Letztendlich wird es die Küstendirektion sein, die bei Gericht die Zwangsräumung der letzten verbliebenen Bewohnerin des Hauses La Tortuga beantragen muss. Zuvor lebte sie mit ihrem Partner dort, der befindet sich nunmehr wegen gesundheitlicher Probleme in einem Krankenhaus. Von Seiten des Rathauses hatte man versucht sie, wegen ihrer geistigen Behinderung, als unfähig erklären zu lassen, dies hat jedoch nicht gefruchtet.