Leider bin ich weder nochhttp://www.gran-canaria-insider.info...moke_064_1.gif.
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Leider bin ich weder nochhttp://www.gran-canaria-insider.info...moke_064_1.gif.
x5 :cool:
Der Abgeordnetenkongress wird heute über den definitiven Gesetzestext entscheiden.
Da bin ich echt gespannt :cool: .
Nicht nur du Chiara.. :smile:
Heute wurde die Gesetzesänderung im Staatsanzeiger veröffentlicht und sie tritt wie geplant am 2.1.11 in Kraft:
http://www.boe.es/boe/dias/2010/12/3...2010-20138.pdf
Ziemlich früh , das ganze, 31.12, tritt in Kraft am 1.1. Klasse, jetzt das ganze mal ins deutsche übersetzt und wir sehen weiter....
Oh weh, noch strenger wie bei unshttp://www.gran-canaria-insider.info...moke_064_2.gif!!!!
Rauchverbot besteht in:
* Bars, Restaurants, Bingosälen, Spielhallen, Diskotheken und Festsälen Hotels, Pensionen und ähnlichen Einrichtungen. Hier dürfen Raucherzimmer angeboten werden, die aber nicht mehr als 30% der Gesamtzahl der Zimmer überschreiten dürfen
* Schulen, Universitäten und anderen Lehreinrichtungen
* In und in der direkten Umgebung von Kindergärten und Kinderspielplätzen
* Krankenhäuser, Gesundheitszentren und Arztpraxen und in deren direkter Umgebung. Hier dürfen auch keine Raucherecken eingerichtet werden
* An öffentlichen oder privaten Arbeitsplätzen 1
* In Ämtern
* In Bereichen mit Publikumsverkehr
* In Einkaufszentren und Galerien 1
* Sozialzentren
* Freizeitzentren 1
* Bibliotheken, Ausstellungsräume, Lesesäle, Museen und Kulturzentren
* Orte, wo Lebensmittel hergestellt, präpariert, getestet oder verkauft werden
* Aufzüge
* In Telefonkabinen und an Geldautomaten, wenn sie sich nicht im Freien befinden
* Bushaltestellen, wenn sie nicht nach außen offen sind
* In Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs wie Bussen, Taxis und Firmenwagen, die Mitarbeiter befördern
* Im kompletten Metrobereich
* Im geschlossenen Bereich von Bus – und Zugbahnhöfen, Häfen und Flughäfen
* In Flugzeugen spanischer Gesellschaften. Ausländische Flugzeuge, deren Hauptaufenthaltsort (z.B. bei einer Ryanair-Basis) auf spanischem Territorium liegt. Flugzeuge ausländischer Gesellschaften, die Kooperationen mit spanischen Firmen haben.
* Servicestationen
* Im Theater, Kino oder Konzertsälen
* In allen anderen öffentlichen und geschlossenen Bereichen mit Publikumsverkehr
* In bestimmten Fällen können Staat oder Besitzer von beispielsweise Grundstücken oder Immobilien ein außergewöhnliches Rauchverbot erteilen, dem zwingend nachzukommen ist
1 In speziell eingerichteten Bereichen unter freiem Himmel ist das Rauchen gestattet
Rauchgenehmigung besteht in:
* In Außenbereichen des Arbeitsplatzes, wenn der Arbeitgeber auf seinem Firmengelände keine generelles Rauchverbot verhängt
* In Außenbereichen von Schulen und Universitäten. Gilt nur für Erwachsen
* Offene Sportstätten wie Fußballstadien. Der Betreiber kann aber ein Rauchverbot verhängen
* In offenen Bereichen von Einkaufszentren, wenn kein Rauchverbot verhängt wird
* In offenen Bereichen von Bus – oder Bahnhöfen, Häfen und Flughäfen
* Speziellen Hotelzimmern
* Im Park oder öffentlichen Grünflächen mit Ausnahme in der Nähe von Spielplätzen
* In Warteschlangen, wenn sie im Außenbereich des jeweiligen Gebäudes liegen, beispielsweise vor dem Kino
* Außenterrassen von Bars und Restaurants
* Raucherclubs (es ist weder eine Bedienung noch der Verkauf von Speisen oder Getränken erlaubt)
* Spezielle Räume in Gefängnissen und psychiatrischen Anstalten
und somit wünsche ich allen RAUCHERN ein gesundes und und vorallem hustfreie nächte im neuem jahr !!! jaja schadenfreude ist auch eine freude. x50 hihihihiZitat:
Zitat von Chiara