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Laut dem Artikel arbeitet man aktuell noch auf 3 weiteren Ebenen:
Juristisch: Ein Einspruch durch die Staatsanwaltschaft Spaniens (Wenn ich es richtig verstehe sollen sie den Einspruch der dem Rathaus abgelehnt erneut einreichen). Hier hat man aber wenig Hoffnung auf Erfolg, da alle Einsprüche seit 2002 abgelehnt wurden.
Politisch: Alternative Auswege mit dem Kultusministerium
Verhandlungen mit den betroffenen Eigentümern welche das Abrissurteil erzielt haben.
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Na, dann hoffen wir mal auf Einsicht und gütliche Einigung irgendwie, ohne dass die Bagger rollen müssen ... Danke für den Update, TC 490!
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Die Partei PP hat im Senat einen Antrag gestellt die Bibliothek „von öffentlichem Nutzen und allgemeinen Interesse“ zu deklarieren. Dies soll im Staatshaushaltsgesetz 2016 verankert werden.
Danach kann der Staat die Rechte an diesem Gerichtsurteil, welches zum Abriss der Bibliothek führen würde, zwangsenteignen.
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Ein Urteil des obersten Gerichts erkennt die Bibliothek als von öffentlichem Interesse an, der Abriss des Gebäudes ist vom Tisch und die Kläger werden entschädigt.
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Das oberste Verwaltungsgericht hat eine Entschädigung der Kläger abgelehnt. Sie reklamierten 4,3 Millionen Euro vom Rathaus Las Palmas de GC. Mit diesem Urteil sollte nun dieses Thema welches vor mehr als 21 Jahren begann gänzlich vom Tisch sein.