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Erstaunlicherweise habe ich heute sehr viel erfahren, obwohl sie mir eigentlich gar keine Auskunft hätten erteilen dürfen. Beim juzgado de Telde liegt alles soweit vor, es fehlte nur ein Dokument oder Zertifikat (?), welches vom ministerio de fiscal bearbeitet, aber am 8.10. fertiggestellt wurde und bereits auf dem Weg zum juzgado ist. Danach steht wohl dem Erbe nichts mehr im Wege. Dauert voraussichtlich ein Monat, dann müsste mein Onkel die Erlaubnis vorliegen haben, damit meine Tante endlich das Haus erben kann.
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Eine Tante ist gestorben und ihr Bruder (lebt in D) erbt ein Haus auf GC. Was muss oder kann man machen, damit es nach dem deutschen Erbrecht behandelt wird? Oder geschieht das automatisch? Das glaube ich nicht, denn in Spanien gilt ja, dass die Kinder erben und nicht die Ehefrau. Könnt ihr da Auskunft geben? Wisst ihr was? Oder muss ich sofort zum Notar?
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Mit der Erberei ist das so eine Sache. Ist inzwischen etwas kompliziert geworden, Stichwort: Europäische Erbrechtsverordnung.
Die Tante war Deutsche oder Spanierin? Wo hat sie zuletzt gelebt? Hat sie ein Testament hinterlassen (da kann z.B. vom deutschen Erblasser festgelegt werden, dass deutsches Recht gelten soll).
Du siehst, Fragen über Fragen. Da in diesem Forum verständlicherweise kein Rechtsrat erteilt werden darf, rate ich zum Gang zu einem Anwalt, der sich im Erbrecht auskennt. Was willst Du beim Notar? Der beurkundet, der Anwalt berät.
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Hallo Gordita. Wir haben vor drei Jahren von einer Erbengemeinschaft (Deutsch/Norwegisch) auf GC eine Wohnung gekauft. Diese waren und wurden vertreten durch Pedro Cubas (Rechtsanwalt) im Torre II Edificio Mercurio Playa del Ingles. Hatte einen sehr, sehr guten Eindruck.
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Danke, ich hatte nämlich schon angefangen zu suchen. :-)
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Ich schreibe einfach weiter hier in diesem Threat, weil es immer noch ums Erben geht. :-) Ich hoffe, das ist okay, wenn nicht, bitte Bescheid geben.
Es ist jetzt so, dass ich erbe. Für die Abwicklung habe ich eine Asesoria beauftragt, die alle erforderlichen Unterlagen zusammensucht und in einer Wochen ist die Erbschaftsannahme bei einem Notar. Soweit so gut.
Nun geht es um die Erbschaftssteuern. Da kann ich den Betrag in Raten innerhalb von drei Jahren abbezahlen. Die Ratenzahlung wird von der Asesoria beantragt. Das ist auch soweit klar. Nun kommen meine Fragen.
Die Steuern muss ich in Sevilla zahlen, weil die Erblasserin in Sevilla lebte. Was ich mich frage, ist, wohin ich das Geld überweisen muss oder, wenn es abgebucht wird, wo (Webseite?) ich Bescheid geben kann, wenn ich eine Sonderzahlung leisten möchte. Oder kann ich hier zum Finanzamt gehen und um Auskunft bitten? Ich weiß nur nicht, ob die sich hier mit dem System in Andalusien auskennen, weil die Gesetze ja pro Bundesland unterschiedlich sind.
Bei normalen Steuern bekommt man ja Bescheid, was bei den Erbschaftssteuern nicht so ist. Leider bekomme ich von der Asesoria hierzu keine Auskünfte, aber ich muss in einer Woche schon einen Teil überwiesen haben, deshalb eilt das alles ein wenig.
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen, wo ich mich erkundigen kann.
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Ich stelle gleich noch eine Frage. Erst hieß es, dass ich in GC die Steuern zahlen muss, weil die Immobilie auf GC ist. Nun soll ich die Steuern in Sevilla zahlen, weil dort der Erblasser wohnte. Weiß einer von euch, ob nicht der Standort der Immobilie entscheidet?
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Um eine 100%ige Antwort zu bekommen würde ich in diesem Fall direkt im Finanzamt nachfragen.
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Du meinst, dass ich das auch beim hiesigen FA nachfragen kann? Denn telefonisch tue ich mich einfach schwerer, als wenn ich mit den Leuten persönlich spreche.