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Ab dem 6. Juli wird das Verfahren gegen den Angeklagten stattfinden.
Anscheinend fordert die Staatsanwaltschaft 11,5 Jahre Haft (statt der 8,5 die ich ursprünglich schrieb). Die Verteidigung fordert Freispruch. Es sind 29 Zeugen geladen davon 13 Polizisten.
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Beim heutigen Verhandlungstag erklärte der Angeklagte dass er unschuldig ist. Die Opfer erkannten ihn wieder als die Person die sie angegriffen hatte.
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Der Täter wurde zu 6 Jahren Haft verurteilt.
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Sprachlos :cry: :cry: :cry:
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Hier kann man wohl auch sprachlos sein. In erster Linie bin ich es aber in Bezug auf die erwähnte Vorstrafe. Wenn jemand 2004 seine Tochter sexuell missbraucht, wieso ist er dann im Januar 2008 auf freiem Fuß? :?:
Zumal und insbesondere da die Perspektive ja nicht positiv war. Hier ist man dann immer wieder schnell bei der Frage, wieviel Bestrafung und wieviel Besserung einschließlich der Reue des Täters setzen die Strafgesetze und in Folge die Gerichte eigentlich voraus?!
Im vorliegenden (letzten) Fall ist das schwieriger, denn hier wird ja durch den Betrachter eine erwartete Tat in Folge (nur) konkludent angenommen. Ohne die Details zu kennen gehe ich davon aus, dass es in Deutschland nicht gelungen wäre eine Strafe in vorliegender Höhe zu erlangen. Denn das was wir erwarten ist ja (Gott sei Dank!) nicht eingetreten und bestraft wird Fehlverhalten -- hier also die versuchte Entführung.
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Die 6 Jahre setzen sich zusammen aus 2 versuchten Freiheitsberaubungen, 1 illegalen Waffenbesitz und 1 Diebstahl eines Fahrzeugs. Von der Nötigung wurde er freigesprochen da ihm nicht bewiesen werden konnte, dass er eine der beiden Minderjährigen in Arucas verfolgt hatte um sie zum Einsteigen in sein Fahrzeug zu zwingen. Laut dem Urteil hat sich jene Minderjährige in Widersprüche verwickelt.
Den Einspruch der Verteidigung, dass die Opfer das Bild des Täters vor der Gegenüberstellung in den Medien gesehen haben lehnte das Gericht ab und sagte die Gegenüberstellungen hätten vorher stattgefunden.
Warum er trotz des vorherigen Urteils auf freiem Fuss war entzieht sich meiner Kenntnis und es wurde in dem Urteil auch nicht darauf eingegangen. Vielleicht war die vorherige Strafe unter 2 Jahren und soweit ich weiss wird eine erste Strafe unter 2 Jahre nicht angetreten. Dies ist aber nur eine Möglichkeit.
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Ich bin selber Vater von 2 Kindern Gott sei Dank beide erwachsen und ihnen wurde solche Schicksale erspart aber ich werde nie verstehen warum es so kranke Menschen gibt die solche Sachen machen. die Strafen hierfür sind meines erachtens zu gering
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Das Höchste Gericht hat eine der versuchten Entführung annulliert, konkret die der 25-jährigen in Telde am 8.4.2007. Außerdem verringerte es die Strafe für den illegalen Waffenbesitz. Das Gericht stellte fest, daß es in den Zeugenaussagen der beiden Opfer Widersprüche gab. So beschrieb eine den Täter als „nicht groß und dick“ während die andere sagte er ist 1,80 Meter groß und bei er Beschreibung des Tatfahrzeugs gaben sie 2 verschiedene Fahrzeugmodelle an.
Das Gericht legte jetzt die Gesamtstrafe auf 4 Jahre Haft fest. Der Täter sitzt seit 8.1.08 in Haft und somit kann er das Gefängnis in Kürze verlassen, denn nach Verbüßung 2/3 der Strafe kann er auf Bewährung entlassen werden.
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Ich denke in der BRD wäre es gar nicht erst zu einer 6-jährigen Bestrafung gekommen, da die Beweislage nicht ausreichend war zund die Opfer widersprüchliche Aussagen machten.
Aber mir erschließt sich nicht, was aus der Strafe für den Kindesmißbrauch geworden ist!?
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Von dieser Sache hab ich bisher nichts mehr gehört. Ist wahrscheinlich immer noch nicht vollstreckbar.