kein Problem. Ich denke, dass sich das Verspätungsproblem oder Ausfälle weiter verschärfen werden und alle Fluggesellschaften hiervon betroffen sind.
Druckbare Version
kein Problem. Ich denke, dass sich das Verspätungsproblem oder Ausfälle weiter verschärfen werden und alle Fluggesellschaften hiervon betroffen sind.
Hallo ! Wir 4 Personen sollten am 15.07.2018 offizieller Abflug mit TUIFLY von GC nach Karlsruhe Baden Airpark ( 3067 km ) um 16 uhr 20 abfliegen !
Flug ging dann am 16.07 um 2 uhr 20 !! Wir wurden in ein Hotel mit dem Bus gebracht , Fahrzeit ca 20 min , u bekamen was zum trnken u eine Kleinigkeit zu essen !
Wollte zwei Zimmer buchen für eine Nacht ! Ging nicht !!!! ?? Habe gleich zu Hause an TUI geschrieben per Mail u hab bis jetzt noch keine Rückmeldung . War keine Pauschalreise sondern nur die Flüge hatten wir gebucht Hin u Rückflug ! .
Melde mich wenn ich weiss wie es ausgegangen ist ! Schönes We allen
Hallo thomas, ich warte seit Juni auf das Musterschreiben. Gerne per PN oder per email.
Gruß
Jack
TUI ist dafür nicht zuständig, sondern ausschließlich TUIfly. Du musst also Deine Reklamation an TUIfly schicken. Hier wird erläutert, was Du tun musst: https://www.tuifly.com/de/service/reklamation.html
Es stehen 400 Euro Entschädigung pro bezahltem Ticket gemäß EU-Verordnung 261/2004 zu, ausgenommen Kinder ohne Sitzplatz.
Genau so ist es! Nicht der Reiseveranstalter oder das Reisebüro ist für die Flugverspätungen -Anullierungen der richtige Ansprechpartner, sondern eben die Airline.
Von daher weiß ich auch nicht, was es da für ein "Musterschreiben" geben sollte?
Einfach die jeweilige Homepage der Fluggesellschaft besuchen und dann unter der angezeigten E-Mail-Adresse seine Forderungen geltend machen.
Man muss nun (leider) der Airline zwei Monate Zeit geben, um den Anspruch zu überprüfen!
Sollten die sich nicht melden, oder Ihr mit der Antwort nicht einverstanden sein, könnt Ihr die "SÖP", die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr anrufen.
Hier der Link direkt zum Formular: https://soep-online.de/beschwerdeformular-flug.html
Aber Achtung: erst n a c h einer Antwort der Fluggesellschaft, bzw. n a c h der Frist von 2 Monaten kann das Formular ausgefüllt werden, bzw. wird die SÖP tätig!!
Sorry, hatte ich vergessen. Habe dir eine Mail geschickt.
du kannst es gerne ins Forum stellen,selbstverständlich sollte das ohne den Briefkopf des Anwaltes geschehen bei mir geht es aus irgend einem Grund nicht, muss ich erst noch untersuchen.
Kleiner Hinweis noch: ich habe als Anhang die Buchungsbestätigung und Bordkarten als Kopie mitgeschickt.
Gruß
thomas
"Hallo ! Wir 4 Personen sollten am 15.07.2018 offizieller Abflug mit TUIFLY von GC nach Karlsruhe Baden Airpark ( 3067 km ) um 16 uhr 20 abfliegen !
Flug ging dann am 16.07 um 2 uhr 20 !!"
Lange geschlafen habt Ihr aber auch nicht, wenn Ihr schon gegen 0.00 Uhr am Flughafen sein solltet.
Oder meinst du vielleicht 14.20?
Wen es interessiert: die Condor hat inzwischen sämtliche entstandene Kosten aufgrund des Flugausfalles im Juni bezahlt.
Kurz zu den Fakten: Mein Flug auf die Insel am 13. Juni wurde gestrichen, da die Maschine in Frankfurt wegen Reparaturarbeiten nicht flugbereit war.
Einen Tag später fand der Flug dann mit einer spanischen Charter - Gesellschaft ordnungsgemäß statt.
Ich hatte am 13. Juni, nach Rücksprache mit der Condor am Flughafen Düsseldorf ein Mittagessen zu mir genommen und bin mit dem Taxi zurück in mein Wohnort gefahren.
Am nächsten Morgen bin ich dann wieder mit dem Taxi nach Düsseldorf gefahren und hatte dort gefrühstückt.
All diese Kosten plus der Entschädigung ergab eine Gesamtsumme von 582,20 Euro, die ich nun erhalten habe.
Okay, es hat eine gewisse Zeit gedauert, dafür sind mir aber keinerlei Kosten entstanden.
Von daher kann ich nur jedem bei einem Flugausfall empfehlen, zunächst die Airline anzuschreiben (2 Monate Frist für eine Antwort muss man der Fluggesellschaft allerdings einräumen) und dann den SÖP (Schlichtungsstelle öffentlicher Personenverkehr) einschalten.
Zwar muss man auch dann mit einer Bearbeitungsdauer von 2-3 Monaten rechnen, hat aber keine Kosten.
Man muss dem LVU nicht mal eine Frist setzen. Schaden tut es natürlich auch nicht.
Sorry Stephan1, Deine Antwort verstehe ich nicht!
Wer oder was ist LVU?
Ohne Einhaltung der vom europäischen Parlament beschlossenen Fristen, wirst Du definitiv nicht an Dein Geld kommen.
Es sei denn Du nimmst Dir einen kostenpflichtigen Anbieter aus dem Internet und musst Dich dann, wie in meinem Fall, mit 174,60 Euro (bei 30% Gebühren-Pauschale) weniger zufrieden geben.
Bei einem solchen Betrag, der rund die Hälfte meines nächsten Fluges auf die Insel ausmacht, nehme ich eine Wartezeit von rund 4-5 Monaten gerne in Kauf.
LVU =Landesvereinigung Unternehmerverbände ...
aber vermutlich meint er Luftverkehrs Unternehmen?
Genau felin, damit meinte ich das Luftverkehrsunternehmen.
Es genügt wenn du dem LVU mitteilst das du verspätet gelandet bist, dann ist das LVU am Zug.
Man braucht auch keine Anwälte etc.
Gerne hier folgendes dazu:
EU VerO 261/04
Artikel 6
Verspätung
(1) Ist für ein ausführendes Luftfahrtunternehmen nach
vernünftigem Ermessen absehbar, dass sich der Abflug
a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder
weniger um zwei Stunden oder mehr oder
b) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung
von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen
über eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km
um drei Stunden oder mehr oder
c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen
um vier Stunden oder mehr
gegenüber der planmäßigen Abflugzeit verzögert, so werden
den Fluggästen vom ausführenden Luftfahrtunternehmen
i) die Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1
Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten,
ii) wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende
Abflugzeit erst am Tag nach der zuvor angekündigten
Abflugzeit liegt, die Unterstützungsleistungen gemäß
Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b) und c) angeboten und,
iii) wenn die Verspätung mindestens fünf Stunden beträgt, die
Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe
a) angeboten.
Artikel 7
Ausgleichsanspruch
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten
die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe:
a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von
1 500 km oder weniger,
b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über
eine Entfernung von mehr als 1 500 km und bei allen
anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 km
und 3 500 km,
c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b)
fallenden Flügen.
Bei der Ermittlung der Entfernung wird der letzte Zielort
zugrunde gelegt, an dem der Fluggast infolge der Nichtbeförderung
oder der Annullierung später als zur planmäßigen
Ankunftszeit ankommt.
Man muss also keine Frist setzen. Selbst erfolgreich erprobt :-)
Danke, Stephan1, für Deine Mühe, die Paragraphen hier nochmals ausführlich abzubilden.
Nur, das ist allgemein bekannt.
Wenn das so einfach wäre, gebe es die vielen Anbieter im Netz doch gar nicht.
Was machst Du, wenn sich die Airline, wie allgemein üblich, nicht meldet?
Praxis bei den Fluggesellschaften ist doch das "Aussitzen", sprich den Fluggast hinzuhalten.
Von daher halte ich den Weg, den ich gewählt habe nicht für verkehrt:
Fluggesellschaft anschreiben (in 95% der Fälle werden die sich nicht melden) und dann den SÖP einschalten.
Und da muss man der SÖP nun mal eine gewisse Zeit zur Bearbeitung einräumen.
Und da ist es auch egal was das LVU vorgibt - die Airlines spielen immer auf Zeit, um sich vor der Forderung zu drücken.
Bei uns hat es drei Monate von Beanspruchung der Leistung bis zur Auszahlung gedauert. Das LVU war damals X-Tui.
Wie gesagt, man muss keine Frist setzen. Die SÖP ist, wie du schreibst, auch kostenlos.
Voraussetzung ist natürlich, dass das LVU dort auch Mitglied ist.
Verkehrt ist dein Vorgehen natürlich nicht, nur kann man sich i.d.R. die Provision sparen. Und sollte ein LVU nicht mehr zahlen können, bringen auch Flightrights etc. nix
Ganz ehrlich, Stephan1, ich verstehe immer weniger, was Du hier schreibst
Ich versuche das ganze einmal "aufzubröseln":
LVU ist keine übergeordnete Stelle, wie die SÖP.
LVU ist lediglich eine anderes Wort für die Fluggesellschaft - oder wie soll ich den Satz verstehen, ich zitiere. "Das LVU wat damals XTUI"
Des Weiteren nehme ich an, dass Deine Angelegenheit mit nur einem Schreiben an die XTUI nicht erledigt wurde ( ich zitiere wieder: "Bei uns hat es drei Monate von Beanspruchung der Leistung bis zur Auszahlung gedauert".
Dann hast Du einfach Glück gehabt, dass sich die Airline nach drei Monaten auf eine Einigung mit Dir eingelassen hat.
Die Realität ist nämlich, dass die Fluggesellschaften mit allen möglichen Hinhalte-Manövern versuchen, die Zahlung nicht, oder möglichst spät zu leisten.
Bei mir hat es zwei Schreiben (eins an die Airline und ein Schreiben an die SÖP) und 5 Monate gebraucht.
Und nochmals, diese meine Vorgehensweise ist absolut kostenfrei - es werden und wurden keine Provisionen verlangt!
Richtig germrauschi, so meine ich das. LVU ist nur das Luftverkehrsunternehmen. Im Endeffekt meinen wir ja das gleiche.
Ist ganz einfach, du fliegst als Beispiel mit X-TUI (= LVU). Der Flieger von X-TUI kommt verspätet am Zielflughafen an. In unserem Fall musste vor Abflug irgendein Teil der Maschine getauscht werden. Dann hast du drei Jahre Zeit dich an X-TUI zu wenden. Du schreibst ganz einfach an X-TUI, wir sind am 03.12.18, Flugnummer XYZ, von Nürnberg nach Las Palmas geflogen. Landung war um ... Uhr, also um mehr als z.B. 4 Stunden verspätet.
Wichtig für alle die Mitlesen: Entscheidend ist die Landezeit, nicht die Abflugzeit!
Mit diesem Schreiben ist das LVU in der Pflicht das Gegenteil zu beweisen. Ganz ohne Fristsetzung.
Ich habe ja auch geschrieben, das die SÖP kostenlos ist. Erst wenn der Versuch mit dem LVU und anschließend mit der SÖP nicht funktioniert, würde ich mich an eine Firma wenden. Da sieht man dann ob sie annehmen oder ablehnen. Lehnen sie ab, haste eh keine Erfolgsaussichten. Denn Flightright und Co. nehmen i.d.R. die Fälle nur an, wenn sie wissen, dass sie deine Provision auch tatsächlich erhalten. Du musst vorab nämlich kein Geld bezahlen.
Ja, es mag sein, das wir Glück hatten, aber es braucht echt keinen Anwalt für.
Die HP Flightstats.com ist ganz interessant.
Auf Holidaycheck gibt es einen sehr interessanten Thread zu diesem Thema. Dort kann man auch alles sehr gut nachlesen.
@Stephan1
XTUI ist nach wie vor kein LVU, sondern nur ein Reiseveranstalter !
TUIfly ist ein LVU !
Du bist also keinesfalls mit XTUI geflogen, sondern mit TUIfly !
Jaaaaa, du hast natürlich recht nate1!!! Danke, für die Klarstellung! :!: Ich war gedanklich immer bei X-TUI als Namen vom LVU. Bitte in meinen beiden Beiträgen X-TUI durch TUIFly ersetzen.
Ich habe es schon 2x genau wie Stephan1 und germrauschi gemacht. Zeiten dokumentiert, die Forderung sachlich neutral an das LVU geschickt und 2-3 Monate später war das geforderte Geld in voller Höhe auf meinem Konto (jeweils weit mehr als der Flug gekostet hat). Die Höhe ist ja glücklicherweise auch so eindeutig und transpartent geregelt, dass es überhaupt keinen "Verhandlungsspielraum" für das LVU gibt. Flightright klingt im ersten Schritt verlockend, aber dort weiß man eben auch wie einfach diese Forderungen durchzusetzen sind. Das für x% Provision im großen Stil zu machen ist sicher ein lukratives Geschäft, aus Verbrauchersicht aber eigentlich überflüssig. Allerdings gibt es sicher auch Verbraucher die davor zurückschrecken sich mit einer "großen bösen Airline" anzulegen, insofern ist es am Ende dann doch gut, dass diese Passagiere dann mit Flightright einen Partner haben, der ihnen ihre Ängst nimmt und immerhin den größten Teil des Geldes weitergibt.