Ich werde sobald ich Zeit habe einen spanische Rentenbescheid einscannen und hochladen und erklären wie die Summen zustande kommen.
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Ich werde sobald ich Zeit habe einen spanische Rentenbescheid einscannen und hochladen und erklären wie die Summen zustande kommen.
Hier schonmal ein spanischer Rentenbescheid. Genauere Erläuterungen kommen später oder morgen. Auf jeden Fall wird sich jetzt schonmal der ein oder andere über die wenigen Seiten wundern. Im Gegensatz zu deutschen Rentenbescheiden sehr übersichtlich.
http://www.gran-canaria-insider.info...5_Rente1_1.jpg
http://www.gran-canaria-insider.info...5_Rente2_1.jpg
http://www.gran-canaria-insider.info...5_Rente3_1.jpg
:!:
Wie einfach man das halten kann gegenüber DE.
Jep, hier geht man davon aus, dass die Daten die in der Datenbank der Rentenversicherung stehen richtig und komplett sind. In DE scheint es so zu sein, dass je nach Gesetzeslage sich Dinge ändern können, wie z.B. dass die Ausbildungszeit mal voll anerkannt wurde und mal nicht, dann kamen irgendwann die Kindererziehungszeiten dazu, bei Scheidung Versorgungsausgleich und all das führt dazu, dass sich so ein Rentenantrag in DE hinziehen kann, ausser man ist mit Kontenklärungen einigermassen auf dem Laufenden. Die spanische Rente ist nach 10-14 Tagen durch und die Kohle fliesst.
Frage zu dem von Dir eingescannten Bescheid.
Er ist ja auf der Basis der Anrechnung der letzten 15 Jahre.
Auch auf eine Berufszeit von 25 Jahren oder mehr?
Meines Wissens verringert sich die Rente pro fehlendes Pflichtjahr um 2 %, hast Du ähnliche Info?
Ja genau die Berechnung der Geldsumme erfolgt (noch) aufgrund der letzten 15 Jahre und nicht mehr. Im Falle des eingescannten Bescheids hat der Arbeiter 24 Jahre in ES gearbeitet. Das ist die erste Summe die abgezogen wird hinter dem Satz "Porcentaje por años de cotización 77%" soll heissen in diesem Fall bekommt der Arbeiter keine 100% sondern nur 77% da er keine 35 Jahre in ES eingezahlt hat.Zitat:
Zitat von felin
Hier die Tabelle:
Rentenbeginn nach 15 Arbeitsjahren=50% der vollen Rente
16=53%
17=56%
18=59%
19=62%
20=65%
21=68%
22=71%
23=74%
24=77%
25=80%
26=81%
27=82%
28=83%
29=84%
30=85%
31=86%
32=87%
33=88%
34=89%
35=100%
Alles klar, super danke :!:
Interessant vielleicht auch noch:
Es gibt nicht nur eine Minimum-Rente, genauso gibt es ein Maximum der Berechnungsgrundlage.
Aber beim Maximum gibt es verschiedene Kriterien, je nach Berufsstand.
Mit dieser Sache ist wahrscheinlich so macher ansässiger Steuerberater überfordert, denn wenn ich hier lebe und meine einzige Einnahme die spanische Rente ist, brauche ich bis zu 22.000 Euro/Jahr keine Einkommensteuererklärung zu machen. Deshalb braucht hier im Prinzip fast kein Rentner eine Steuererklärung zu machen.Zitat:
Zitat von Tax
Was passiert wenn eine deutsche Rente dazukommt od. die deutsche Rente die einzige Einnahme in Spanien ist? Rentenzahlungen unterliegen in Spanien der Quellensteuer. Da aber der deutsche Staat hier in Spanien nicht ansässig ist, kann er keine Quellensteuer abziehen und an den spanischen Staat abführen.
Das ist der Grund, dass für den Empfänger nicht der Freibetrag von 22.000 Euro zählt und er verpflichtet ist einen Einkommensteuererklärung zu machen, egal wie hoch die Rente aus DE ist.
Das ist die Theorie. In der Praxis denke ich interessiert sich das hiessige Finanzamt nicht dafür, vielleicht gibt es auch keinen Datenaustausch zwischen Finanzamt DE und Finanzamt ES was Rentenzahlungen betrifft und deshalb kommt ES gar nicht dran. Auf jeden Fall kenne ich 2 Rentner die seit Jahren Rente aus ES und DE kassieren und keine Einkommensteuer abgeben und denen ist bis heute nichts passiert.
Sehr viel schwerer / komplizierter wäre mein Fall.Zitat:
Zitat von queru
Die kleine monatliche Zahlung die ich bekomme ist keine Rente sondern ein Schadenersatz der monatlich aus gezahlt wird. Normalerweise wäre dieser schon vor Jahrzehnten vollständig fällig gewesen, wird aber in monatlichen Raten gezahlt. In Deutschland ist die Zahlung per Gesetz steuerfrei und darf nirgends und in keiner Form irgendwie angerechnet werden ( auch nicht bei Sozialhilfe ). So wie ich es sehe könnte auch der spanische Staat, nach dem DBA keinerlei Anrechnung vornehmen, da dieser Fall auch nicht durch das DBA abgedeckt ist.
Andererseits würde mich mal interessieren wie hoch die Steuerliche Belastung in Spanien ist für einen deutschen Rentner der seinen Wohnsitz zB auf GC hat. Dieser Fall dürft recht häufig vorkommen. Hier würde ich das gerne mal im Vergleich Deutschland / Spanien sehen. So etwas kann auch interessant sein in Bezug auf die Wahl des Wohnsitzes.
Okay, ein Teil meiner Frage ist zwischnenzeitlich schon beantwortet.
Bleibt aber die Frage über
die Höhe der Quellensteuer
und wie das ganze
bei Abgabe einer Steuererklärung in ES für eine deutsche Rente aussieht.