Zitat:
Seit Januar 2008 richten sich in Spanien die Steuersätze bei der Anmeldung nach dem CO2-Ausstoß pro Kilometer. Kleinwagen mit einem CO2-Ausstoß von weniger als 120 g/km sind steuerfrei; für Pkws mit einem CO2-Ausstoß von 121 bis 160 g/km werden 4,75 % Impuestos de Matriculación auf den Neuwagen fällig, bei einem Ausstoß von 161 bis 200g/km 9,75 %. Der Höchststeuersatz liegt bei 14,75 % für Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von mehr als 200g/km.
Steuerbefreiung aufgrund von Wohnsitzwechsel
Sofern bei der Ummeldung der Nachweis erbracht wird, dass der Ummeldende vorher mindestens 12 Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik gemeldet war und das Fahrzeug sich seit mindestens 6 Monaten in seinem Besitz befindet, wird diese Steuer erlassen. Zur Vermeidung dieser Steuer kann Ihnen von der deutschen Botschaft oder Konsulat gegen Gebühr von 20,- in bar eine Bescheinigung in spanischer Sprache ausgestellt werden. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage Ihrer An- und Abmeldebescheinigungen aus Deutschland, aus der die o.g. Merkmale hervorgehen. ACHTUNG: Die Steuerbefreiung aufgrund eines Wohnsitzwechsels nach Spanien gilt nur bei einer Ummeldung des Fahrzeugs innerhalb eines Monats nach Umzug (Anmeldung/empadronamiento).
Spricht dieser Text von der gewöhnlichen jährlichen KFZ Steuer, oder von einem Einfuhrzoll auf PKW?