Am 1. Juli tritt in Spanien die Reform des Arbeitsgesetzes in Kraft.
Die Reformen wurden gemeinsam mit Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern ausgearbeitet. Wichtigster Punkt im überarbeiteten Gesetz sind die Zeitverträge. Betriebe, die hauptsächlich mit solchen befristeten Verträgen arbeiten, sollen verstärkt überprüft werden, eine "Verlängerung" dieser Verträge wird zukünftig nicht möglich sein. Arbeitgeber, die solche Arbeitsverhältnisse in "unbefristete Verträge" umwandeln, sollen mit großzügigen Abgabenerleichterungen belohnt werden, zumindest in der ersten Frist bis zum 1. Januar 2007. Desweiteren ist eine Änderung der Arbeitslosenbezüge geplant. Die sollen zukünftig nicht mehr prozentual vom bisherigen Gehalt berechnet werden, stattdessen gibt es Fixbeträge, je nach Alter, Familienstand und Ausbildung. Das Gesetz wurde heute im Boletín Oficial del Estado (Staatsanzeiger) veröffentlicht.