Na das klingt doch schon mal gut. Jetzt hast du:
1. Die finanzielle Forderung vom Hals
2. Die Möglichkeit mit Einverständnis des Vermieters jederzeit den Vertrag aufzulösen.

Jetzt kannst du mit klarerem Kopf an den Rest gehen.
Ich würde mal das Verbraucherschutzbüro aufsuchen und mich informieren was für die restlichen 2 Anliegen zu tun ist. Ausser du hast eine Rechtschutzversicherung, dann würde ich natürlich deren telefonische Anwaltsauskunft vorziehen.