So hab gerade den Text durchgelesen. http://www.boe.es/boe/dias/2011/09/1...2011-14809.pdf
Es sieht so aus, dass der Kelch an den meisten Nicht-Residenten vorbei geht. Artkel 28.3. wurde geändert auf:
Das würde bedeuten, dass der Freibetrag von 700.000 Euro auch für Nicht-Residente anzuwenden ist.Zitat:
Tres. El mínimo exento señalado en el apartado anterior será aplicable en el caso de sujetos pasivos no residentes que tributen por obligación personal de contribuir y a los sujetos pasivos sometidos a obligación real de contribuir.
Da diese Steuer aber weiterhin an die autonomen Regionen geht haben die das Recht jetzt noch ihrerseits Anpassungen vorzunehmen. Sie könnten auch an diesem Freibetrag noch was drehen. Wollen wir hoffen dass die autonome Region Kanaren nach Möglichkeit nichts mehr an dem Gesetz dreht und es so belässt wie es jetzt ist.