Bei allem Verständnis ist sicher, dass er auch mit Helm den Unfall nicht überlebt hat.Zitat:
Zitat von queru
Frage aber trotzdem. Wenn es schon auf dieser Straße keine Helmpflicht gibt, wo denn dann überhaupt?
fio
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Bei allem Verständnis ist sicher, dass er auch mit Helm den Unfall nicht überlebt hat.Zitat:
Zitat von queru
Frage aber trotzdem. Wenn es schon auf dieser Straße keine Helmpflicht gibt, wo denn dann überhaupt?
fio
Helmpflicht gilt auf Strassen ausserhalb von Städten auf spanisch genannt "interurbana". Diese Strasse ist aber seit 2007 zwischen Bahía Felíz und mindestens bis zur Kreuzung nahe des Leuchtturms Maspalomas "urbana" also städtisch.
Ab Bahía Felíz in Richtung Vecindario ist z.B. Helmpflicht und spätestens ab dem Hospital Meloneras in Richtung Pasito Blanco auch, evtl. sogar schon ab der Kreuzung vorher (bei der Tankstelle) das weiss ich nicht 100%.
Offenbar gab es gestern wieder einen schweren Unfall mit einem Radfahrer auf der GC-500 und zwar auf Höhe Playa del Cura
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Anhand der Bilder die ich gesehen hatte, habe ich das Gefühl, dass er entweder im Tunnel oder direkt bei der Ausfahrt aus diesem Tunnel angefahren wurde. Wenn es so ist, so ist dies wahrscheinlich auch durch Leichtsinn des Radfahrers passiert denn ich weiss, dass die allermeisten Radfahrer (speziell die Rennradfahrer) die relativ kurzen Tunnels die in dieser Gegend sind ohne Licht durchfahren. Wenn er dann auch noch keine Warnweste anhatte und der Autofahrer evtl. durch Lichtunterschiede zwischen Sonne und Dunkelheit im Tunnel geblendet war bzw. selbst kein Fahrlicht eingeschaltet hatte, mit dem er das Fahrrad bzw. eine mögliche Warnweste des Fahrradfahrers besser hätte sehen können, dann kann sowas immer wieder passieren. Das ist das tägliche Roulette das die Fahrradfahrer riskieren wenn sie ohne Licht da durchfahren.
... in den Tunnels habe ich immer ein blödes Gefühl, wenn ich mit dem Auto durchfahre...
Fährt man zu langsam, dann fährt der Nachfolgend eauf, fährt man zügig, dann kann man keine Hindernisse oder Radfahrer erkennen, schon gar nicht bei blendendem Gegenverkehr.
Klingt nach der so typischen unglücklichen Verkettung von Umständen. Er war halt -so traurig es klingt- zur falschen Zeit am falschen Ort. Ggf. schlecht zu sehen und der PKW-Fahrer dürfte ihn schlichtweg übersehen haben. Falls der Pkw-Fahrer nüchtern war, wovon erst mal auszugehen ist und er das gültige Tempolimit eingehalten hat -ermittelt in der Regel der Unfallsachverständige (zumindest in Deutschland)- dürfte ihn keine empfindliche Strafe erwarten. In D könnte er sogar mit einer Einstellung gegen Geldauflage an die Staatskasse oder eine soziale Einrichtung rechnen. Begründung: Erhebliches Mitverschulden des Opfers bei eigener geringer Schuld.
gewiss, unglücklich gelaufen, für beide.
das zeigt aber auch, wie unsicher die alten Tunnel sind, davon abgesehen könnte vielleicht die Diskussion nach sehtests wieder aufkommen, die manche immer noch ignorieren.
Gruss Thomas
Laut einem Zeitungsbericht hat der Lieferwagenfahrer selbst der Polizei gesagt, dass er auf der linken Fahrspur unterwegs war und er wollte auf die rechte Spur wechseln. Durch die Intensität des Lichts (keine Ahnung was damit gemeint ist) hätte er die Gruppe von 3 Radfahrern überhaupt nicht gesehen. Als er auf die rechte Spur wechseln wollte hätte er mit dem Seitenspiegel den Radfhrer an der Schulter berührt.Zitat:
Zitat von queru
Ich kann mir vorstellen er meinte damit das die Sonne ihn geblendet hattel.