Du meinst dieses oder?
https://www.boe.es/buscar/act.php?id...90305&tn=1#a14
Das bezieht sich aber meiner Übersetzung nach nur auf normalen residenten Wohnraum
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Du meinst dieses oder?
https://www.boe.es/buscar/act.php?id...90305&tn=1#a14
Das bezieht sich aber meiner Übersetzung nach nur auf normalen residenten Wohnraum
Zu 1. Soweit waren wir noch nicht einmal, weil ja die Zweifel zum Glück gleich am Beginn kamen. Aber natürlich hätten wir uns einen aktuellenKataster/Registerauszug geholt. Und uns auch die Verträge genauestens angesehen und den touristischen Vermieter kontaktiert.
Zu 2. Das aber bislang ja nur als mündliche Aussage, hätten wir bei Einsicht in den Vertrag erfahren. Es soll sich um Verträge handeln, die sich jeweils um ein Jahr verlängern, wenn sie nicht mit Zeit XXXX vor Ablauf gekündigt werden.
Zu 3. Das sollte in der Escritura, sofern es zum Kauf käme, festgelegt werden. Nötigenfalls auch im Grundbuch, sofern dort etwas als (wie es in Deutschland heißt) Baulast eingetragen ist.
Aber ich denke, es hat sich eh erledigt. Weil eben dieses Gesetz von 2017 wohl festlegt, dass als touristische eingetragene Immobilien NICHT als residente Immobilien genutzt werden dürfen. Und da lassen wir uns auch auf keinerlei Experimente ein.
Aber man sieht, wieder was dazugelernt.
Du kannst dir mal dieses Gesetz ansehen: https://noticias.juridicas.com/base_...stica.html#a23 Das ist die aktuelle Version und der entscheidende Artikel, dass die Einheiten welche durch Normen (meine Anmerkung: wie z.B. Ley de suelos, Plan General de Ordenación Urbano) und in der Baulizenz als touristisch eingestuft wurden der touristischen Nutzung zugeführt werden müssen.
Hier der Auszug:
Anhang 9489
Anhang 9490
Anhang 9491
Sollte die Anlage aktuell eine Vermieterfirma haben, dann steht dies auch im Zertifikat.
Nur meine Meinung dazu: Das würde ich nicht empfehlen, denn was hast du davon wenn der Ex-Eigentümer nicht kündigt? Du kannst ihn verklagen kommst aber nicht in die Immobilie rein. Ich persönlich würde niemals eine Immobilie erwerben wenn ein Mieter drin ist (außer ich bekomme sie geschenkt) und sofern es eine touristische Vermieterfirma wäre, müsste ich mir Gedanken machen. Grundbedingung wäre allerdings dass der Vertrag auf mich überschrieben wird, wenn nicht würde ich lediglich geschenkt oder wenige Tausend Euro als Kaufpreis akzeptieren.
Außerdem müsstest du klären wer z.B. Eigentümergemeinschaftsgebühren normal wie evtl. Extrazahlungen zahlt. Solltest du eine Immobilie erwerben bis du der einzige der dazu verpflichtet ist und selbst wenn entweder Vor-Eigentümer oder Vermieterfirma sich verpflichten sie zu zahlen so bist du der einzige der haftet und sollten die nicht zahlen bleibt dann ebenfalls nur der Klageweg damit du das Geld von dem einforderst der sie nicht bezahlt hat (Sofern von demjenigen etwas zu holen ist, was ich in Spanien erstmal grundsätzlich in Frage Stelle).