Kanarische Patientenverfügung
Die 114 auf den Kanaren registrierten Notare werden die Willenserklärung bezüglich der Gesundheitsangelegenheiten (vergleichbar mit der dt. Patientenverfügung) kostenlos ausstellen. Die kanarische Gesundheitsbehörde hat diesbezüglich eine Vereinbarung mit der kanarischen Notarkammer geschlossen.
60 Personen haben bereits eine solche Willenserklärung gemacht seit Schaffung des betreffenden Gesetzes (Juli 2006) und der Registrierstelle. Zwingend vorgeschrieben ist die Anwesenheit von 2 Zeugen.
Bis jetzt haben diese Arbeit die Beamten der Gesundheitsbehörde vorgenommen aber, um den Bürgern die Wahrnehmung dieses Rechts zu vereinfachen, kann man in Zukunft zu jedem auf dem Archipel ansässigen Notar gehen und seine Kosten hierfür zahlt die kanarische Regierung.
In dem so genannten “Lebenstestament” (testamento vital) kann der Bürger, im Vollbesitz seiner Fähigkeiten, seinen Willen festlegen den er ausgeführt haben möchte je nach seinem künftigen Gesundheitszustand, wie z.B. bezüglich Organspende oder Körperspende zur medizinischen Forschung, die gesundheitstechnischen Maßnahmen die er will das angewendet werden wenn er nicht bei Bewusstsein ist.
Hier übrigens der link für das am 1. Juli 2006 in Kraft getretene Gesetz (in spanisch): http://www.gobiernodecanarias.org/boc/2006/043/001.html
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