Fördern Rechtslücken die Flüchtlingsströme?
Hatte gestern auf einem Europäischen Kongress in Berlin ein interessantes Gespräch mit einem FRONTEX-Angehörigen. Neben der Bedeutung und Umsetzung des Schengen Abkommens sowie der erfolgten Ost-Erweiterung des Vertragsgebietes kamen wir auch auf Flüchtlingsbewegungen zu sprechen.
Interessanter Weise wurde ich auf eine Besonderheit im nationalen spanischen und italienischen Recht verwiesen. Danach wird ein Asylbewerber nach EU-Richtlinien umfassend überprüft und bei Abweisung auch wieder ausgewiesen. Schaffen es die Flüchtlinge jedoch ihre Identität zu verbergen/geheim zu halten, dann erlischt die Festhaltemöglichkeit nach spanischem Recht nach drei Wochen und nach italienischem Recht nach vier Wochen. Sie müssen dann mit Auflagen (z.B. Melde- und Aufenthaltsauflagen) entlassen werden. Folgen die Flüchtlinge diesen Auflagen jedoch nicht, eröffnet ihnen die Reisefreiheit des Schengen Abkommens (vgl.: http://de.wikipedia.org/wiki/Schengener_Abkommen) alle Möglichkeiten.
Ich poste normalerweise nichts, was ich nicht verifiziert habe, aber hier müsste mal jemand auf spanische Quellen zurückgreifen, um dieses zu bestätigen.
Eines dürfte klar sein, solche nationalen „Gesetzeslücken“ sprechen sich rum und wenn es erst einmal eine Basis gibt, kann man die Auflagenumgehung auch noch lukrativ professionalisieren.