-
Eigentümersammlung
Liebe Foris,
Wir haben auf unserer schönen Insel einen Bungalow. Bisher haben wir in 2021 noch keine Eigentümerversammlung gehabt. Aufgrund von corona fand diese noch nicht statt/ dürfte sie nicht stattfinden.
Nun haben wir gehört, dass die Versammlungen wieder stattfinden dürfen und daher auch müssen (?).
Ist dies richtig/ korrekt, dass die ordentlicheVersammlungen wieder stattfinden dürfen?
Hat hier jemand eine zuverlässige Auskunft?
Danke im voraus.
-
Das sollte gehen, wir hatten eine im letzten Monat. War aber nur eine Person pro Eigentum zugelassen.
-
Hallo,
gibts dazu auch einen Link/Quelle das es wieder möglich ist ?
Gruss
-
-
Gefunden:
Ley de Propiedad Horizontal 16.1 und 16.2
La Ley de Propiedad Horizontal establece en el artículo 16.1 que las juntas ordinarias deben celebrarse, al menos, una vez al año, para aprobar los presupuestos ..
-
#felin, dass ist ja die Normvorschrift aus dem LPH, die hilft wohl #Happyangel hier nicht weiter. Ich denke, der königl. Covid-Erlass in der Sache müsste aufgehoben oder aber durch Zeitablauf außer Kraft gesetzt sein/werden?
-
Aber der Alarmzustand ist doch längst beendet.
-
Sie dürfen bis 31.12.2021 nicht stattfinden, außer in bestimmten Fällen die nicht bis 31.12.2021 warten können. https://boe.es/boe/dias/2021/05/05/p...-2021-7351.pdf Capítulo II
-
Danke für eure interessanten Informationen.
-