Das Los für die vom Flughafenausbau Betroffenen ist gefallen. Die Generalstaatsanwaltschaft hat ihren Bericht fertiggestellt um darüber zu entscheiden ob es rechtlich möglich ist, dass AENA den Umzug von Ojos de Garza bereits jetzt finanzieren kann oder ob damit abgewartet werden muss bis wenn die Start-/Landebahn tatsächlich gebaut wird.
Für den 15. Januar wurden Politiker und ein Vetreter der Betroffenen nach Madrid eingeladen um das Ergebnis dieses Gutachtens bekannt zu geben.