Prinzip der einheitlichen touristischen Vermietung bleibt!
Die europäische Union hat das Verfahren gegen die kanarische Regierung wegen des “Prinzips der einheitlichen Vermietung“ archiviert.
Das Verfahren wurde von einer Person in Gang gesetzt die argumentierte, dass dieses Gesetz die freie Ausübung der touristischen Vermietung auf den Kanaren einschränken würde.
Zur Erinnerung: Das Gesetz besagt, dass es in einer touristischen Anlage nur eine einzige Vermieterfirma geben darf und diese von der Eigentümergemeinschaft befugt sein muss, Entscheidungen über Verwaltung und Benutzung der Gemeinschaftsflächen und -installationen treffen zu können.