Das würde auf die max. 60 Tage passen die in diesem posting stehen: http://www.gran-canaria-insider.info...?p=23895#23895
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Das würde auf die max. 60 Tage passen die in diesem posting stehen: http://www.gran-canaria-insider.info...?p=23895#23895
Ich hole diese Thema nochmal hervor, da ich der Meinung bin, dass zwar das Thema Zulassungssteuer (staatliches Finanzamt) bereits in dem anderen thread beantwortet ist, aber das Thema IGIC/AIEM (kanarisches Finanzamt) noch nicht. Mein Wissensstand ist folgender:Zitat:
Zitat von Gran-Canaria-Infos
Damit Auto und Anhänger als Umzugsgut beim kanarischen Finanzamt anerkannt wird:
-Muss du nachweisen können, dass du länger als 185 Tage (innerhalb der EU) vor Umzug in Deutschland gewohnt hast.
-Wenn das Fahrzeug und der Anhänger keine Steuervergünstigungen im Heimatland wegen des Umzugs erfahren haben müssen sie 6 Monate vor Umzug in deinem Besitz gewesen sein. Sollten sie Steuervergünsigungen erfahren habe länger als 12 Monate.
-Einmal importiert dürfen Auto und Hänger 12 Monate lang, nach dem Import, weder veräussert noch abgetreten oder vermietet werden, ausser man hat nachweisliche Gründe dafür.
Diese soll nur als Anhaltspunkt dienen und ist ohne Garantie.
Ach so vergessen:
Für den Fall, dass es nicht als Umzugsgut gewertet wird kostet es meines Wissens:
PKW unter 11 C.V. (spanische Steuer-PS): 9% IGIC
PKW über 11 C.V. 13% IGIC
Fahrzeuganhänger 13% IGIC
Fahrzeuge zahlen keine AIEM, Anhänger denke ich auch nicht, weiss es aber nicht.
Auch hier wieder nur als Anhaltspunkt gedacht, ohne Gewähr!
es gab mal ein Trick um die Kosten herumzukommen, ob es noch geht weiß ich aber nicht.
Da müsstest Du in einer pfiffigen Gestoria nachfragen.
Die Frage ist, kommt Ihr zu zweit ?Wennja, das Auto ganz offiziell an Deinen Kumpel verkaufen (wenn er seine NIE und Residencia und Wohnsitz hier hat)
Dann werden kein Einfuhrkosten fällig.
So in der Art hab ich es vor 16 Jahren gemacht.
Mein Auto an meine Frau verkauft.
Da stellt sich mir aber die Frage wie der Wagen dann ein spanisches Nummernschild bekommt wenn keine Steuererklärung gemacht wird.
Ich habe es so machen können, Auto hatte noch Berliner Kennzeichen.
Hatte damals ein Polizist für mich geregelt.
Gut, dass kann möglich gewesen sein, da diese Steuererklärung bei Trafico bei der Nummernschildvergabe gefordert wird. Wenn man dort jemanden sitzen hat, könnte es klappen, aber in der heutigen Zeit, kann ich´s mir eigentlich nicht mehr vorstellen.
Wenn ich das jetzt so alles richtig verstanden habe heißt das das ich als "Urlauber" (ohne festen Wohnsitz) ca. 13 % auf den Fahrzeugwert zuzahlen habe.
Zuzüglich Ummeldungsgebühren und ITV. Richtig ?
Was kommt sonst auf mich zu ?
Gibt es Vergünstigungen für Schwerbehinderte ? ( Ausweis liegt vor ).
Wenn ich mich nicht täusche, kannst du als Urlauber hier kein Auto anmelden.Zitat:
Zitat von Tax
Zitat:
Zitat von Sumcocan
Wäre dann Urlauber, aber mit fester Anschrift. Steuernummer sollte man dann trotzdem bekommen. Soweit ich das verstanden habe.
Da würden mich weitere Erfahrungen interessieren.