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Das ist sicher nicht alltäglich. Wenn er natürlich den spanischen Reisepass bekommen hat gibt es keinen Zweifel, dass er die spanische hat. Warum das so ist weiss ich nicht denn eigentlich passiert dies nur wenn ein Kind von Ausländern in Spanien geboren wird und die Gesetzgebung der Länder der Eltern dem Kind keine Staatsbürgerschaft mitgibt.
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Verlust der Staatsbürgerschaft
In § 26 nennt es vier Möglichkeiten die Staatsbürgerschaft zu verlieren:
1. Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit (§§ 27 und 29)
2. Eintritt in den Militärdienst eines fremden Staates (§ 32)
3. Entziehung (§§ 33 bis 36) (zum Beispiel Schädigung des Ansehens der Republik)
4. Verzicht (§§ 37 und 38) (nur möglich wenn der Verzichtende jünger als 16 Jahre, älter als 36 Jahre ist oder den Wehr-/Zivildienst absolviert hat oder seit mindestens 5 Jahren seinen Hauptwohnsitz außerhalb der Republik hat) x76
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Peace
Danke für die Nachricht aber er hat keine Staatsbürgerschaft verloren sondern nur gewonnen er hat 3 wie gesagt ich habe einen spanischen Pass von ihm ich habe nur 1 die österreichische mein Mann hat auch nur 1 und zwar die Deutsche.
kann alles sein was du schreibst, aber bei mir ist das nicht so.
danke
QUERU vielen dank für die hilfreichen tips habe alles durchgelesen und für mich kommt auf jeden Fall das Modul 140 in Frage,
Vielen lieben Dank
Liebe Grüße
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Ich denke da hat ein Beamter nicht gewußt was er tut.
Wie gesagt ich war erst vor 2 Tagen bei der hiesigen Konsulin und habe mich aufklären lassen und da wurde mir klipp und klar gesagt das keine Doppelstaatsbürgerschaft machbar ist.
Im Prinzip ist es ja egal. Wünsch Dir und Deiner Familie alles liebe.