann/muss man sich sogar schon ab 3 Monaten Aufenthalt anmelden - das hat also nicht zwingend etwas mit der Steuerpflicht zu tun, wird aber gerne als starkes Indiz gewertet. Eine Doppelbesteuerung in Bezug auf die Einkommensteuer gibt es nicht, das ist u. a. durch das Deutsch-Spanische Doppelbesteuerungsabkommen (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Spanien/2012-01-20-Spanien-Abkommen-DBA-Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=3) geregelt.
arnold-o
04.07.2022, 20:32
#Moganpueblo Nach dem spanischen Gesetz muss man sich bei mehr als 90 Tagen ununterbrochenem Aufenthalt (kurze Abwesenheit rechnet hier mit!), also nach 3 Monaten bei seiner Gemeinde anmelden (Empadronamiento); ist man dann Resident? wenn ja, welcher Art, auch steuerlicher?
MoganPueblo
04.07.2022, 21:05
Empadronamiento hat keinerlei Auswirkungen auf den steuerlichen Status, bringt aber z. B. das Recht zur Teilnahme an kommunalen Wahlen sowie an verschiedenen Fortbildungsmöglichkeiten mit sich und bedeutet finanzielle Zuschüsse für die Gemeinde, in der man sich gemeldet hat. Die "Residencia" im klassischen Sinne gibt es schon seit einigen Jahren nicht mehr, ich meinte damit die Registrierung im Ausländerregister der Policia Nacional. Das entspricht dem verwaltungstechnischen Wohnsitz, aber nicht zwingend dem steuerlichen - und hier sind die besagten 183 Tage relevant (nicht 3 Monate, sorry).
Es ist aber möglich z.B. den verwaltungstechnischen Wohnsitz im Spanien zu haben, nicht aber den steuerlichen Wohnsitz. Bei Letzterem kommt es nicht allein auf die 183 Tage an, sondern auf den realen Lebensmittelpunkt (wo wohnt der Ehepartner, wo gehen die Kinder zur Schule, etc.). Es ist also möglich, dass man auch länger als 183 Tage im Jahr in Spanien ist, das Welteinkommen aber dennoch in Deutschland versteuert wird. Allerdings entbindet das nicht davon, dass Tätigkeiten in Spanien (auch Homeoffice für eine Firma in Deutschland) für die entsprechenden Zeiträume in Spanien zu versteuern sind. Hier gibt es aber einige Grauzonen. Eine Doppelbesteuerung soll aber entsprechend der oben genannten Regel vermieden werden, das Doppelbesteuerungsabkommen hat also Vorrang vor kollidierenden allgemeinen nationalen Gesetzen.
arnold-o
04.07.2022, 21:28
#MoganPueblo den letzten Ausführungen pflichte ich bei, bis auf die Aussage des viertletzten Satzes. Genau da beginnen die praktischen Probleme. Sprichst du hier Lex Beckham an?
Reisebär
04.07.2022, 22:37
Das was MoganPueblo sagt:
.........
Es ist aber möglich z.B. den verwaltungstechnischen Wohnsitz im Spanien zu haben, nicht aber den steuerlichen Wohnsitz. Bei Letzterem kommt es nicht allein auf die 183 Tage an, sondern auf den realen Lebensmittelpunkt (wo wohnt der Ehepartner, wo gehen die Kinder zur Schule, etc.). Es ist also möglich, dass man auch länger als 183 Tage im Jahr in Spanien ist, das Welteinkommen aber dennoch in Deutschland versteuert wird. ............
ist dann ja im Prinzip auch das was in Deutschland gilt, dass man die 183 Tage Aufenthalt überschreiten kann, ohne steuerlich resident zu werden.
So weit war ich mit meinen bekannten auch schon, dass die gesagt haben, dass es in der EU so wäre, aber eben die Kananren wegen Freihandelszone , als autonome Gemeinschaft hier vom nationelen Recht abweichende Gesetze geschaffen habe.
Das ist es, was mich so unsicher macht.
Denn die spanische Steuergesetzgebung kenne ich nicht.
Ich weiß nicht, ob Madrid auch hier, wie bei anderen Gesetzen, den autonomen gemeinschaften die Möglichkeit lässt, da ihr eigenes Süppchen zu kochen.
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