Hola ich habe folgendes in der Zeitung Info Canarias ,aber auch im Gästebuch dort gefunden und möchte es einfach mal zum nachlesen hier reinstellen:

Sehr verehrte Frau Albers,

wenn Sie meine Meinung nicht interessiert, dann lesen Sie sie doch einfach nicht. Oder meinen Sie, dass Recht der freien Meinungsäusserung stünde nur Ihnen alleine zu?

Im übrigen verstehe ich Ihre Aufregung nicht. Es sei denn, wir hätten den veröffentlichten Unsinn (“Polizei zwingt ausländische Verkehrssünder zum Umtausch ihres Führerscheins”) Ihnen zu verdanken.

Soweit ich neben meiner gewerblichen Werbung weitere Aufmerksamkeit auf meine Person lenken möchte, brauche ich ganz sicherlich nicht auf verantwortungslose Pressemitteilungen zu warten, die nach dem Ley General de Publicidad (Ley 34/1988 de 11 de noviembre) in Verbindung mit dem Ley General para la Defensa de los Consumidores y Usarios (Ley 26/1984 de 19 de Julio), strafbar sind.

Zu Ihrer Kenntnisnahme: dem Gratisblatt lagen meine aufklärenden Informationen bereits am 04.09.2006 vor. Leider hat das Gratisblatt es aber noch nicht einmal für nötig erachtet, seine in Umlauf gebrachten Falschmeldungen, weder in seiner Oktober-, noch in seiner Novemberausgabe, zu berichtigen.

Vielleicht hätten Sie sich, statt mir unlautere Motive zu unterstellen, einmal fragen sollen, wie viele unserer Landsleute sich aus Angst vor Problemen mit der hiesigen Polizei, aufgrund dieses völlig falschen Artikels dazu genötigt fühlen könnten, ihren unbefristeten deutschen Führerschein, in einen befristeten spanischen Führerschein umzutauschen, mit folgenden weitreichenden Konsequenzen:

- Ablegung von Fahrtauglichkeitsprüfungen zwecks Führerscheinverlängerung in folgenden Abständen:
- Bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres: alle 10 Jahre
- Bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres: alle 5 Jahre
- Ab dem 70. Lebensjahr: alle 2 Jahre

Für die Führerscheinklassen C und D gelten kürzere Fristen (fünf, drei und zwei Jahre).

Die Verlängerung des Führerscheins ist nicht nur mit erheblichem Zeitaufwand verbunden, sondern auch mit Kosten, zur Zeit ca. 50,00 €. Für den Fall, dass der Führerschein seit mehr als vier Jahren abgelaufen ist, muss die Führerscheinprüfung komplett neu abgelegt werden.

In diesem Fall wäre die Führerscheinprüfung entsprechend der 2. EU-Führerscheinrichtlinie aus dem Jahr 1991, am Ort des ordentlichen Wohnsitzes abzulegen. Ordentlicher Wohnsitz ist in der Regel der Wohnort, an dem sich der Führerscheininhaber mindestens 185 Jahre im Tage aufhält, oder bei verschiedenen Wohnorten derjenige, an dem die persönlichen Bindungen des Führerscheininhabers liegen, sofern er regelmässig an diesen Ort zurückkehrt. Also für uns Residente: Lanzarote oder eine der anderen Kanarischen Inseln.

Felicitas Hofacker
Rechtsanwältin

Dann die Antwort darauf, auch vom Webmaster:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Info-Canarias Leser, verehrte Frau Hofacker,

die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht auf Ihren Seiten folgendes:
...; dieses Urteil entbindet aber hier gemeldete EU-Bürger (gemeint sind in Spanien gemeldete EU-Bürger; Anmerk. der Verfasserin) nicht von der Verpflichtung, sich - wie spanische Staatsangehörige - regelmäßigen ärztlichen Fahrtauglichkeitsprüfungen zu unterziehen.
Ab dem Zeitpunkt der Niederlassung in Spanien sind Fahrtauglichkeitsprüfungen in folgenden Abständen für Inhaber der Führerscheinklassen A, B und E abzulegen:
-bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres: alle 10 Jahre
-bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres: alle 5 Jahre
-ab dem 70. Lebensjahr: alle 2 Jahre
Für die Führerscheinklassen C und D gelten kürzere Fristen (5, 3 und 2 Jahre).
Dem Antrag auf Überprüfung oder Verlängerung muß das entsprechende Fahrtauglichkeitszeugnis, das vom örtlich zuständigen "Centro de Reconocimiento de Conductores" ausgestellt wird, beigefügt werden. (Nachzulesen im Internet unter: http://www.madrid.diplo.de/Vertretun...erty=Daten.pdf)
Liebe Frau Hofacker, sind nun Ihre Informationen bzgl. des Führerscheinumtausches im Falle eines Verkehrsdeliktes genauso falsch, wie Ihre Informationen bzgl. der Fahrtauglichkeitsprüfung, welche ja nach Ihren Angaben hier für jeden Residenten mit deutschem Führerschein entfällt?
Ich habe diese Informationen nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, drei maßgebliche Stellen dazu befragt und von allen dreien dieselbe Auskunft erhalten. Da ich es allerdings als meine journalistische Pflicht ansehe, jedem Zweifel nachzugehen, werde ich nochmals bei entsprechenden Regierungsstellen nachfragen und das Ergebnis - wie immer es auch ausfällt - in meinem von Ihnen so despektierlich genannten "Gratis-Blatt" veröffentlichen.
Dass ich allerdings Ihren Angaben bzgl. des Umtausches des Führerscheins nicht gefolgt bin, scheint mir rückblickend erst einmal richtig. sind doch Ihre Behauptungen und Angaben was die Fahrtauglichkeitsprüfung betrifft auch völlig falsch...!
Mit freundlichen Grüßen, Susanne Bernard

WebMasterS: Nun ist es dann auch genug, bitte. Wir von info Canarias haben keinerlei Interesse daran, unsere Leser durch (halbe oder ganze) Falschmeldungen verunsichern zu lassen. Auf den Kanaren muss man etwas mehr Hintergründe kennen, um solche Dinge beurteilen zu können. Da fehlt es offensichtlich (mindestens) an Erfahrung. Mit folgenden Informationen möchten wir dieses Thema jetzt beenden.

Richtig ist

1. Kein deutscher Resident muss seinen Führerschein umschreiben (oder registrieren lassen). Auch nicht bei einem punktabzugsfähigen Vergehen. Unter keinen Umständen.

2. Ein deutscher Resident mit deutschem Führerschein (der keine Residencia mehr braucht und den Führerschein nicht umschreiben lassen muss) ist bei der Straßenverkehrsbehörde gar nicht im Computer, kann also auch gar nicht zu einer Fahrtauglichkeitsprüfung gebeten werden.

3. Sollte irgendein (schlecht informierter) Polizist bei einem deutschen Führerschein auf dem Nachweis einer Fahrtauglichkeitsprüfung bestehen und sogar eine "multa" ausstellen, gehen sie damit beruhigt zur Straßenverkehrbehörde und das Ganze wird zurückgenommen, wie man uns versicherte.


So ich hoffe das dies zum nachlesen so ok ist,da es öffentlich im Internet und in der Zeitung, denke ich mal das die Kopie nach hier ok ist...

Gruß Wolfgang