- Der Verstoß von Seiten des Eigentümers oder Vermieters eines Fahrzeugs, mit dem ein Verkehrsverstoss begangen wurde, den dafür verantwortlichen Fahrer wahrheitsgemäß zu nennen wenn er dazu aufgefordert wird und wenn kein nachweisbarer Grund existiert der dies verhindert.
Geldstrafe: 301-600 Euro (30% Nachlass bei schneller Zahlung)
Normalerweise scheint in diesen Fällen eine Geldstrafe von 310 Euro verhängt zu werden.