Das nationale Verwaltungsgericht hat den Einspruch der Firma welche die Duplex des Wohngebiets Hoya Pozuelo erstellte mit Urteil vom 4. März diesen Jahres abgelehnt.
Die kanarische Regierung (konkret die Küstendirektion) hatte damals die Vollstreckung eines anderen Urteils des höchsten kanarischen Verwaltungsgerichts welchen den Abriss dieser Häuser verfügte „vorsichtshalber“ gestoppt um die Entscheidung dieses, jetzt abgelehnten, Einspruchs abzuwarten.