Mein Sohn ist im Juni nach Wien geflogen, mit Käse, Serano und Pimientos de Padron im Handgepäck (Rucksack) war kein Problem.
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Mein Sohn ist im Juni nach Wien geflogen, mit Käse, Serano und Pimientos de Padron im Handgepäck (Rucksack) war kein Problem.
Also innerhlab der EU kein Problem dann :!:
@mogan13
Das schöne an Gesetzen ist der Umkehrschluß.
Da da steht "außerhalb der EU" ist der Umkehrschluß "innerhalb der EU".
Auch der Satz im zweiten link ist finde ich eindeutig:
Was dürfen Sie bei Reisen innerhalb der EU mit sich führen?
Die oben erwähnten Vorschriften gelten für Einfuhren bei Reisen in die EU. Innerhalb der EU dürfen Sie im Prinzip jedes Erzeugnis tierischen Ursprungs mitführen oder per Post schicken.
Das mit dem "im Prinzip" bezieht sich auf sowieso verbotene Waren wie Elfenbein, Krokotaschen usw.
Und das wird dann auch hoffentlich so bleiben, ich möchte auch ein paar Leckereien mitnehmen.
Ich liebe spanische/kanarische und balearische Käsesorten und Schinken :!:
Nur mittelalten Gauda find ich langweilig!!!!! :?:
Ich hatte nicht vor Elfenbein oder Kroko mit zunehmen.
So uns jetzt komme ich wieder als Spielverderber und komme mit diesen links:
http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/..._eg/index.html
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post...gen/index.htmlZitat:
Beachten Sie jedoch, dass bei der Einreise aus bestimmten Gebieten mit einem speziellen steuerrechtlichen Status, wie z.B. die Kanarischen Inseln oder Britischen Kanalinseln, die Regelungen zu den Reisefreigrenzen für Waren aus nicht zur EG gehörenden Ländern gelten.
Hab mir die Artikel noch nicht genau durchgelesen, ich lasse sie deshalb unkommentiert stehen.Zitat:
Die nachfolgend aufgeführten Gebiete gehören zwar zum Zollgebiet der EG aber nicht zum Steuergebiet für Verbrauchsteuern und Mehrwertsteuern:
die britischen Kanalinseln
die Überseedepartements Frankreichs (Martinique, Guadeloupe, Réunion und Französisch-Guayana)
die Kanarischen Inseln
die Ålandinseln
der Berg Athos in Griechenland.
Bei der Einreise aus diesen Gebieten gelten auf Grund ihres speziellen steuerrechtlichen Status ebenfalls die Regelungen zu den Reisefreigrenzen für Waren aus Drittländern. Bei Überschreitung der Freigrenzen werden jedoch nur die Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Verbrauchsteuern erhoben.
:heul :heul
Toll jetzt bin ich wieder genau so schlau wie vorher.
Und würde das wahrscheinlich sicherheitshalber wieder bleiben lassen.
Also ich nehme an das es wohl hierbei nur um den Freibetrag der Einfuhr geht HOFFE ICH AUF JEDEN FALL. Obwohl, ich bringe normalerweise Wurst aus DE oder Bacon aus ENgland mit nie umgekehrt
@queru
Dies bezieht sich auf Wertgrenzen bei der Einfuhr und behandelt nicht die lebensmittelspezifischen Bestimmungen, die aufgrund der Möglichkeit des Einschleppens von evtl. Seuchen usw. bestehen.
Schmeckt auch nicht - ist aber "tierisches Erzeugnis"Zitat:
Zitat von mogan13
Habe eben noch mal einen Kollegen beim Zoll gefragt - der suchts raus.