Rosi, du hast Recht das Notare das Grundbuch einsehen müssen, aber:

1. Kann man das umgehen, wird auch bei Ausländern bei denen der Text der Urkunden von den Maklern an den Notar gegeben wird meistens gemacht. Da steht dann in der Urkunde sinngemäss folgender Text: "Der Notar weisst den Käufer auf seine Verpflichtung laut Art. xyz hin indem er verpflichtet ist einen Grundbuchauszug einzuholen aber der Käufer besteht aus Dringlichkeitsgründen darauf, dass ich diese Urkunde ohne diesen Auszug erstelle. Ich weise den Käufer jedoch darauf hin, dass die rechtliche Situation der Immobilie im Grundbuchamt Vorrang hat gegenüber den in der vorliegenden Urkunden getätigten Darlegungen.

2. Wenn im Grundbuch nichts bezüglich der bevorstehenden Enteignung steht kann auch ein Grundbuchauszug nichts ans Licht bringen.