Fragen bezüglich Eröffnung im Gastgewerbe
Hi, ich fang mal langsam an die Fragen zu beantworten, habe momentan wenig Zeit und daher kommen die Antworten stückchenweise. Die Antworten sind unverbindlich, ich kenne die aktuelle Gesetzeslage nicht zu 100%.
Zitat:
Auf wie viele gesetzlich vorgeschriebene Urlaubstage hat der Arbeitnehmer anspruch?
30 natürliche Tage. Dabei ist zu bedenken, dass in Spanien die Urlaubswoche mit 7 Tagen gerechnet wird und nicht mit 5 wie z.B. in DE.
Ausserdem hat der Arbeiter das Recht auf 14 Feiertage.
In der Praxis speziell von Bewirtungsbetrieben ist eigentlich, dass man dem Arbeiter 48 Tage (Urlaub + Feiertage) frei gibt, da dieses Personal meistens an den Feiertagen arbeiten muss. Warum 48 statt 44 wirst du fragen? Nun weil im Falle dass ich die 14 Feiertage in einem Stück nehmen muss darin auch 4 "normale" freie Tage verloren gehen würden. Deshalb zählt man diese 4 Tage dazu.
Re: Fragen bezüglich Eröffnung im Gastgewerbe
Zitat:
Zitat von lighty
Ausserdem hat der Arbeiter das Recht auf 14 Feiertage.
In der Praxis speziell von Bewirtungsbetrieben ist eigentlich, dass man dem Arbeiter 48 Tage (Urlaub + Feiertage) frei gibt, da dieses Personal meistens an den Feiertagen arbeiten muss. Warum 48 statt 44 wirst du fragen? Nun weil im Falle dass ich die 14 Feiertage in einem Stück nehmen muss darin auch 4 "normale" freie Tage verloren gehen würden. Deshalb zählt man diese 4 Tage dazu.
Die 48 Urlaubstage bekommen alle die im Sektor:
Hostelería-Turismo
beschäftigt sind.
Ist aber von dem Vertrag abhängig, hat man laut Vertrag Anspruch auf wöchentliche freie Tage, hat man auch nur auf 30 Tage Urlaub Anspruch.
Vielleicht sollte man besser schreiben: "sollten bekommen"
Re: Fragen bezüglich Eröffnung im Gastgewerbe
Zitat:
Zitat von felin
...hat man laut Vertrag Anspruch auf wöchentliche freie Tage, hat man auch nur auf 30 Tage Urlaub Anspruch.
...plus die 14 Feiertage.
Re: Fragen bezüglich Eröffnung im Gastgewerbe
Zitat:
Zitat von queru
Zitat:
Zitat von felin
...hat man laut Vertrag Anspruch auf wöchentliche freie Tage, hat man auch nur auf 30 Tage Urlaub Anspruch.
...plus die 14 Feiertage.
... aber man kann die 14 Tage nicht einfach an den Urlaub anhängen, darum spielte es in diesem Zusammenhang keine Rolle.
Re: Fragen bezüglich Eröffnung im Gastgewerbe
Zitat:
Zitat von felin
Zitat:
Zitat von queru
Zitat:
Zitat von felin
...hat man laut Vertrag Anspruch auf wöchentliche freie Tage, hat man auch nur auf 30 Tage Urlaub Anspruch.
...plus die 14 Feiertage.
... aber man kann die 14 Tage nicht einfach an den Urlaub anhängen, darum spielte es in diesem Zusammenhang keine Rolle.
Wenn man die Feiertage in der Regel freinehmen kann, dann spielt es keine Rolle. Wenn man aber überwiegend an Feiertagen arbeitet, oder ein Feiertag in den Urlaub (für den man ja bereits einen Urlaubstag abgezogen bekommt) oder auf einen der ordentlichen freien Tage des Arbeiters fällt, dann müssen diese zwingend an den Urlaub drangehängt werden, ausser Firma und Arbeiter treffen eine andere Vereinbarung. Zumindest ist dies die Regelung im Manteltarif der "Hostelería".
Re: Fragen bezüglich Eröffnung im Gastgewerbe
Zitat:
Zitat von queru
Zitat:
Zitat von felin
Zitat:
Zitat von queru
Zitat:
Zitat von felin
...hat man laut Vertrag Anspruch auf wöchentliche freie Tage, hat man auch nur auf 30 Tage Urlaub Anspruch.
...plus die 14 Feiertage.
... aber man kann die 14 Tage nicht einfach an den Urlaub anhängen, darum spielte es in diesem Zusammenhang keine Rolle.
Wenn man die Feiertage in der Regel freinehmen kann, dann spielt es keine Rolle. Wenn man aber überwiegend an Feiertagen arbeitet, oder ein Feiertag in den Urlaub (für den man ja bereits einen Urlaubstag abgezogen bekommt) oder auf einen der ordentlichen freien Tage des Arbeiters fällt, dann müssen diese zwingend an den Urlaub drangehängt werden, ausser Firma und Arbeiter treffen eine andere Vereinbarung. Zumindest ist dies die Regelung im Manteltarif der "Hostelería".
queru,
das betrifft NUR den Manteltarifvertrag "Hosteleria"
Hat man diesen nicht, hat man nur auf die 30 Tage Urlaub Anspruch.
Feiertage, die in der Zukunft liegen, kann man nicht im Vorfeld nehmen. (ausgenommen Hosteleria, weil Feiertage dort in diesem Sinn kein Thema sind)
Man kann natürlich eine Vereinbarung treffen, gearbeitete Feiertage an den Urlaub ahängen zu dürfen. Das ist aber nicht Manteltarifkonform, geschweige denn Arbeitsrechtskonform.
Ich denke schon das das wichtig ist, nicht das jemand versucht beim Arbeitsgericht etwas versucht und dann eine Bauchlandung erlebt.
Ich habe hier beide Vertragsformen an der Backe, ist ein sehr komplexes Thema.