Das Verwaltungsgericht von Las Palmas hat das Rathaus Las Palmas de G.C. verurteilt, 9799 Euro Entschädigung an einen Bürger zu zahlen, wegen der schweren Nachlässigkeit der Verantwortlichen des städtischen Autoabstellgeländes die den Diebstahl von gerichtlich beschlagnahmten Gütern erlaubten.
Im Dezember 1998 brachen Diebe in die Garage eines Bürgers ein und stahlen 4 Achsen für Neufahrzeuge die er in seinem Auto liegen hatte. Die Diebe luden die Achsen in ihr Auto und flüchteten wurden aber auf der Flucht von der Polizei gestoppt. Deren Wagen wurde beschlagnahmt und mit richterlichem Beschluss zum städtischen Abstellgelände transportiert. Als der Richter dem Eigentümer die Erlaubnis gab seine Achsen zurückzubekommen, bekam er vom Abstellplatz die Antwort, dass man sie ihm nicht geben könnte, ohne weitere Erklärungen. Der Geschädigte ging zum Richter und als dieser die Rausgabe der Achsen verlangte, gab der Abstellplatz zu, dass sie in irgendeiner "vandalischen" Plünderung gestohlen wurden.

© queru