Das ist ja mal ne Gute nachricht. Danke habe mir den spanischen Brief kopiertZitat:
Zitat von europa2011
lg Horst
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Das ist ja mal ne Gute nachricht. Danke habe mir den spanischen Brief kopiertZitat:
Zitat von europa2011
lg Horst
In Bezug auf den Artikel der Infocanarias möchte ich anmerken, dass dieser vom 24.11.2005 ist und das von mit verlinkte Gesetz und die daraus übersetzten Auszüge sind vom 8.5.2009.
Damit will ich ausdrücken, dass der Artikel in der Infocanarias evtl. nicht mehr aktuell ist in Bezug auf die medizinischen Untersuchungen.
Und immerhin zeigt mein ursprüngliches posting ja, dass man eine Strafe bekommt wenn man den medizinischen Test nicht gemacht hat.
Bezüglich meiner Übersetzung die als Registrierungspflicht verstanden wird ist möglicherweise etwas anderes gemeint:
Es heisst: "5. El titular del permiso de conducción que haya adquirido su residencia normal en España, y deba someterse a la normativa española de acuerdo con lo dispuesto en el apartado anterior, una vez superada la prueba de control de aptitudes psicofísicas, continuará en posesión de su permiso de conducción, procediéndose a la anotación en el Registro de conductores e infractores del período de vigencia que le corresponda según su edad y la clase de permiso de que sea titular."
Vielleicht ist damit nicht die Registrierung des Führerschein selbst gemeint sondern es wird nur in diesem Register eingetragen, dass dieser Führerschein bis dann und dann gültig ist um in Spanien zu fahren und am Datum X wieder ein Gesundheitstest gemacht werden muss um weiterhin in Spanien fahren zu dürfen.
Anhand des Textes kann ich nicht 100% entnehmen ob man das nun den Führerschein registrieren nennt oder ob in dem Register der Fahrzeugführer nur eingetragen wird, dass eine Person bis Datum X in Spanien fahren darf.
Vielleicht kann uns jemand Klarheit geben, der den Gesundheitstest schonmal gemacht hat mit einen deutschen Führerschein.
Ja, ds wär sehr interessant, weil wir auch Residenten sind, den österr. Führerschein haben und ev. die Gesundheitsprüfung damit hier machen möchten !!
In Ö gibts derzeit eben auch keine Prüfung und der Führerschein ist unbefristet ausgestellt.
Eine Frage noch, gehört zwar nicht hier rein, aber:
Weiss jemand, ob auch auf Gran Canaria die Einführung der Residencia in Scheckkartenformat geplant ist ?
Norbert
Zitat:
Zitat von HombreGranCanaria
Das man den Gesundheitscheck machen muss ist mir nun klar den werde ich machen so das ich oder meine Cindy keinerlei Denuncias bekommen. Aber in erster Linie gings mir darum ob unser Führerschein was eingestantzt wird. Da dies ja nicht der Fall ist was auch das Schreiben aussagt bin ich ja recht zufrieden.
Das man sich anpassen muss wenn man in einem anderen Land lebt ist ja wohl jedem klar auch gehören solche Sachen dazu wie gesundheitstest usw. nur wenn es eben an Deutsche Dokumente geht die wo dann für Probleme sorgen im Heimatland wenn sie durch das Gastland evl. verändert werden, das geht eben meiner Meinung nicht.
Und danke dir Queru das du dich so bemühst uns aufzu klären was denn genau Sache ist denn es ist ja wichtig für alle.
lg Horst
Also ich bin mir da immer noch nicht so ganz sicher.
Sollte man evtl. mal beim Verkehrsministerium anfragen, denn die Gesundheutskontrolle ist ja nicht EU-Weit geregelt, soweit das in D nicht erforderlich ist denke ich das es hier auch nicht der Fall sein müsste. Kann mich da aber auch irren.
Wie gesagt das Ministerium müsste das per Gesetzestext genau darlegen können, oder wir fragen einfach mal bei info Canarias an, ob die da schon aktuelle Infos zu haben...??
Der Gesundheitstest ist und war schon immer Pflicht, denn er ist auch für Spanier Pflicht und darum auch für Ausländer die sich in Spanien niederlassen.
Was auf jeden Fall der Nachfrage wert wäre ist ob man im Falle wenn man die Gesundheitsprüfung mit einem ausländischen Führerschein macht, das einer registrierung des Führerscheins gleich kommt und ob nur aufgrund der Tatsache des Testes in den deutschen Führerschein die NIE Nr. eingestanzt wird.
Wer einen spanischen Führerschein hat kennt dieses Problem überhaupt nicht, da er nach jeder Gesundheitsprüfung einen nagelneuen Führerschein bekommt.
Was kostet so ein Test überhaupt und was machen die da genau?
Was gemacht wird steht auf der 1. Seite dieses threads posting vom 25.4. um 9:44 Uhr. Was es kostet weiss ich momentan auch nicht.
Hier:Zitat:
Zitat von leo-gc
Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein
Artikel 1
(3) Begründet der Inhaber eines gültigen Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat als dem, der den Führerschein ausgestellt hat, so kann der Aufnahmemitgliedstaat seine einzelstaatlichen Rechtsvorschriften hinsichtlich der Gültigkeitsdauer des Führerscheins, der ärztlichen Kontrolle und der steuerlichen Bestimmungen auf den Führerscheininhaber anwenden und auf dem Führerschein die für die Verwaltung unerläßlichen Angaben eintragen.
Damit hat sich auch die Frage erledigt, ob spanische Behörden auf deutschen Fühererscheinen Eintragungen machen dürfen.
Ad Kosten: wenn ich mich richtig erinnere sind's 36 Euro