Ist nicht nur in at so:
http://www.faz.net/aktuell/gesellsch...-11800685.html
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Ist nicht nur in at so:
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Hallöle!
Nein, das ist auch hier in Deutschland nach der Gesetzesänderung gängige Praxis. Heißt also, Eintragungen in die Pässe der Eltern sind nicht mehr zulässig. Jede "Nase", die mitfliegt, braucht ein gültiges Ausweisdokument. Bei Kindern unter 10 Jahren ist der Kinderreisepass ab Tag der Ausstellung 6 Jahre gültig.
Bei der Beantragung in den Bürgerbüros der Städte und Gemeiden sind vorzulegen: ein biometrie-taugliches Lichtbild, evetuell eine Geburtsurkunde,das Kind muß bei Beantragung persönlich mit anwesend sein und die Einverständnis beider Elternteile nebst Ausweisen müssen vorgelegt werden.
Der Kinderpass kostet 13 Euronen und wird bei den jeweiligen Bürgerbüros vor Ort fertiggestellt.
Täglich aktualisiert kann man auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes nachschauen, welche Einreisevorschriften in den jeweiligen Ländern aktuell sind.
Liebe Grüße
Tina
Ja diese Information passt auch fúr Spanien, aber nicht wenn der Minderjährige innerhalb Spaniens reist. Im eigenen Land hat es die EU den jeweiligen nationalen Regierungen überlassen dies zu regeln und in Spanien genügt für Kinder unter 14 Jahren das Familienbuch oder die Eintragung im Reisepass der Eltern.
Ryanair argumentiert dagegen, dass sie sich nach den Flugsicherheitsnormen Irlands richten und dort wäre es vorgeschrieben, dass auch Minderjährige sich ausweisen müssen.
Auch im nagelneuen spanischen Sicherheitsgesetz der zivilen Luftfahrt steht es wieder so drin:
Artikel 4.1.4 (Seite 19)
http://www.seguridadaerea.es/NR/rdon..._Seg_Modif.pdf
Nach meinem Stand der Dinge, ist eine Eintragung in den Reisepass der Eltern garnicht mehr möglich, also unabhängig ob es nach Spanien oder z.b. Thailand geht, das Baby braucht sobald es reist (innerhalb sowie außerhalb der EU) einen eigenen Reisepass mit biometrischem Passfoto.
Wenn du dich auf meine postings beziehst dann hast du etwas falsch verstanden. Ein unter 14-jähriges Kind welches innerhalb Spaniens in Begleitung der Eltern fliegt braucht nicht in den Pass der Eltern eingetragen zu werden. Es genügt das wichtigste Dokument im Leben eines Menschen, die Geburtsurkunde.
Laut diesem heutigen Artikel http://www.laprovincia.es/espana/201...ni/486142.html wurde Ryanair erneut von einem spanischen Gericht verurteilt Schadensersatz zu leisten, da sie ein unter 14 Jahre altes Kind in Begleitung seiner Eltern nicht ohne Ausweisdokument von Valencia nach Sevilla mitnahm. Die Summe beträgt 930 Euro, davon sind 600 Euro für den moralischen Schaden welches das Kind erlitt und der Rest sind die Kosten für den Mietwagen den die Familie nehmen musste nachdem sie nicht fliegen konnten sowie die Kosten der 3 Ryanair-Tickets.
Laut einem Artikel in der La Provincia vom 12. Oktober hat Ryanair, nach mehreren Urteilen gegen sich, jetzt eingelenkt und akzeptiert es nun, dass unter 14-jährige die keine Identitätskarte besitzen und in Begleitung ihrer Eltern reisen sich mit dem Familienbuch ausweisen können. Achtung: Dies gilt nur für innerspanische Flüge.