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Thema: unverschaemter vermieter

  1. #11
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Eine immer aktuelle Version des Mietgesetzes findest du hier:
    http://noticias.juridicas.com/base_d.../l29-1994.html

    leider sind die infos spaerlich
    Leider (oder Gott sei Dank) besteht das Gesetz nur aus 29 Paragraphen.

    Der Tipp mit dem Ausziehen und einfach 2 Monate keine Miete zahlen mag zwar meistens gutgehen wenn wir es aber ganz genau nehmen bist du damit nicht aus dem Vertrag entlassen, denn du kannst nicht einseitig den vertrag auflösen und dementsprechend könnte dich der Vermieter auf Zahlung der Miete für die restliche Laufzeit des Vertrages verklagen.

    Nun zum Gesetz:
    Artículo 21. Conservación de la vivienda

    1. El arrendador está obligado a realizar, sin derecho a elevar por ello la renta, todas las reparaciones que sean necesarias para conservar la vivienda en las condiciones de habitabilidad para servir al uso convenido, salvo cuando el deterioro de cuya reparación se trate sea imputable al arrendatario, a tenor de lo dispuesto en los artículos 1.563 y 1.564 del Código Civil.

    3. El arrendatario deberá poner en conocimiento del arrendador, en el plazo más breve posible, la necesidad de las reparaciones que contempla el apartado 1 de este artículo, a cuyos solos efectos deberá facilitar al arrendador la verificación directa, por si mismo o por los técnicos que designe, del estado de la vivienda. En todo momento, y previa comunicación al arrendador, podrá realizar las que sean urgentes para evitar un daño inminente o una incomodidad grave, y exigir de inmediato su importe al arrendador.

    4. Las pequeñas reparaciones que exija el desgaste por el uso ordinario de la vivienda serán de cargo del arrendatario.
    21.1. besagt dass der Vermieter die Reparaturen vornehmen muss die notwendig sind damit die Wohnung bewohnbar ist und den vereinbarten Mietzweck erfüllen kann.

    21.3. besagt, dass der Mieter den Vermieter schnellstmöglich von vorzunehmenden Reparaturen in Kenntnis setzen muss. Auf jeden Fall darf der Mieter, nach vorheriger Mitteilung an den Vermieter, solche die eilig sind oder eine schwerwiegende Unbequemlichkeit bedeuten selbst vornehmen und die Kosten dafür unmittelbar vom Vermieter verlangen.

    21.4. Die kleinen Reparaturen die durch die normale Benutzung verschleissen, gehen zu Lasten des Mieters.



    Artículo 27. Incumplimiento de obligaciones.

    1. El incumplimiento por cualquiera de las partes de las obligaciones resultantes del contrato dará derecho a la parte que hubiere cumplido las suyas a exigir el cumplimiento de la obligación o a promover la resolución del contrato de acuerdo con lo dispuesto en el artículo 1124 del Código Civil.

    2. Además, el arrendador podrá resolver de pleno derecho el contrato por las siguientes causas:

    La falta de pago de la renta o, en su caso, de cualquiera de las cantidades cuyo pago haya asumido o corresponda al arrendatario.

    La falta de pago del importe de la fianza o de su actualización.

    El subarriendo o la cesión inconsentidos.

    La realización de daños causados dolosamente en la finca o de obras no consentidas por el arrendador, cuando el consentimiento de éste sea necesario.

    Cuando en la vivienda tengan lugar actividades molestas, insalubres, nocivas, peligrosas o ilícitas.

    Cuando la vivienda deje de estar destinada de forma primordial a satisfacer la necesidad permanente de vivienda del arrendatario o de quien efectivamente la viniera ocupando de acuerdo con lo dispuesto en el artículo 7.

    3. Del mismo modo, el arrendatario podrá resolver el contrato por las siguientes causas:

    La no realización por el arrendador de las reparaciones a que se refiere al artículo 21.

    La perturbación de hecho o de derecho que realice el arrendador en la utilización de la vivienda
    Und der Artikel 27.3.a besagt folgendes:
    Der Mieter kann den Mietvertrag kündigen wenn der Vermieter die in Artikel 21 genannten Reparaturen nicht vornimmt.

    Vorsicht: Die Übersetzung habe ich auf die schnelle gemacht, sollen nur als Hinweis dienen wenn du mit einem Anwalt sprichst bzw. sollen dir die Entscheidung erleichtern ob es sich lohnt für die Wohnung zu "kämpfen".
    Ich übernehme keine Verantwortung für die Richtigkeit der selbigen.

    Noch ein Hinweis: Entgegen der weitläufigen Meinung der hier lebenden hat ein Einschreiben mit Rückschein in Spanien juristisch keinen Wert denn du kannst nicht beweisen was der Inhalt dieses Briefes war.
    Einzig gültige Zustellungen sind die von einem Notar oder über die Post mittels eines Burofax mit Inhaltsbestätigung (Certificado de contenido)

  2. #12
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    Au Weia Kirsche, da hast du dich mit bösen Leuten eingelassen.

    Ich habe im anderen Forum von diesem Vermittler und Vormieter gewarnt. (per PN weil jemand öffentlich gefragt hatte und ich aber nicht der Typ bin öffentlich dreck zu schmiessen.)

    Der Vormieter ist bekannt in DE und hier das er enorm Schulden hinterlässt und bewußt betrügt. ) Warum galubst du das er nach Venezuela abgehauen ist?? Das pflaster wurde hier zu heiß für ihn.)

    Aber das hilft dir jetzt auch nicht weiter. Das beste ist ins Mecurio maschieren und dort einen der vielen Deutschsprechenden Info Büros zu befragen was du am besten tun kannst. Kann ja sein das sie dir gegen ein entgeld einen Spanischen Brief an deinen Vermieter aufsetzen.

    Miete eines Vormieters müßen nicht bezahlt werden. Genausowenig wie seine Schulden. Wo kämen wir da hin. Die Grundsteuer bezahlen wir aber auch. Dafür bleibt die Miete jedes Jahr gleich nur der Greunsteuersatz ändert sich.

    (PS: kannst du mir ne PN schicken um welchen Vermittler es sich gehandelt hat, will nur sicher gehn das ich richtig liege)

    Sonnige Grüße
    Julie

  3. #13

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    Hi Kirsche,

    Punkt 1. Telefonica.

    Das handhaben die hier sehr gerne.
    Einer hat die Rechnung nicht bezahlt dann soll der nächste für diese aufkommen.
    Es kommt dann das Argument, wenn Du es nicht bezahlst, wirst Du Monate warten können, da keine weiteren Leitungen frei sind.
    Siehe auch bei Dir.
    Wer dann dringend Telefon braucht wird es dann wohl oder übel bezahlen.
    Ich denke, ich würde es auch nicht anders machen, denn nur so kommt man an sein Geld.
    Und da scheint dein Vormieter nicht der Einzige zu sein, der soetwas macht.
    Ich kennen einige.

    Punkt 2. Grundsteuer.
    Ich habe es so gemeint wie queru schon geschrieben.
    Die ist normalerweise in der Grundmiete mit eingerechnet.

    Punkt 3. Strom und Wasser.
    Es wird in den meisten fällen so gehandhabt, das der Inhaber den Vertrag hat und der Abnehmer der Mieter ist.
    So auch bei Dir. Das ist absolut korrekt.
    Und auch da stimme ich queru zu.
    Besser das Original in der Hand als einen Wisch mit einer Notiz, die verfälscht werden kann.

    Für Schäden am Haus ist der Vermieter verpflichtet diese zu beseitigen.
    In diesem Fall könnte Dir vielleicht die Omic weiterhelfen.

    Da würde ich mich sowieso vorher mal schlaumachen bevor Du einen Anwalt konsultierst.
    Das kostet nichts.

    LG Rosi

  4. #14
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    Hallo,

    geht es um dieses Angebot?
    http://www.gocanaria.de/dienstleistu...eihenhaus.html

    Bin da ein bisschen am recherchieren deshalb frage ich :-)

    Danke

    und sonnige Grüsse
    HaPe

  5. #15

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    Na wenn es das Haus denke ich, daß Kirsche sich nicht beklagen kann.

    LG Rosi

  6. #16
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    Über´s Haus vieleicht nicht, aber über die Abzocke die da stattgefunden hat

    Grüße
    Julie

  7. #17

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    Julie, da hast Du recht.
    Nur es gehören dazu immer zwei.

    Vielleicht war Kirsche ein bißchen zu leichtgläubig.

    LG Rosi

  8. #18
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    Ja es gibt halt immer noch Leute die an das Gute im Mensch glauben Und das ist hier auf der Insel gsfährlich.

    Grüße
    julie

  9. #19
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Ich sehe das ein bisschen anders:
    1. Meiner Meinung ist hier noch keine Abzocke passiert sondern der Vermieter versucht abzuzocken. Wenn sie nicht freiwillig bezahlt wird er das Geld niemals bekommen.
    2. Der Vermieter kann mir viele e-mails schreiben darauf reagiere ich gar nicht. Wenn er will kann er ja mal was offizielles schicken dann kann man weitersehen.
    3. Das es dort durchregnet kann ja passieren, so ist das halt in GC die Häuser sind nicht dafür gebaut. Dann sagt man es dem Vermieter und bei so einem grassen Mangel schafft der "normalerweise" Abhilfe.
    4. Das mit Telefonica konnte und brauchte der Vermieter nicht wissen denn er ist nicht der Vertragspartner von Telefonica. Wer Telefon in dem Haus haben will muss selbst sehen wie er es bekommt, aber das hat Kirsche ja schon sinngemäss geschrieben.

  10. #20
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    @ Queru

    Mit Abzocke meinte ich eigentlich den Vormieter, der eine Abfindung kassiert hat und Schulden hinterlassen hat. Und natürlich den Vermittler (wenn es derselbe ist den ich im Kopf habe. Warte immer noch auf PN von Kirsche)

    Und ja wenn Kirsche zahlt, dann hat der Vermieter sie auch abgezockt, denn ich würde mir keine Schulden eines Vormieters aufbrummen lassen.

    Und wie kann es sein das der Vermieter jetzt plötzlich die Miete um 100€ erhöhen will?? sicherlich hat Kirsche noch kein Jahr dort gewohnt. Sind es überhaupt schon 6 Monate??

    Fragen über Fragen.

    Grüße
    Julie

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