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Thema: Arbeitslos

  1. #1
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    Arbeitslos

    Wer in Deutschland Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe hat, kann sich diese Bezüge drei Monate lang auch unter südlicher Sonne auszahlen lassen. Den gesetzlichen Rahmen dafür bildet das Recht auf freie Wahl von Wohn- und Arbeitsort innerhalb der Europäischen Union.

    Der Weg zum deutschen Arbeitslosengeld im Ausland ist einfach. Voraussetzung sind lediglich Ansprüche nach dem deutschen Gesetz und eine Adresse dort, wo man Arbeit suchen will. Der Arbeitslose bekommt von seinem zuständigen Arbeitsamt in Deutschland problemlos mehrere Formulare, die dann beim spanischen Arbeitsamt vorgelegt werden müssen. Auch Kranken- und Sozialversicherung gehen für diese Zeit auf das Gastland über.





    Welche Jobmöglichkeiten gibt es auf Gran Canaria?

    Der Tourismus ist nach wie vor der grösste Industriezweig Gran Canarias und somit auch der grösste Arbeitsmarkt. Jobs im Gastgewerbe (vor allem in Bars und Restaurants), sind auch für nicht oder wenig Spanisch-sprechende relativ leicht zu finden, vor allem während der Wintermonate werden immer Leute im Gastgewerbe gesucht.
    Spanisch dagegen ist fast immer Voraussetzung für Jobs an Rezeption, Büro und im Verwaltungsbereich.
    Dienstleistungen rund um den Tourismus sind auch vor allem im Süden der Insel stark gefragt ... und mit der richtigen Idee und Umsetzung hat man auch auf Gran Canaria gute Chancen



    Wie ist das Durchschnittseinkommen?

    Ein Mann verdient in Durchschnitt 19.000 Euro im Jahr.

    Eine Frau weitaus weniger ca. 15.000 Euro im Jahr.




    Brauch ich eine Arbeitsgenehmigung?

    Wenn Sie aus dem EU-Raum kommen, nein. Das einzige was Sie benötigen ist eine Steuernummer (N.I.F. – número de identificación fiscal). Diese erhalten Sie am jeweils zuständigen Polizeikommissariat/Ausländerstelle.

    Achten sollten Sie aber darauf immer einen Arbeitsvertrag von Ihrem Dienstgeber zu bekommen, und diesen gegebenenfalls von einer dritten Person lesen zu lassen – sonst könnten böse Überraschungen auf Sie zukommen.

    Besonders zu beachten:

    Ihnen angebotene Arbeitsverträge bitte gut durchlesen bevor sie unterschreiben.
    Einige Arbeitgeber versuchen 3 Monatsverträge zu schließen, somit verlieren sie den Anspruch auf bezahlten Urlaub.

    Der Arbeitgeber ist verpflichtet sie über das staatliche Gesundheitssystem zu versichern!

    Als Nicht-EU-Bürger dürfen Sie sich 3 Monate auf der Insel aufhalten, eine längere Aufenthaltsgenehmigung bzw. Arbeitsgenehmigung muss beantragt werden.



    Noch andere Papiere oder Genehmigungen?

    Auf jeden Fall sollten Sie sich am Gemeindeamt (Einwohnermeldeamt) registieren lassen. Dazu benötigen Sie einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder Residencia und Ihren Mietvertrag oder die Kaufurkunde Ihres Hauses oder Wohnung.
    Diese Eintragung (empadronamiento) brauchen Sie z.B. wenn Sie Ihre Kinder zur Schule anmelden, um an Kommunalwahlen teilzunehmen, bzw. einfach um die "Residenten-Ermässigungen" auf die Wasserrechnug und z.B. Flug- und Fährtickets zu erhalten.

  2. #2
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    VORSICHT :

    Wie ist das Durchschnittseinkommen?

    Ein Mann verdient in Durchschnitt 19.000 Euro im Jahr.

    Eine Frau weitaus weniger ca. 15.000 Euro im Jahr. ***************

    Das mag statistisch richtig sein, aber das normale NETTO-Einkommen liegt bei Frauen bei 620 € und bei Männern bei 850 € dazu kommen Extrazahlungen, die bei vielen Firmen aber schon im Monatslohn integriert sind !!

  3. #3
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    Ich nehme auch an das das genannte Einkommen über dem
    Bruttoeinkommen mit allen Zusatzkosten liegt.

  4. #4

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    Kira, Du liegst schon sehr richtig.
    Da bekommt jeder Arbeitslose und Soziempfänger in Deutschland schon mehr.

    Wenn man dann noch Miete etc. davon bezahlen muß, kann jeder selbst ausrechnen was zum Leben übrig bleibt.
    Darum sind hier auch viele Neuzugereiste, die in WG´s wohnen.

    Es sollte auf jeden Fall alles gut überlegt sein.

  5. #5
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Re: Arbeitslos

    Zitat Zitat von ONKELPRIMO
    Wenn Sie aus dem EU-Raum kommen, nein. Das einzige was Sie benötigen ist eine Steuernummer (N.I.F. – número de identificación fiscal). Diese erhalten Sie am jeweils zuständigen Polizeikommissariat/Ausländerstelle.
    Da muss ich doch gleich wieder den Besserwisser raushängen lassen:
    Bevor man eine N.I.F. bekommt braucht man zuerst eine N.I.E. (zumindest im Falle, dass derjenige keine Residencia hat, denn die Residencia Nr. und die N.I.E. sind identisch, kommen ja auch von der selben Behörde)
    N.I.E. heisst Número de Identificación de Extranjeros.
    Das ist deshalb so, weil ja ein Ausländer in Spanien eine einmalige Nummer braucht, die sich sein Leben lang nicht mehr ändert, genauso wie jeder Spanier eine einmalige Nr. bekommt für sein ganzen Leben.
    "Ja ich weiss, das mögen die Deutschen gar nicht, alle Bürger durchnummerieren"

    Nun gut, die NIE gibt es bei der Comisaria de Policia (genauer vom Innenminister) und mit dieser NIE kann man dann die NIF bekommen, aber natürlich vom Finanzamt und nicht von der Comisaria.

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