Strassenverkehrsverordnung Las Palmas de GC
Die neue städtische Strassenverkehrsverordnung des Rathauses Las Palmas de GC sieht u.a. folgende Änderung vor:
- Verbot ein privates Fahrzeug auf der öffentlichen Strasse zum Verkauf anzubieten.
- Andere Fahrgeräte wie z.B. der “Segway” werden geregelt
- LKW.´s mit gefährlicher Ladung müssen in Zukunft im Stadtgebiet von Polizei eskortiert werden
- Verbot ein Fahrzeug mit dem Auspuff in Richtung Häuserfassaden zu parken wenn der Bürgersteig weniger als 1,5 Meter breit ist und sich in der unteren Etage eine Wohnung befindet.
- Es werden Geldstrafen für die als “gorillas” oder “aparcacoches” bekannten Personen festgelegt. Das sind die, die einem für Geld die Parkplätze “freihalten” bzw. beim Einparken “helfen”.
Die Verordnung soll noch diese Woche beschlossen werden.
Re: Strassenverkehrsverordnung Las Palmas de GC
Zitat:
Zitat von queru
- Verbot ein privates Fahrzeug auf der öffentlichen Strasse zum Verkauf anzubieten.
Ein Stadtrat von Las Palmas de GC stellte klar, dass es sich nicht um Privatpersonen handelt sondern um Händler die Fahrzeuge auf offentlichen Strassen anbieten. Privatpersonen dürften weiterhin das "Zu verkaufen"-Schild an ihrem Wagen anbringen.