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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mieten oder kaufen



doncamillo
05.02.2023, 11:25
herzlichen Dank für deine nette Antwort
Auch Elke hat mir schon sehr nett geantwortet
Unser Überlegung war hier in Holland das Haus zu verkaufen und etwas im Bezirk Mogan oder maspalomas zu kaufen .
Meine Sorge war und ist einfach folgendes
Wären wir jetzt 25 oder 30 Jahre ,dann keine Frage gibt nix besseres als kaufen ,
Aber in unserem Alter (Ende des Jahres Rente ) soll ich mir das wirklich noch antun mit dem ganzen Behörden Mist ????
Ich kenne den Zirkus mit RA -Notar -Finanzamt uuuuu von deutschland und eben den Niederlanden .

Die andere Überlegung war etwas gepflegtes und bezahlbares einfach mieten ??? 5-6 Monate über den Winter oder permanent das ganze Jahr
Wenn es meinem Vermieter oder mir nicht passt ,ausziehen und das nächste mieten .

Hab ich mit den Steuern uuuuuuuuu auch nix am Hut
Oder die 3 Überlegung war
Alles so lassen wie es ist und im Winter in unser Wohnmobil und ab in den Süden wo es eben warm ist .

Der absolut einzige Grund für unsere ganzen Überlegungen sind :
Ich bekomme jedes jahr im Winter Depris wegen dem Wetter .
Alles grau in grau-finster -nass -einfach ekelig

Liebe Grüße

Reisebär
05.02.2023, 11:31
Also ich kann dir nur im Rahmen unserer Gedanken antworten. Wir würden immer kaufen, statt mieten. Auch jetzt im Alter noch.
Mite ist doch irgendwie rausgeworfen Geld. Hinzu kommt: Sofern du eine Hypothek brauchst: Mit dem richtigen Vertrag werden die Raten stets geringer, wobei Mieten fortwährend setigen.
Klar, der Behördenwahnsinn ist hier auch nicht weniger, wie in Holland oder Deutschland. Aber wenn du über einen Makler kaufst, macht der doch alles für dich. Und die Maklercourtage bezahlt hier in Spanien der Verkäufer.
Also ich würd daher schon zum Kauf raten. Und wenn du dann noch ausreihend Eigenkapital hast, ist der Abtrag absolut niedriger wie eine Miete.

doncamillo
05.02.2023, 11:55
nein Bank brauche ich nicht würde ich auch nicht machen . Mit dem Ertrag von hier verkaufen, dort kaufen .Alles andere wollte ich ohnehin nicht .
Die andere Überlegung war folgende .
Wieviele Jahre kann ich mit dem geld (erlös vom Verkauf hier ) sorgenfrei mieten .
Wenn es uns nicht mehr gefällt habe ich alle Optionen offen und muß nicht erst wieder verkaufen usw
Wie gesagt das sind alles überlegungen die dem Alter geschuldet sind
Wir können irgendwann alle nichts in die Kiste mitnehmen .

MoganPueblo
05.02.2023, 12:37
Ich würde es zunächst 1 Winter (oder wenigstens ein paar Wochen) zur Miete testen, das sind noch überschaubare Ausgaben und ihr würdet einen persönlichen Eindruck davon bekommen, ob und wie gut es Euch an dem Ort der Miete gefällt und ob Euch eine andere Gegend vielleicht doch mehr zusagt, die ihr vorher nicht so sehr auf dem Schirm hattet. Bei der Miete spielt natürlich auch eine Rolle was und wo ihr sucht: Mitten im Massentourismus nah am Meer oder dürften es auch 10-20 Minuten Fahrtzeit mit Auto/Bus sein? Nach meiner persönlichen Erfahrung ist das Leben z. B. im Bergdorf Mogán ungleich günstiger als 10 Minuten weiter unten an der Küste in Puerto de Mogán. Theoretisch könntet ihr im ersten Winter auch mehrere Orte testen. Je nach Mietdauer wären Plattformen wie Airbnb (Wochen bis wenige Monate) oder Idealista (Langzeitmiete) gute erste Anlaufpunkte um einen Eindruck für die Preise an den verschiedenen Orten zu bekommen. Kurzzeitmiete (insbesondere wenige Wochen) ist sehr viel teurer als Langzeitmiete.

doncamillo
05.02.2023, 12:46
herzlichen Dank für die infos

thomas
05.02.2023, 14:19
wir wollten auch mal ganz nach GC gehen, dann kamen die Enkel, da hieß es: naja, wenigstens 6Monate, danach max. 6Monate. mittlerweile sind wir bei überwintern angelangt. aber nur mieten. denn wenn du kaufst und was gesundheitlich dazwischen kommt, hast du die Immobilie am Hals, oder wenn dir der Nachbar oder der Ort nicht passt, bei Miete kannst du schnell sagen:lmA
Ausserdem traue ich Maklern und vielen privaten Verkäufern nicht so recht über den Weg. Beispiel: die wenigsten Verkäufer von Immobilien in PdI (zwischen GC 500 und Strand) werden dir sagen, das du die Wohnung/das Haus zwar kaufen darfst, aber event. nicht legal selbst nutzen kannst, weil das Gebäude nur zur touristischen Nutzung frei ist.
Wenn ich dagegen nur miete und meine WHG in DE behalte, habe ich immer eine Hintertür offen.
Noch eine Warnung- Wir wollten letztes Jahr privat Langzeit mieten und fanden einen Vermieter, es lief auch ganz gut, als ich aber sagte ich leiste keine Vorauszahlung, war er plötzlich weg. später las ich bei FB, das er ein Betrüger ist.
also erst mal einen Pauschalurlaub machen, suchen, besichtigen, Vertrag prüfen und unterschreiben und dann zahlen

doncamillo
05.02.2023, 14:30
Thomas herzlichen Dank
Du sprichst im großen Teil das aus was ich denke
Es heißt nicht umsonst Eigentum verpflichtet und den größten Vorteil von mieten sehe ich wie du .Wenn es nicht passt warum auch immer habe ich maximal für ein paar Monate Geld verloren .
Mit jedem Tag mehr wo ich darüber nachdenke komme ich immer weiter von dem Gedanken kaufen weiter weg .
Alles so lassen wie es ist entweder für den Winter etwas mieten oder wir nehmen unser Wohnmobil und fahren für ein paar monate in die Sonne

ein Gast
06.02.2023, 07:33
Zitat vom thomas:

Ausserdem traue ich Maklern und vielen privaten Verkäufern nicht so recht über den Weg. Beispiel: die wenigsten Verkäufer von Immobilien in PdI (zwischen GC 500 und Strand) werden dir sagen, das du die Wohnung/das Haus zwar kaufen darfst, aber event. nicht legal selbst nutzen kannst, weil das Gebäude nur zur touristischen Nutzung frei ist.

**********************************

Sollte sich jemand mit dem Gedanken tragen -auf den Kanaren- eine Immobilie zu kaufen, so gebe ich mal den Hinweis oder Tipp:
zuerst beim "Grundbuchamt" nachsehen, ob seine zum Kauf geplante Immobilie in der Landkarte:

"Plan General de Ordenación Urbano"

vor dem GESETZ 13/2015 oder nach 13/2015 "IDENTIFIZIERT" wurde !!

Diese Möglichkeit besteht auch online, man muss nur wissen, wie & wo man suchen muss !!

Diesen Tipp, habe ich am 07.08.2022 dem "REISEBÄR" mal gegeben.
Er bestätigte mir, dass dort auch die ganzen Katasternummern enthalten sind !
außerdem kann man sich auch einen "Kataster-Registro-Auszug" online ziehen.

ein Gast
06.02.2023, 07:55
Hola doncamillo

...meine Empfehlung ist:
Im Spätherbst, wenn es bei es uns mit diesem Wetter x101 anfängt & so x46 endet !

startet dann & fahrt mit eurem Wohnmobil durch Europa:

"immer der Sonne entgegen" x79

Ein interessanter Camping-Tipp:
https://www.pincamp.de/magazin/inspiration/reiseziele/camping-auf-den-kanarischen-inseln-der-ultimative-guide#:~:text=Campingpl%C3%A4tze%20auf%20den%20Kan aren%3A%20%C3%9Cberblick%20und%20Tipps%201,7%20El% 20Hierro%20...%208%20La%20Graciosa%20

so kann man auch mal auf eine andere Insel hüpfen & erkunden.

felin
06.02.2023, 14:49
Zitat vom thomas:

Ausserdem traue ich Maklern und vielen privaten Verkäufern nicht so recht über den Weg. ....

**********************************

Sollte sich jemand mit dem Gedanken tragen -auf den Kanaren- eine Immobilie zu kaufen, so gebe ich mal den Hinweis oder Tipp:
zuerst beim "Grundbuchamt" nachsehen, ob seine zum Kauf geplante Immobilie in der Landkarte:

"Plan General de Ordenación Urbano"

vor dem GESETZ 13/2015 oder nach 13/2015 "IDENTIFIZIERT" wurde !!

Diese Möglichkeit besteht auch online, man muss nur wissen, wie & wo man suchen muss !!


Ein seriöser Makler gibt einem Kaufinteressenten eine Kopie der Grundbucheintraging vor Unterzeichnung des Borrador.

ein Gast
06.02.2023, 16:17
Mt meinen Antworten will ich Diskussion beginnen, da wir auf den Kanaren KEINE Immobilie besitze & NICHT betroffen sind.
Diese Hinweise sind nur zur zur Info gedacht.

@felin

Nur ne Frage

1.) wird -von Amtswegen- diese neue Regelung aus dem Stadtentwicklungsplan = "Plan General de Ordenación Urbano" im Grundbuch nachgetragen ?

Ich glaube nicht, das der "Amtsschimmel" von sich aus tätig wird....vermutlich erst nach einem Besitzwechsel !?

******

2.) der neue Gesetzesentwurf für die Ferienvermietung (2018) zum Nachlesen:

https://www.cardenas-grancanaria.com/de/blog/kanarische-inseln-ferienvermietung-neue-gesetze

Einen abschreckenden Beitrag -zum Kauf einer Immobilie- findet man hier:

https://www.gran-canaria-insider.info/showthread.php?32980-Das-neue-Immobiliengesetz

felin
06.02.2023, 16:40
@ ein Gast,
meine Antwort war/ist überhaupt nicht gegen Dich gemünzt.
Zumindest im Süden der Insel würde ich IMMER das "Certificado de la primera ocupacion" verlangen.
Sollte ein Makler auch online bekommen können.

ein Gast
06.02.2023, 17:43
@felin

...habe ich so auch nicht verstanden !

Meine o.g. Frage -zum nachträglichen Eintrag im Grundbuch- wurde leider nicht beantwortet.

Es gibt aber auch "Kaufinteressente oder Käufer", die sich nicht so gut auskennen -so wie auch ich-, was besagt denn dieses:
"Certificado de la primera ocupacion" ?

Reisebär
06.02.2023, 23:12
Mit der Nutzung haben wir uns selber befasst, weil wir auch erst in Playa gesucht haben.
Generell ist es so, dass die Nutzung, also touristische, gemischte oder residente Nutzung im Grundbuch eingetragen ist.
Und auch der Noatr wird darauf ein Auge haben, wenn du vorher sagst, dass du eine rein residente, also dauerhafte Nutzung willst.
Von dem Zertifikat, das Felin genannt hat, also "Certificado de la primera ocupacion", habe ich zwar auch selber noch nichts gehört, aber es beduetet ja soviel, wie eine "Bescheinigung über die erste Nutzung (Besetzung).
Das sagt dir dann zwar aus, für welchen Zweck die Immobilie als erstes genutzt und eingetragen wurde, aber nicht, ob man es nicht noch mal geändert hat.
Ich habe mal bei mir in den Katasterauszug geschaut. Da steht klar drin: Uso principal: Residential. Also generelle Nutzung dauerhaftes wohnen.
Ausschlaggebend ist also das, was im aktuellen Katasterauszug steht. Das ist Bindend für die Nutzung. Eine Nutzungsänderung ist dann auch nur möglich, wenn, im Falle einer Anlage, oder Wohnblock die Eigentümergemeinschaft zustimmt. Laut meinem Makler wäre dann die Änderung der Nutzung nur reine Formsache. NOCH.

ein Gast
07.02.2023, 06:34
@Reisebär

Danke für deine "Aufklärung".

Hola Uwe & felin

...meine o. gestellte (n) Frage (n) haben sich somit erledigt !

Noch ein Link zur Info, über die Regelungen zur Ferienvermietung auf "Gran Canaria" (2015 / 2018):

https://www.cardenas-grancanaria.com/de/blog/das-neueste-ueber-die-regelung-der-ferienvermietung-auf-gran-canaria

man beachte darin den Absatz, "Eine mögliche Lösung....zur Vermietung einer Ferienwohnung":

felin
07.02.2023, 10:33
Es gibt aber auch "Kaufinteressente oder Käufer", die sich nicht so gut auskennen -so wie auch ich-, was besagt denn dieses:
"Certificado de la primera ocupacion" ?
Hier findest Du die Info:
https://www.certicalia.com/licencia-de-primera-ocupacion/que-es-la-licencia-de-primera-ocupacion

ein Gast
07.02.2023, 12:22
@felin
Vielen Dank !

Der Textinhalt ist ja sehr interessant.

So wie ich gleich zum Beginn darin -im 1.fett geschriebenen Absatz- lese, dürfte eine:
"Bescheinigung, die evtl. vom Architekt / Bauleiter oder eine andere befugte Person, dass die Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt wurden",
zur Ausstellung -vom Stadtrat- zu einer solchen "Erstbezugslizenz" führen.

Ist Dir darüber etwas bekannt, ob man diese Bescheinigung auch noch nach zig zig Jahren nach Bauende einreichen ???

Ist aber ein anderes Thema !
Wenn dem so ist, dann verstehe jetzt ich auch, warum noch so einige Bauten (Restarbeit am Dach o.Ä. noch nicht beendet wurden).
Ich dachte immer, denen sei das Geld ausgegangen.
Früher man hat mir erzählt, weil der Bau noch nicht beendet wurde, sind somit auch noch keine "Steuern" zu zahlen.

felin
07.02.2023, 15:35
Ist Dir darüber etwas bekannt, ob man diese Bescheinigung auch noch nach zig zig Jahren nach Bauende einreichen ???

Nein, da muss ich passen, weil ich nicht weiß welche Dokumente dafür vorgelegt werden müssen.
Ist da z.B. auch das Boletin electrico dabei, könnte es Probleme geben. Dieses hat nur eine Gültigkeit von 20 Jahren (laut Internet), Iberdrola sagt 10 Jahre. Solange das Haus/Wohnung "unter Strom" ist, ist alles gut und es gibt keine Probleme, steht es aber leer und ist ohne Strom und die Gültigkeit ist abgelaufen, wird ein neues Boletin fällig. Das wird mit der Wasserversorgung ähnlich sein.
In diesem Zusammenhang..... bei einem Kauf immer die CUPS verlangen (Código Universal de Punto de Suministro), ohne diese Nummer ist es so gut wie unmöglich überhaupt einen Stromliefervertrag abzuschließen. Findet man auf jeder Stromrechnung.

ein Gast
07.02.2023, 17:14
Vielen Dank auch für diese Info.

Dieser Thread entwickelt sich -für einen Kaufinteressenten oder Käufer- richtig gut !
Denn hier werden jetzt schon richtig gute Informationen mitgeteilt, die man VOR einem Kaufvertrag oder Vertragsentwurf wissen bzw. erfragen sollte oder muss !

felin
Ich suche schon etwas länger das "Gesetz 13/2015", diese Gesetzesgrundlage wurde ja zur Kennzeichnung der Gebäude im Stadtentwicklungsplan = "Plan General de Ordenación Urbano" eingesetzt.
Festgestellt habe ich, dass Du dich bestens mit einer Gesetzessuche auskennst :wink: evtl. hast Du bessere Möglichkeiten dieses Gesetzt 13/2015 zu finden ?
Denn die Kennzeichnung einer Immobilie "VOR & Nach" diesem Gesetz & Eintragung beim Grundbuchamt ist mir nicht ganz klar.
z.B. was eine grünlich schraffierte Fläche über das Gebäude zu bedeuten hat....es gibt weitere "farbige Punkte", die zwar erklärt werden, jedoch nicht ganz klar sind.

felin
07.02.2023, 18:04
felin
Ich suche schon etwas länger das "Gesetz 13/2015", diese Gesetzesgrundlage wurde ja zur Kennzeichnung der Gebäude im Stadtentwicklungsplan = "Plan General de Ordenación Urbano" eingesetzt.


Finde dazu nur ein Gesetzt aber das betrifft Andalusien.
Wenn ich Andalucia durch Islas Canarias ersetze bekomme ich die Seite.
https://www.boe.es/biblioteca_juridica/codigos/codigo.php?id=187_Codigo_de_la_Vivienda__de_las_Is las__Canarias&modo=2
Guck mal rechts in das PDF, ob was dabei ist was Du suchst

Reisebär
07.02.2023, 18:37
Ist es vielleicht dieses Gesetz?
https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2015-7046

ein Gast
08.02.2023, 00:40
Vielen Dank @ felin & Reisebär

Diese ellenlange Beschreibung ist noch viel schlimmer als in DE unser "Beamtendeutsch".

Ganz kurz zusammengefasst:
geht es darum, -ich schreibe mal- um den "Grenzverlauf" der Grundstücke, Häuser, Wohnungen und Flächen, und wie diese zu bewerten sind.

Zur optischen Darstellung mal ein Beispiel am "Parque Monte Carlo" in PdI.

Screenshots vom "Gebietsinformationssystem SIT" VOR dem Gesetz:

9554

Im Bild enthalten ist ein blauer Punkt, -nach dem Öffnen- wird der Status der Registrierungsidentifikation zu den Farben der Punkte beschrieben, es gibt sie in blau, gelb, rot oder grün, verteilt im gesamten Ort, zu jedem einzelnem Gebäude / Grundstück ist eine Farbe eingetragen.

Ein Screenshot NACH dem Gesetz:
9555

Auf dem Bild sind rechts zwei Grundstücke grün schraffiert. Leider finde ich im gesamten Gesetzestext keine Beschreibung über deren Bedeutung !
Ich vermute, dass diese zwei Grundstücke noch zu "überarbeiten" sind.

TC 490
08.02.2023, 17:01
Ich suche schon etwas länger das "Gesetz 13/2015", diese Gesetzesgrundlage wurde ja zur Kennzeichnung der Gebäude im Stadtentwicklungsplan = "Plan General de Ordenación Urbano" eingesetzt.
Festgestellt habe ich, dass Du dich bestens mit einer Gesetzessuche auskennst :wink: evtl. hast Du bessere Möglichkeiten dieses Gesetzt 13/2015 zu finden ?
Kann es sein, dass du das Gesetz 2/2013 vom 29. Mai meinst? So wie z.B. hier in einem Grundbuchauszug steht:

9489

9490

9491

ein Gast
08.02.2023, 21:45
Hola TC 490

Vielen Dank für den Grundbuchauszug, diesen habe ich kurz überflogen. Es könnte eine Erklärung zu dem von mir erwähnte "Gesetz 13/2015" sein !?

Ich werde mich in den nächsten Tagen etwas näher damit beschäftigen !
Vermutlich sind aber die zwei grün schraffierten Grundstücke in meinem oben genannten Beispiel "Anhang 955"
vom "Parque Monte Carlo", noch zu einer Abgabe bzw. Überprüfung der in deinem "Anhang Nr.9490" genannten Gesetz 2/2013 Absatz V + VI verpflichtet !???

Mit all den ganzen Gesetzen die im Grundbuchauszug aufgeführt werden, damit will ich mich auch nicht weiter beschäftigen !

Lt. Stadtwicklungsplan = "Plan General de Ordenación Urbano" wird darin immer das "Gesetz 13/2015" genannt.

Mein Hinweis war ja nur als Tipp gedacht, dass man sich diesen Plan -vor Kaufvertragsabschluss- ansehen sollte.

Denn in dem Stadtentwicklungsplan sind -wie man in meinen Screenshot mit Häusern vom "Parque Monte Carlo" erkennen kann- die Häuser unterschiedlich gekennzeichnet, und dass gibt doch einen Anlass zu einer Nachfrage beim Grundbuchamt, was diese Kennzeichnung zu bedeuten hat.
Egal wo man sich ein Haus / Bungalow o.Ä. zum Erwerb ausgesucht hat.

Vielen Dank, damit will ich dieses Thema "Gesetz 13/2015" auch beenden.

doncamillo
11.03.2023, 10:26
Nettes Hallo zusammen
Mal eine Frage an die Experten hier .
Ist es auf den Canaren auch bei Langzeitmiete (1 jahr oder eben mehr )möglich sich dort ganz normal mit festem Wohnsitz anzumelden .
Es geht mir ja darum wenn wir in Holland verkaufen brauche oder will ich ja trotzdem eine feste Meldeadresse haben .
Danke für die Infos

Reisebär
11.03.2023, 10:36
Nettes Hallo zusammen
Mal eine Frage an die Experten hier .
Ist es auf den Canaren auch bei Langzeitmiete (1 jahr oder eben mehr )möglich sich dort ganz normal mit festem Wohnsitz anzumelden .
Es geht mir ja darum wenn wir in Holland verkaufen brauche oder will ich ja trotzdem eine feste Meldeadresse haben .
Danke für die Infos

Sicher geht das. Aber dazu musst du deine NIE beantragen, wenn noch nicht vorhanden, und auch die Residencia.
Das ist für Anmeldung fester Wohnsitz uumgänglich. Wenn ich dich richtig verstehe, wird das dann ja dein einziger Wohnsitz.
Die NIE kannst dur vorab schon beim spanischen Konsulat in Hiolland beantragen.
Dann mietest du hier eine Wohnung, gehst mit der NIE und dem Mietvertrag zum Rathaus der Gemeinde um dich dort anzumelden (nennt sich Empadronamiento) und mit der Bescheinigung und NIE hier zur Policia Nacional und meldest deine Residencia an. Ist eigentlich recht simpel.

doncamillo
11.03.2023, 15:52
Sicher geht das. Aber dazu musst du deine NIE beantragen, wenn noch nicht vorhanden, und auch die Residencia.
Das ist für Anmeldung fester Wohnsitz uumgänglich. Wenn ich dich richtig verstehe, wird das dann ja dein einziger Wohnsitz.
Die NIE kannst dur vorab schon beim spanischen Konsulat in Hiolland beantragen.
Dann mietest du hier eine Wohnung, gehst mit der NIE und dem Mietvertrag zum Rathaus der Gemeinde um dich dort anzumelden (nennt sich Empadronamiento) und mit der Bescheinigung und NIE hier zur Policia Nacional und meldest deine Residencia an. Ist eigentlich recht simpel.



Herzlichen Dank für die Info ,ja wenn wir das so machen ist es der einzige feste Wohnsitz

Wolfgang K
11.03.2023, 16:56
U.a. Steuerrecht und Krankenversicherung beachten.

doncamillo
11.03.2023, 19:09
U.a. Steuerrecht und Krankenversicherung beachten.


Steuerrecht als normaler Mieter und Rentner ???
Krankenkasse ???

Wolfgang K
12.03.2023, 08:40
fester Wohnsitz ES fordert da einiges ab

elke
12.03.2023, 11:25
Hier sind viele Themen zum Thema Auswanderung erklärt:

https://magwilhelm.eu/fachbeitraege/

Wolfgang K
12.03.2023, 11:41
@elke
wow toller Link, kannte ich bisher noch nicht - Danke!

doncamillo
12.03.2023, 12:51
Elke herzlichen Dank für den Link
Gruß aus dem ar.....kalten Holland

Platamontage
12.03.2023, 13:47
Vielen Dank Elke...Endlich mal kein Halbwissen oder Hörensagen...Vielen DANK

elke
12.03.2023, 14:46
Ja, ich finde die Seite gut und es ist alles verständlich erklärt.

elke
14.03.2023, 12:24
Zum Thema Krankenkasse und Rentner als Residenten möchte ich noch auf diese Urteil hinweisen, das mittlerweile auch U-Recht ist.

https://eu-schwerbehinderung.eu/index.php/recht/1307-beitrag-20190815-01?fbclid=IwAR1WUcnwIW7avzpnY6gZDsN5wgEQWlU7uGR64z dlmMqglPOOmR4-SiXRf7o

ein Gast
08.05.2023, 08:49
Ein Screenshot VOR dem Gesetz:
9554

Im Bild enthalten ist ein blauer Punkt, -nach dem Öffnen- wird der Status der Registrierungsidentifikation zu den Farben der Punkte beschrieben, es gibt sie in blau, gelb, rot oder grün, verteilt im gesamten Ort, zu jedem einzelnem Gebäude / Grundstück ist eine Farbe eingetragen.


Ein Screenshot NACH dem Gesetz:
9555

Auf dem Bild sind rechts zwei Grundstücke grün schraffiert. Leider finde ich im gesamten Gesetzestext keine Beschreibung über deren Bedeutung !
Ich vermute, dass diese zwei Grundstücke noch zu "überarbeiten" sind.[/QUOTE]

Zur optischen Darstellung beide Anhänge, die im Posting #22 leider nicht gezeigt werden, deshalb (hier noch einmal):
Anhang 9554:

9567
Anhang 9555:

9568

und so sieht der gesamte "Süden" von Maspalomas /Playa del Ingles aus:

9569