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Thema: Handgepäckbestimmungen

  1. #1
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Handgepäckbestimmungen

    Auch auf den kanarischen Flughäfen treten ab Montag die neuen Bestimmungen für das Handgepäck auf Passagierflügen in Kraft. Die EU-Verordnung sieht vor, dass Flüssigkeiten, Cremen, Pasten, Gels, Sprays, Lebensmittel etc. die Maximalgrenze von 100ml pro Verpackung nicht überschreiten dürfen und zusammen in einem ein Liter großen, durchsichtigen und wieder verschließbaren Plastiksack transportiert werden müssen. Babynahrung und Medikamente sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Wer Medikamente mit an Bord bringen will oder muss, muss eine dementsprechende Bestätigung vom Arzt vorweisen.
    Der transparente Beutel sollte ca. 16 mal 23 Zentimeter groß sein -ein handelsüblicher Gefrierbeutel also- und muss verschlossen und getrennt vom Handgepäck an der Sicherheitskontrolle vorgezeigt und durch die selbe gebracht werden. Die Beutel sollten sie vorher besorgen, da Gegenstände die nicht ordnungsgemäß verpackt wurden, an der Sicherheitskontrolle eingezogen werden können.

  2. #2
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    Die neuen Bestimmungen zur Handgepäckskontrolle sind gestern auf allen kanarischen Inseln umgesetzt worden. Lt. Auskunft der Flughafenverwaltungsgesellschaft AENA verlief die Abfertigung der Passagiere größtenteils ohne Verzögerungen. Um Staus zu vermeiden, wurden auf den kanarischen Flughäfen rund 150 Beamte zusätzlich eingesetzt. Sie sollen die Kontrollen unterstützen, so lange, bis sich Passagiere und Sicherheitspersonal an die neuen Sicherheitsvorschriften gewöhnt haben.

  3. #3
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    Einige kanarische Produkte dürfen in einer Woche wieder im Handgepäck im Flugzeug mitgenommen werden. Der Vorschlag wurde von der für die Sicherheit der zivilen Luftfahrt zuständigen Stelle akzeptiert. Folgende Produkte dürfen mitgeführt werden: mojo (in kleinem Behältniss), queso duro und semiduro, chorizo und quesadillas.

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