Schlecht erklärt von der Bank, diese Gebühr fällt an für eine Anfrage ans Innenministerium, ob die betreffende Person nicht mittlerweile resident geworden ist. Diese Anfrage jährlich oder zweijährlich (weiss es nicht genau) zu machen, dazu ist die Bank verpflichtet. Und dann gibt sie diese Gebühr natürlich an den Kunden weiter.Zitat von Rosi
Soweit ich weiss, kann aber auch der Kontoinhaber selbst diese Bestätigung vom Innenministerium bei der Bank abgeben, hab aber keine Kenntnis darüber, ob das schonmal jemand versucht hat.
Wenn aber jemand resident ist, fällt dieser Verwaltungsakt weg und demnach auch die Gebühr dafür.