Zitat Zitat von Sumcocan
Verfahren einleiten heisst aber nicht zwangsläufig Abriss ?
Wenn ich ich nicht irre, und die Häuser NICHT auf öffentlichen Grund stehen, und vor Inkraftreten des "Ley de la Costa" erstellt wurden, dürfen sie doch stehenbleiben , oder !?!?
Nun bei dem konkreten Fall der gestern im öffentlichen kanarischen Mitteilungsblatt veröffentlicht wurde handelte es sich um ein Haus mit einer Fläche von ca. 67 m2 das seit mehr als 4 Jahren existiert und sich sich innerhalb der mojones (Markierungssteine dee Küstendirektion) Nr. 59 und 60 befindet. Der Text schreibt weiter, dass das Gebäude in die “zona de servidumbre de tránsito“ eingedrungen ist. Diese “zona de transito“ sind 6 Meter vom Meeresufer; sie muss komplett frei bleiben für die Fußgängerallgemeinheit und für Kontroll- und Rettungsfahrzeuge. Für die Küstendirektion gibt es in diesem Falle nur eine Lösung: Der Abriss.
Wie es mit den anderen Häusern aussieht weiß ich nicht, die Verfahren werden ja auch gegen jeden Eigentümer individuell geführt, jedoch scheint dieses Haus das erste dort zu sein welches etwas von der Küstendirektion gehört hat.
Der Orden Ministerial auf den sich die Küstendirektion bezieht ist jedenfalls der Deslinde (Abgrenzung) vom 17.4.1984. Dies ist im Normalfall auch der Zeitpunkt an dem die Grenzsteine gesetzt wurden. Zumindest für alles was nach diesem Zeitpunkt errichtet wurde dürfte es wohl kein Entrinnen geben.