siehe nachfolgender Link:
http://www.spanien.diplo.de/contentb...rschein_MB.pdf
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siehe nachfolgender Link:
http://www.spanien.diplo.de/contentb...rschein_MB.pdf
Nachtrag:
siehe auch nachstehenden Link:
http://www.klagusch-sl.com/news---me...ch-seite1.html
und
http://www.klagusch-sl.com/news---me...ch-seite2.html
Hier ein Artikel (in spanisch) auf der Webseite der Lokalpolizei La Guancha, der die Lage der Dinge meiner Meinung nach am besten erklärt: http://www.policiaguancha.com/portal...cle&id=432:plg
Danke für die vielen Antworten!
Nur ist mir leider immer noch nicht unmissvertändlich klar, wann, wie, was - es wird einfach noch zuviel mit den "grauen und rosafarbenen", also den unbefristeten Führerscheinreglungen vermischt interpretiert.
Ich war zur Trafico und dort wollte man mir den Fs nicht registrien - wohl aber in eine spanischen umtauschen - - jeweils wären sie dann nur noch 10 Jahre gültig? - im ungünstigsten Falle dann nur bis zum Alter 70.
Jedoch wurde mir auch mitgeteilt, dass weder noch erforderlich ist, da er noch gut 14 Jahre Gültigkeit besitzt.
So und nu? Also innerhalb der kommenden 2 Jahre den (lustigen und teuren) Gesundheitstest über sich ergehen lassen und das dann alle 5 Jahre wiederholen? Das Ergebis dann immer schön im Fahrzeug mitführen - reicht das?
Alles wischi waschi und ich werde daher das Konsulat um konkrete Aufklärung über die bisher stiefmütterlich behandelten und im Nebensatz erwähnten befristeten Führerscheine und deren spanischen Auflagen /Abhandlungen bitten.
Werde das Ergenis hier mitteilen.
Nach erneutem googeln fand ich ein offizielles Dokument, nämlich die Anordnung wie die Polizei bei Kontrollen europäischer Führerscheine bis Januar 16 agieren soll und dieses Dokument deutet möglicherweise darauf hin, dass du mit deinem Führerschein bis zum Ablaufdatum nichts weiteres machen brauchst, zumindest wenn deine Führerscheinklasse AM, A1, A2, A, B oder BE sind.
Für die Klassen BTP, C1, C1E, C, CE D1, D1E, D, DE gilt das nicht.
Hier also der link zu dieser Anordnung (in spanisch): http://www.policias-cop.es/index.php...=64&Itemid=226
Klicken auf "Descargar Instrucción"
Dieses Dokument würde ich auf jeden Fall bei deiner Anfrage an´s Konsulat beifügen.
Im Zweifel gibt es, wenn im Alter die Gesundheit nicht mehr mitspielt, immer noch Ebikes, die Dinger sind ja glücklicherweise füjhrerscheinfrei und seniorentauglich. Kinderanhänger hinten dran für die Einkläufe, fertig ist. Bleibt nach meiner Vorerkudungsreise Januar 2014 nur die Frage, wie gut die "Insel der Glückseligen" mit Radwegen und Akkuaufladesteckdosen bestückt ist. Glücklicherweise haben ja Radfahrer auf kanarischen Autobahnen eine weit höhere Überlebenschance als in Mitteleuropa (die schlimmsten Henkerlenker sind übrigens erfahrungsbedingt meine niederländischen Landsleute und nicht etwa, wie oft behauptet, Italiener und Franzosen. Deutsche sind da aber auch nicht so schlecht.) Die spanische Fahrweise hätte ich mir übrigens als Souvernir mitgenommen, wenn ich sie, verantwortlich für mobiles teures Anlagevermögen meines Chefs, nicht ohnehin poraktizieren würde. Und räumlich reicht die Insel als "Rentnergehege" verkehrstechnisch (was kosten Monatskarten von Global für residentes?) auch unmotorisiert völlig aus. Ademas, corrospondentes de paso bievenidos.
So, und hier nun, wie zugesagt, die Antwort!
Konsulat der Bundesrepublik Deutschland /Las Palmas de Gran Canaria -
.........Anfrage wie folgt beantworten.
Zur Anordnung bei Polizeikontrollen:
zusammengefasst steht dort:
EU-FÜ müssen umgetauscht werden wenn unbefristet oder mehr als 15 Jahre gültig für die Gruppe 1 bzw. 5 Jahre für die Gruppe 2
- Wenn am 19.1.2013 oder vorher Wohnsitz in Spanien muss FÜ ab 19.1.2015 umgetauscht werden
- Wenn nach dem 19.1.2013 Wohnsitz in Spanien muss nach 2 Jahren ab Wohnsitz umgetauscht werden.
Es wird eine Übergangsfrist eingeräumt damit die Bürger sich informieren können. Vor dem 1.1.2016 sollen keine Anzeigen erstattet werden.
Generell gilt: Jeder EU-FÜ ist gültig um in Spanien zu fahren.
Bei einer Kontrolle wird zuerst auf die Gültigkeit geachtet und geprüft ob der FÜ verfallen ist oder ob der FÜ eine unbefristete Gültigkeit oder über 15 (bzw. 5) Jahre hat.
Es wird jedoch keine Anzeige erstattet sondern lediglich ein Informationsblatt ausgefüllt.
Wenn der Fahrer nach 6 Monaten oder spätestens nach dem 1.1.2016 erneut angehalten wird kommt es zur Anzeige mit einer Strafe von 200,-€
Den Führerschein brauchen Sie wegen den Fahrzeugklassen C1 und C1E nicht umschreiben zu lassen. Probleme gäbe es nur, wenn Sie entsprechende Fahrzeuge fahren würden und hätten hierfür nicht die erforderliche Gesundheitsuntersuchung.
Ich hoffe Ihnen mit dieser Auskunft gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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Damit dürfte die Führerscheinfrage unmißverständlich geklärt sein!
Da mir zu Ohren gekommen ist, dass jetzt sogar ein paar deutsche Führerscheine eingezogen wurden, habe ich mich des Themas auch mal angenommen und werde meinen Füherschein wohl oder übel umschreiben lassen.
Ich habe den Gesundheitstest jetzt gemacht und habe am Donnerstag einen Termin beim Trafico.
Wenn ich richtig informiert bin, muss ich dort meinen D Fühererschein abgeben, die grüne Karte und den Gesundheitstest vorlegen.
Bestimmt gibt es doch noch ein Formular, das ich ausfüllen muss?! Kann mir jemand sagen, welches das ist und ob ich das runterladen kann und vorher ausfüllen kann?
Dann brauche ich wohl noch ein Foto für den neuen Führerschein. Kann mir jemand sagen, ob es da besondere Anforderungen gibt? Größe des Bildes etc?
Schöne Grüsse Wolfgang
Hallo miteinander, was passiert eigentlich wenn die Polizei einen aufhält und du zeigst deinen
rosa Zettel ?
Gut zahlt man 200 Euro und was passiert weiter? Nichts? Bis zum nächsten mal?
Denn die Fahrerlaubnis verliert man nicht.
Irgendwie ist das nicht 100%ig klar.
m.f.g.
Peter