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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : minderjährige Schüler und Arbeiten



Happyangel
25.09.2023, 09:46
Hallo,

minderjährige dürfen unter 18Jahren mit der Einwilligung der Eltern Arbeiten(bis 22Uhr) das habe ich gefunden.
Aber wie lange (Stunden/Tag) darf ein Kind Abreiten? Muss der Arbeitgeber des Jugendlichen ihn anmelden wenn es nur ein Paar Stunden in der Woche sind?

Ab wann muss ein Jugendlicher ein Gewerbe anmelden?
Gibt es da Abhängigkeiten zum Verdienst/Zeitaufwand oder muss generell ein Gewerbe angemeldet werden?
Kann das ein Jugendlicher überhaupt oder müssen das die Eltern machen?

Die Fragen beziehen sich auf einen jugendlichen unter 18Jahre ist Schüler und natürlich passen die Noten.

Danke

TC 490
27.09.2023, 08:25
Werde mich in Bezug auf unselbstständiges Arbeiten schlau machen. Eine Sache ist mir nicht ganz klar: Im 1. Absatz sprichst du anscheinend von unselbstständigem Arbeiten (da es einen Arbeitgeber gibt) und im 2. Absatz sprichst du von Selbstständigkeit. Sind es absichtlich 2 verschiedene Dinge oder gehört das alles zusammen?

TC 490
27.09.2023, 08:29
Auf dieser Webseite werden einige deiner Fragen in Bezug auf unselbstständige Arbeit Minderjähriger beantwortet: https://loentiendo.com/trabajar-menores-de-edad/. Muss jetzt außer Haus und werde heute nachmittag/abend nochmal antworten.

Happyangel
27.09.2023, 08:38
Hallo ja da hast du recht es handelt sich um 2 verschiedene Fragen

TC 490
27.09.2023, 22:46
Also in Bezug auf unselbstständige Arbeit gibt der Artikel eigentlich fast alles her was man wissen muss. Hier nochmal die Beschränkungen bzgl. der Arbeitszeit:

- Keine Nachtarbeit zwischen 22 und 6 Uhr.
- Keine Überstunden.
- Darf maximal 8 Std. am Tag arbeiten (wenn er z.B. 2 Jobs hätte auch dann alles zusammen maximal 8 Std.)
- Wenn er mehr als 4,5 Std. am Stück arbeitet hat er das Recht auf 30 Minuten Pause.
- Die beiden 2 freien Tage in der Woche müssen durchgehend sein.
- Recht auf speziellen Schutz der Sicherheit und Gesundheit in der Arbeit.

Bzgl. der sozialversicherungspflichtigen Anmeldung bin ich der Meinung, dass dies Pflicht ist.

TC 490
27.09.2023, 23:04
In Bezug auf das Thema einer selbstständigen Tätigkeit habe ich hier einen guten Artikel gefunden: https://asepyme.com/alta-autonomo-menor-edad-hacienda/

Der Artikel besagt u.a., dass jegliche Aktivität auf eigene Rechnung wofür man eine Gegenleistung erhält zu versteuern ist und daher muss man sich beim Finanzamt anmelden.
Die Anmeldung beim Finanzamt läuft auf den Namen des Minderjährigen, jedoch müssen die Eltern oder derjenige der die Vormundschaft hat unterschreiben, außerdem müssen sie damit einverstanden sein, dass er diese selbstständige Tätigkeit ausübt.

Bezüglich einer Anmeldung bei der Sozialversicherung (die normalerweise immer Hand in Hand geht mit der Anmeldung beim Finanzamt) steht im Artikel, dass ein Minderjähriger sich nicht selbstständig anmelden kann. Das müsste er erst mit 18 Jahren tun.
Ausnahme ist, wenn der Minderjährige Mitglied einer Kooperative wäre.

TC 490
27.09.2023, 23:08
Noch ein Zusatz den ich für wichtig halte: Es darf erst ab 16 Jahre gearbeitet werden. (Möglicherweise gibt es Ausnahmen wie z.B. bei Artisten oder Sportlern).

Happyangel
28.09.2023, 08:39
super Vielen Dank