Schwerbehinderung nach spanischem Recht
Hallo ins Forum,
ich bin seit 2000 nach deutschem Recht mit einem GdB von 70 % anerkannt. Es fehlen die Merkzeichen "G" oder "H".
Nun war ich in der "BASE" in Las Palmas, nachdem mich eine freundliche Mitarbeiterin durch verschiedene Büros im Ayuntamiento in San Fernado geleitet hat.
In Las Palmas wurde mir freundlicherweise ein Antragsformular ausgefüllt, und wenn ich dies richtig verstanden habe, aufgetragen, von einem beliebigen Arzt der in der spanischen "Arztliste" aufgenommen ist, ein Gutachten/Bericht dort vorzulegen.
So, wie ich das verstehe, gibt es in Spanien keine Differenzierung des Grades einer Behinderung. Mit dem sog. "Bericht" soll dann zu einem späteren Zeitpunkt eine Vorsprache in der "Base" mit einem Dolmescher vor einem dortigen Arzt erfolgen.
Wer hat zu dieser Problematik Erfahrungen? Welchen Arzt könnte ich ansprechen, käme auch eine Vorsprache z.B. in der Clinica Roca zwecks Erstellung eines Berichts in Frage? Ich muss ergänzen, dass eine Reihe von sehr unterschiedlichen Erkrankungen in D. festgestellt sind. Wäre die Vorlage der Feststellungsbescheide hier in Spanien bei einem Arzt hilfreich?
Vielen Dank für jeden Hinweis.