Danke für die detaillierte Aufstellung. Wurden dabei positive Fälle jeweils dem Ort, wo der Test durchgeführt wurde, oder dem Wohnort des Getesteten zugeordnet? Frage, weil der Wert von Las Palmas so auffällig hoch ist.
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Danke für die detaillierte Aufstellung. Wurden dabei positive Fälle jeweils dem Ort, wo der Test durchgeführt wurde, oder dem Wohnort des Getesteten zugeordnet? Frage, weil der Wert von Las Palmas so auffällig hoch ist.
Eigentlich sollten sie dem Wohnort zugewiesen sein.... ;-)
Die Wohndichte ist in Las Palmas aber auch am dichtesten und bedenke die hohe Zahl der Infizierten beim Sanitätspersonal, kann also schon stimmen.
Gerade läuft die Pressekonferenz.
Ab 2.5.20 bis zum 70 Lebensjahr
Spaziergänge im Umkreis von einem Kilometer des Wohnortes zwischen 6:00h bis 10:00h und 20:00h bis 23:00h. maximal mit einer 2. Person des gleichen Haushaltes.
Estamos en la fase 0, hay tres fases más de 14 días", considera Illa, antes de anunciar "una orden de condiciones en las que se pueda realizar actividad física y los paseos diarios que entrará en vigor a las 0 horas del 2 de mayo, permitiendo la práctica de cualquier deporte, de forma individual y en el municipio de residencia, y los paseos acompañados con una sola persona, a no más de 1 km, no las personas con síntomas o en cuarentena, manteniendo la distancia de seguridad, entre las 6 y las 10 horas y entre las 20 y las 23 horas".
Ab dem 70. Lebensjahr:
Spaziergänge zwischen 10:00h und 12:00h und zwischen 19:00h und 20:00h
Los mayores de 70 años deberán dar sus paseos en la franja reservada a personas dependientes, es decir, de 10 a 12 de la mañana y de 19 a 20 de la tarde, confirma Illa.
Kinder unter 14 Jahren:
Zwischen 12:00h und 19:00h
https://pbs.twimg.com/media/EW3vCXRX...g&name=900x900
Für Erwachsenene mit Kindern ist ab Samstag lediglich noch 12-19 Uhr als Zeitrahmen vorgesehen, nach meinem Verständnis.
Siehe auch: https://english.elpais.com/spanish_n...-activity.html
Wie ist es mit den Spaziergängen mit den Hunden? Muss ich als <70-jährige von 6-10 und 20-23 spazieren gehen oder "darf" ich mit den Hunden auch zu anderen Zeiten?
Ergänzung:
Wie muss ich die 1 km verstehen? Radius? Durchmesser? Distanz?
Der Kilometer ist Distanz.
Die Frage mit dem Hund kann ich nicht beantworten.
danke für die Aufklärung!
Wie sieht das dann mit radfahren aus ? Auch nur 1 km ? ab 20 Uhr ? um 20h30 ist es dunkel ! Um 6 Uhr auch noch dunkel und kalt .
Zumindest laut der Pressekonferenz des Gesundheitsministers sind sportliche Aktivitäten wie Radfahren morgens und abends innerhalb der besagten Zeiten für Erwachsene im gesamten Gemeindegebiet vorgesehen, also ohne Beschränkung auf 1 km.
Und zusätzlich limitiert auf maximal 1x täglich für 1 Stunde!
Im Gegensatz dazu sind die Ausgangszeiten für Erwachsene nicht auf 1 Stunde begrenzt, sie können die genehmigten Zeitfenster voll ausnutzen.
Sporttreibene ebenfalls das volle Zeitfenster, keine Begrenzung auf eine Distanz von einem Kilometer aber dürfen nicht den Bezirk verlassen.
Ich frag mich nur, wie man das kontrollieren will?
erstens werden die Kontrolleure oftmals selbst nicht genau wissen, welche Bestimmungen wann und wo und für wen gelten.
fährt dann die Polizei zu meiner Wohnung zurück und sagt: das waren 1km und 100m, strafe wird fällig!
das sind so unsinnige Bestimmungen wie auch hier in DE, da darf man sich beispielsweise an der Eisdiele ein Eis holen, muss sich aber dann mind. 50m von der Eisdiele entfernen, bevor man es essen darf, macht sonst 150€ strafe
@felin
gibt es irgendwo auch Sonderbestimmungen?
So ist meine Frau über 70 ich unter. Da dürften wir normalerweise nur getrennt spazieren gehen, wegen der Zeiten.
Nun habe ich aber Pflegestufe 2 und meine Frau ist meine Pflegerin. Die muss mich also begleiten. Dann dürfte ich doch zu den Zeiten für mich gehen, und sie mich begleiten?
Oder wie siehst du das?
Der offizielle Beschluss ist nun unter
https://www.boe.es/diario_boe/txt.ph...OE-A-2020-4767
veröffentlicht worden. Hier die Übersetzung der wohl entscheidende Textpassage. Die Details könnten vielleicht für den einen oder anderen hilfreich sein. Ich hoffe, der Auszug ist nicht zu lang:
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Artikel 1: Zweck.
Zweck dieser Verfügung ist es, die Bedingungen festzulegen, unter denen Personen ab 14 Jahren während der Dauer des Alarmzustandes nichtprofessionellen körperlichen Tätigkeiten im Freien nachgehen dürfen.
Artikel 2: Erlaubte Verlagerungen zur Ausübung körperlicher Aktivität.
Personen ab 14 Jahren dürfen sich auf den Straßen oder öffentlichen Plätzen bewegen, um die durch diesen Erlass erlaubten körperlichen Aktivitäten auszuüben, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Artikels 7.1, Absätze e), g) und h), des Königlichen Erlasses 463/2020 vom 14. März, der den Alarmzustand für die Bewältigung der durch COVID-19 verursachten gesundheitlichen Krisensituation deklariert.
2. Für die Zwecke der Bestimmungen dieser Ordnung ist die nicht professionelle Ausübung jeder einzelnen Sportart, die keinen Kontakt mit Dritten erfordert, sowie Spaziergänge erlaubt.
Diese Aktivitäten können einmal am Tag und während der in Artikel 5 vorgesehenen Zeitfenster durchgeführt werden.
3. Während der Spaziergänge wird es möglich sein, in Begleitung einer einzigen Person auszugehen. Diejenigen Personen, die notwendigerweise begleitet werden müssen, können jedoch auch von einer unterhaltsberechtigten oder gewöhnlichen Pflegeperson begleitet werden.
Die nicht-professionelle Ausübung einer einzelnen Sportart, die keinen Kontakt erfordert, darf nur auf individueller Basis erfolgen. Diejenigen Personen, die notgedrungen begleitet werden müssen, können dies jedoch durch eine mitbewohnende Person, eine unterhaltsberechtigte Haushaltsangestellte oder einen regulären Hausmeister tun.
4. Spaziergänge sind in einer Entfernung von höchstens einem Kilometer von der Wohnung durchzuführen. Diese Einschränkung gilt nicht für die nicht-professionelle Ausübung einer einzelnen Sportart, wobei dies innerhalb der Gemeinde, in der die Person wohnt, zulässig ist.
5. Die in Absatz 1 enthaltene Genehmigung darf nicht von Personen in Anspruch genommen werden, die Symptome aufweisen oder sich aufgrund der Diagnose COVID-19 in häuslicher Isolation befinden oder die sich in häuslicher Quarantäne befinden, weil sie mit einer Person mit Symptomen oder mit der Diagnose COVID-19 in Kontakt gekommen sind. Ebenso dürfen die Bewohner von sozialen Gesundheitszentren für ältere Menschen von dieser Genehmigung keinen Gebrauch machen.
6. Die Reisen, auf die in diesem Artikel Bezug genommen wird, verstehen sich unbeschadet der allgemein in Artikel 7 des Königlichen Erlasses 463/2020 vom 14. März sowie in der Verordnung SND/370/2020 vom 25. April über die Bedingungen, unter denen Kinder während der durch COVID-19 verursachten Gesundheitskrise reisen müssen, und diese können kumulativ sein.
Artikel 3: Anforderungen zur Vermeidung einer Ansteckung.
(1) Während der Ausübung der durch diesen Befehl erlaubten körperlichen Tätigkeiten muss ein zwischenmenschlicher Abstand von mindestens zwei Metern zu Dritten eingehalten werden.
(2) Überfüllte Räume sind zu vermeiden, ebenso wie Orte, an denen Ballungsräume bestehen können.
3. Die durch diesen Befehl erlaubte körperliche Aktivität muss so weit wie möglich kontinuierlich durchgeführt werden, wobei unnötige Aufenthalte auf öffentlichen Straßen oder Plätzen zu vermeiden sind. Wenn es aufgrund des körperlichen Zustands der Person, die die Tätigkeit ausübt, notwendig ist, an Straßen oder öffentlichen Plätzen anzuhalten, muss die Tätigkeit für die unbedingt erforderliche Zeit durchgeführt werden.
4. Die von den Gesundheitsbehörden angegebenen Präventions- und Hygienemaßnahmen gegen COVID-19 müssen eingehalten werden.
5. Um einen Sicherheitsabstand einzuhalten, erleichtern die Kommunalbehörden die Verteilung des öffentlichen Raums zugunsten von Fußgängern und Radfahrern in dieser Reihenfolge der Priorität.
Artikel 4: Erlaubte Orte.
Es muss möglich sein, auf allen Straßen oder Flächen zur öffentlichen Nutzung zu fahren, einschließlich Naturräumen und genehmigten Grünflächen, vorausgesetzt, dass die in dieser Reihenfolge festgelegten Grenzen eingehalten werden.
(2) Der Zugang zu geschlossenen Sportanlagen für die Ausübung der in dieser Ordnung vorgesehenen Aktivitäten ist nicht gestattet.
(3) Kein Kraftfahrzeug oder öffentliches Verkehrsmittel darf benutzt werden, um zu Straßen oder Plätzen öffentlichen Gebrauchs zu fahren, um die in dieser Ordnung vorgesehene körperliche Betätigung auszuüben.
Artikel 5: Zeitnischen.
(1) Für die Durchführung der in Artikel 2.2 vorgesehenen Tätigkeiten werden folgende Zeitnischen festgelegt
(a) Die Ausübung einzelner Sportarten und Spaziergänge darf nur zwischen 6:00 und 10:00 Uhr und zwischen 20:00 und 23:00 Uhr erfolgen.
(b) Personen, die aus Gründen der Notwendigkeit im Freien begleitet werden müssen, und Personen über 70 Jahre dürfen zwischen 10.00 und 12.00 Uhr und zwischen 19.00 und 20.00 Uhr Einzelsport betreiben und spazieren gehen. Personen über 70 Jahre dürfen in Begleitung eines Partners zwischen 14 und 70 Jahren ausgehen
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Danke an "lefty" für die Übersetzung :)
Hast du Recht.
Aus dem Boletin geht deutlich hervor
Das wäre dann 1 KM in jede Richtung, also ein Radius von 1 KM, was einem Durchmesser von 2 KM entsprechen würde.Zitat:
Spaziergänge sind in einer Entfernung von höchstens einem Kilometer von der Wohnung durchzuführen.
Macht 3,14 KM² Freilauf. :arrow:
Und wer sich seinen Radius auf der Karte anzeigen lassen will, das geht hier ganz gut:
https://www.calcmaps.com/de/map-radius/
Die neuen Zahlen Gesamtspanien:
Stand gestern 21:00 Uhr (Festlandzeit):
Gesamt (inklusive Genesene + Verstorbene ohne jene Personen die Antikörper gebildet haben): 215.216 (Vortag 213.435) +1781
Genesen: 114.678 (Vortag 112.050) +2628
Verstorben: 24.824 (Vortag 24.543) +281
Stand: 1.5. - 14:00h
Aktuell akkumulierte Fälle: 2212 (2211) (2211) (2209) (2197) (2188) (2179) (2170) (2155)
Aktive Fälle: 924 (951) (973) (987) (988) (987) (1016) (1049) (1046) (1114)
Geheilte: 1149 (1149) (1121) (1096) (1065) (1047) (1047) (1033) (994) (963) (924) (852)
Verstorbene: 139 (135) (135) (134) (133) (131) (131) (130) (125) (121) (121) (120)
nach Inseln verteilt:
Fuerteventura: 24
La Palma: 77 (77) (77) (77)
El Hierro: 1
Lanzarote: 71 (71) (71) (71) (69)
La Gomera: 7
Gran Canaria: 539 (539) (539) (539) (537) (535) (535) (535) (533) (528) (526) (521)
Teneriffa: 1493 (1492) (1492) (1490) (1480) (1473) (1464) (1457) (1444) (1432) (1424) (1418)
in Klammern --> Vortag, nur bei Veränderung
Quelle: GRAFCAN
Anhang 9019
Anhang 9020
Blau: Total akk. - 539 (539) (539) (539) (537) (535) (535) (535) (533) (528) (526) (521)
Rot: Neue Fälle - 0 (0) (0) (2) (2) (0) (0) (5) (2) (5)
Gelb: Verstorben - 35 (35) (35) (35) (34) (34) (34) (34) (34) (33) (33) (33) (33) (33)
Grün: Geheilt - 325 (325) (323) (322) (295) (295) (295) (292) (277) (262) (262( (247) (235) (235)
Hier die Webcam von Las Palmas,La Cicer
https://www.skylinewebcams.com/en/we...-canteras.html
(falls die Cam nicht funktioniert den Adblocker ev.deaktivieren!)
Fast alle haben ihre Sporthosen und Turnschuhe rausgeholt und sind sportlich unterwegs
und einige haben das Wellenreiterbrett gleich mitgebracht.
Das sind doch schöne Bilder.
Mfg Andreas
Steht nicht in der Verordnung, dass Strände erst in Phase 4 geöffnet werden ? Da wird wohl die Policia ausrücken
Las Palmas hat die Strände heute für sportliche Aktivitäten eröffnet. Surfen, schwimmen, laufen ist erlaubt. Sonnen, abkühlen im Wasser oder spielen ist weiter verboten.
Las Palmas und die Gemeinden Telde und Mogan haben ihre Strände offiziell geöffnet.
Wassersport ist erlaubt genau so wie Strandspaziergänge, aber nur dort!
Zusätzlich öffnen Las Palmas und auch Telde zumindest teilweise ihre Parks.
In der Gemeinde San Bartolomé de Tirajana sind die Strände weiterhin geschlossen.
Die neuen Zahlen Gesamtspanien:
Stand gestern 21:00 Uhr (Festlandzeit):
Gesamt (inklusive Genesene + Verstorbene ohne jene Personen die Antikörper gebildet haben): 216.582 (Vortag 215.216) +1366
Genesen: 117.248 (Vortag 114.678) +2570
Verstorben: 25.100 (Vortag 24.824) +276
Auch im Osten sah es heute richtig gut aus. Ich sah vereinzelt Radfahrer, Jogger und Spaziergänger bis 10 Uhr. Nun sehe ich >70-jährige Spazierengehen. Ich finde es weiterhin sehr erstaunlich, wie sehr sich alle daran halten. Man darf nicht vergessen, dass wir 6 Wochen eingesperrt waren. Möchte nicht wissen, was die Menschen in Deutschland gemacht hätten. Ich freue mich, dass der erste Schritt zur "neuen" Normalität gegangen wurde.
Bin ebenfalls ganz früh sehr weit die Ostküste entlang. Die Leute waren offensichtlich sehr glücklich, jeder grüßte jeden. Die Kliffs sahen nie schöner aus. Jetzt spüre ich meine Beine :).
Ich freue mich für euch, haltet die Ohren steif.
Eine frage bitte: weiss jemand, ob, oder wann man z. B. mit dem Auto (vielleicht mit Partner) wieder mal ein Stück fahren darf, nicht nur einkaufen!
Danke auch für eure spitzen Informationen
nor
Ich sah gerade, dass in Spanien der Antikörpertest durchgeführt wird. Allerdings haben die kanarischen Inseln 0 durchgeführt. Gibt es dafür einen Grund?